Welche Bedeutung hat Jugendhilfe in unserer Kommunalpolitik

Veröffentlicht am 14.09.2016 in Sozialpolitik

Pit Clausen

…..außer dass sie der zweithöchste Ausgabeposten ist? Der Jugendhilfeausschuss des Kreises ist der Ort an dem sich die fundamentale Bedeutung dieser Aufgabe wiederspiegeln sollte. Wer soll denn den Wohlstand unserer Gesellschaft halbwegs aufrechterhalten, wenn nicht die zahlenmäßig schrumpfende Jugend? Diese zu vernachlässigen wäre einem sozialen Selbstmord nahe. Wir sollten möglichst niemanden hängen lassen und in die Hoffnungslosigkeit des sozialen Abseits schicken. Nicht nur aus christlicher Nächstenliebe sondern aus gesundem Selbsterhaltungstriebs.

 

Im Jugendhilfeausschuss regen sich diese Gedanken zwar sporadisch, aber nicht systematisch. Überhaupt ergeht sich der JHA hauptsächlich in Zuhören und Zustimmen; daher ist folgender Vorgang nicht unbedingt überraschend.

Missachtung des Jugendhilfeausschusses (JHA)

Wie auf der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschuss am 01.09. bereits angesprochen wurde, bedeutet die Tatsache, dass der Jugendhilfeausschuss nicht zu der Beauftragung der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC für die Überprüfung des Jugendamt gehört wurde,  einen klaren Gesetzesverstoß.

„Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe (….) gehört werden.“ (§ 71,3 SGB VIII)

Der Vorwurf geht sowohl an die Kreisspitze als auch an die Kreistagsfraktionen, die evtl. hinter diesem Beschluss stehen.

Das Anhörungsrecht (§ 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) bestimmt, dass der JHA

Vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe angehört werden soll. Soll-Bestimmungen können nur in begründeten Ausnahmefällen übergangen werden.“ (Hilmar Peter, Mitteilungen des LJA Westfalen, 2002, S. 35 ff)

Dr. Schneider erklärt, „dass dies keine Aufgabe des Jugendhilfeausschuss sei sondern der Verwaltung. Die steigenden Kosten der Jugendhilfe müssten angesichts der Haushaltssituation des Landkreises überprüft werden.“ (Protokoll der Ausschusssitzung vom 01.09.2016). Aber was ist ein solcher Beschluss, wenn nicht „eine Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe“?

Stellung des Jugendhilfeausschuss

Die Stellung des Ausschusses ist nicht nur strukturell (…) eine Besondere, sondern sie wird auch durch die Ausstattung mit besonderen Rechten gestärkt.“ (ebd.)

 

Es ist bedauerlich, dass im JHA des Kreises - trotz der fundierten und umfangreichen Unterrichtung der Ausschussmitglieder durch die Verwaltung und externe Fachleute - keinerlei wirkliche Aktivitäten im Sinne der Jugendhilfeplanung erfolgen, obwohl das eine der im Gesetz erwähnten Aufgaben darstellt. Es ist allerdings nicht unüblich, dass die Aufgaben in diesen Ausschüssen durch die Fraktionen nur mäßig ernst genommen werden.

Als es Vorträge durch das ISM Mainz und zum Bundesjugendbericht gab, waren die Fraktionen des Kreistages nur dünn vertreten - wobei eigentlich auch weitere Kreistagsmitglieder diesen Vorträgen hätte beiwohnen sollen. Die einzige Konsequenz aus dem 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung ist der Beschluss des Ausbaus des Jugendamtes zu einem strategischen Zentrum für Fragen des Aufwachsens (lt. Empfehlung); es gibt leider keine Beschlüsse zur konkreten Umsetzung (Schritte, Strukturen oder Kosten). Eine Einbindung in die Planung der Verwaltung geschieht nicht; die Anhörung ist sehr formal.

Ich finde die möglichen Gründe, die Hilmar Peter dafür ins Blickfeld rückt, sind es Wert, Anlass zum Nachdenken zu sein:

Es gäbe nun vielfältigen Anlass darüber zu spekulieren, warum die Möglichkeiten des JHA nur zum Teil mit der politischen Realität übereinstimmen. Das hat vielfältige Gründe, die nur kursorisch aufgeführt werden können: Zunächst muss festgehalten werden, dass es in keinem hohen politischen Ansehen steht, sich mit Kindern und Jugendlichen und deren Problemen zu befassen. Es handelt sich nicht um relevante Bezugsgruppen. Für Wahlen sind sie relativ uninteressant. Außerdem gibt es Fachausschüsse im kommunalen Parlament, in denen ein höheres Ansehen erworben werden kann, weil sie “mächtiger” sind. Es sind vor allem Ausschüsse, die mit Wirtschaft und Finanzen zu tun haben oder aber mit der internen Politiksteuerung.

Die “sichtbaren” Erfolge im JHA sind - im Gegensatz zum Bau- oder Kulturausschuss beispielsweise - relativ gering. Man kann sich schlecht Denkmäler errichten, die auch noch öffentlich honoriert werden.“(ebd.)

In meinen Augen ist es nicht abwegig, in dem Verhalten der Kreistagsfraktionen einen kleinen der zahlreichen Gründe für das Entstehen von Politikverdrossenheit zu erkennen.

„..,wenn er (JHA) sich darüber im Klaren ist, dass er Teil einer Kollegialbehörde ist, die sich selber demokratisch kontrolliert;…“(ebd.)

 

Mit dem Sozialbericht und den o.g. Vorträgen wurden dem JHA fundamentale Daten und Richtwerte anhand gegeben, die er im Sinne einer Jugendhilfeplanung oder zumindest einer Leitliniensetzung hätte nutzen können. Bedauerlicherweise regt auch die Verwaltung nichts Derartiges an; vielmehr fasst sie ohne Beteiligung des JHA einen fundamentalen Beschluss, der Kosten produziert (deren Nutzen fraglich ist), die ausgereicht hätten, die komplette Schulsozialarbeit für mindestens ein Jahr zu finanzieren.

Diese Verschwendung von Steuermitteln im Umfang von mind. einem Umlagepunkt (oder der Kosten für Schulsozialarbeit im ganzen Kreis für eine Jahr) sollte bei den nächsten Besprechungen der VG-Räte Thema sein.

 
 

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