09.06.2024 Kommunal- und Europawahl
Wir stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts-, Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage ab. Wir wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und Stadtbürgermeister.
in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird über die Zusammensetzung des Europaparlaments abgestimmt.
Zu den Kommunal- und Europawahlen werden wir weitere Informationen sammeln und hier veröffentlichen, z.B. die W-Fragen: Wer, Wann, Wo, Wie ...
Fragen und Anregungen könnt ihr gerne über KONTAKT an uns richten.
Anzahl der Ratsmitglieder, Höchstzahl der Bewerber und Mindestzahl der Unterstützerunterschriften
Gemeinden |
Anzahl Ratsmitglieder |
Anzahl Bewerber |
Anzahl Unterschriften |
---|---|---|---|
Asbach, Bollenbach, Gösenroth, Hausen, Hellertshausen, Krummenau, Schwerbach, Sulzbach, Weitersbach |
6 | 12 | 0 |
Horbruch, Oberkirn, Schauren | 8 | 16 | 0 |
Bundenbach, Hottenbach, Stipshausen | 12 | 24 | 25 |
Rhaunen | 16 | 32 | 30 |
Angaben aus: Gemeinsame Bekanntmachung
des Verbandsgemeindewahlleiters und der Wahlleiter der Ortsgemeinden der National-
parkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen über die Einreichung von Wahlvorschlä-
gen für die Wahlen des Verbandsgemeinderates, der Ortsgemeinderäte sowie für die
Wahlen der Ortsbürgermeister
Die Anzahl der Ratsmitglieder in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Verbandsgemeinderäten richtet sich nach der Einwohnerzahl (Hauptwohnung) der Gebietskörperschaft zum 30. Juni des Vorjahrs der Wahl (§ 29 GemO )
Kommune | Rat |
---|---|
bis 300 Einwohner | 6 Ratsmitglieder |
bis 500 Einwohner | 8 Ratsmitglieder |
bis 1.000 Einwohner | 12 Ratsmitglieder |
bis 2.500 Einwohner | 16 Ratsmitglieder |
Quelle: Wikipedia
Für die Kommunalwahlen gilt:
Wahlberichtigt ist, wer
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählbar ist
Nähere Informationen siehe insbesondere §1 und §4 Kommunalwahlgesetz (KWG).
Für die Europawahl gilt:
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
das 16. Lebensjahr vollendet hat ,
über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Weitere Informationen siehe Europäisches Parlament - Europawahl .
06.10.2024, 10:30 Uhr - 12:00 Uhr Politischer Stammtisch
SPD Ortsverein Rhaunen
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