5. August: Juden werden nicht mehr zu den besonderen Maßnahmen städtischer Wohlfahrtsstellen für erwerbslose Jugendliche, wie Werk- und Unterrichtskurse, Speisungen oder jugendpflegerische Veranstaltungen, zugelassen (Verfügung des Staatkommissars zur Wahrnehmung der Geschäfte es Stadtrates für die Wohlfahrtspflege).
15. August: Erlöschen der Zulassungen aller Börsenmakler. Neuzulassungen nur für „ehrenhafte und vertrauenswürdige Personen“. „Nichtarische“ Staatenlose werden nicht mehr zugelassen (Erlass des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Berliner Börsenordnung).
Mitte August: Die Städtischen Presse- und Propagandastelle teilt mit, dass „Nichtariern“ das Betreten des Strandbades Wannsee verboten worden sei. Diese Maßnahme habe sich als notwendig erwiesen, weil der starke Besuch jüdischer Badegäste im Strandbad Wannsee zu dauernden Reibereien und Unzuträglichkeiten geführt habe.
17.August: Auf der Versammlung des Verbandes der Berliner Kinobesitzer werden die anwesenden Juden ultimativ aufgefordert, den Saal zu verlassen.
August: Im Bezirk Charlottenburg werden Händlern auf dem Wochenmarkt Suarezstraße die Verkaufsstände mit der Begründung entzogen, dass sie nicht „arisch“ seien.
August / September: Das Berliner Landesjugendamt lässt die Bezirks-Wohlfahrts- und –Jugendämter überprüfen, welche Kindergärten unter jüdischer Leitung stehen und ob ein Bedarf für jüdische Tagesstätten bestehe.
August 1934 -----
August 1935
Juli / August: Eine antijüdische überregionale Pressekampagne begleitet Ausschreitungen und den Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber in vielen Städten Deutschlands.
Das Bezirksamt Steglitz weist seine städtischen Bediensteten an, keine Aufträge mehr an Juden zu vergeben, nicht mehr bei Juden zu kaufen, sich nicht mehr bei jüdischen Ärzten behandeln bzw. nicht mehr von jüdischen Rechtsanwälten beraten oder vertreten zu lassen (Verfügung des Bezirksbürgermeisters).
12. August: An der Synagoge in der Oranienburger Straße wird ein großes Transparent mit dem Bild eines Juden in zerfetzten Kleidern und der Aufschrift „So werden die Juden Deutschland verlassen.“ Angebracht.
17. August: Das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) beginnt mit der Anfertigung einer zentralen und überregionalen Judenkartei – zunächst auf der Basis ständig zu aktualisierender Mitgliederlisten jüdischer Organisationen, die Geburts- Anschrifts- und Berufsdaten enthalten.
20. August: Auf Anordnung Hitlers verbietet Reichsminister Frick „Einzelaktionen“ gegen Juden.
August: Jura-Studenten der Friedrich-Wilhelm-Universität werden unter der Drohung, sie öffentlich anzuprangern, aufgefordert, künftig nicht mehr zu jüdischen Repetitoren zu gehen (Bekanntmachung).
Auf dem Wochenmarkt in Berlin-Neuköln wird jüdischen Händlern eine Seitenstraße zugewiesen.
August 1936
Bis August: Die Buttergroßhandlung „Weinberger Berlin“ sowie das Geschäft eines jüdischen Eierhändlers werden wegen angeblich vorrangiger Belieferung von „Rassegenossen“ durch den Polizeipräsidenten geschlossen.
August 1937
Mitte August: Das Gartenbauamt des Bezirkes Prenzlauer Berg markiert 92 von 100 Sitzbänken im Teutoburger Park mit der Aufschrift „Für Juden verboten“.
Ende August: Die Bezirksverwaltung Wilmersdorf stellt auf mehreren öffentlichen Plätzen gelb gestrichene Bänke für „Juden im Sinne der Nürnberger Gesetze“ auf.
August 1938
Juli / August: Im Zuge der von Helldorf angeordneten verschärften Politik gegen Juden werden von der Berliner Polizei „Verkehrsfallen“ eingerichtet, zuerst an mehreren verkehrsreichen Kreuzungen am Kurfürstendamm, später auch in Weißensee vor dem Jüdischen Friedhof und im Wedding vor dem Jüdischen Krankenhaus in der Iranischen Straße. Wegen angeblich falschen Überquerens von Kreuzungen, z.B. bei gelbem Ampellicht, verhängt die Polizei statt der üblichen Strafen von bis zu fünf RM bei Juden Zwangsgelder von 30 bis zu 300 RM. Damit gelten jene als vorbestraft.
8. August: Das Hauptgesundheitsamt, die Berliner Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin vereinbaren nach dem Erlöschen der Zulassungen jüdischer Ärzte infolge der „4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. Juli 1938, dass in Berlin künftig nur noch 175 „Krankenbehandler“ (einschließlich der verschiedenen Fachärzte) zugelassen werden sollen.
11. August: Juden ist der Zutritt zu den öffentliche, d.h. von der Stadt für Hilfsbedürftige unterhaltenen, Wärmeräumen im kommenden Winter verboten. (Verfügung des Landswohlfahrtsamtes).
16. August: Die Bezirksbürgermeister haben bis zum 30. September 1938 eine statistischen Sondererhebung aller fürsorgeunterstützten Juden, aufgeschlüsselt nach Gruppen, in ihren Bezirken anfertigen zu lassen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
17. August: Der Gaustellenleiter des Amtes für Kommunalpolitik der NSDAP Gauleitung Berlin fordert vom Leiter des Landeswohlfahrts- und –jugendamtes, die Bestimmung aufzuheben, das „Mischlinge“ weiter in Kindertagesstätten zugelassen sind, wenn sie einer christlichen Konfession angehören.
17. / 18. August: Jüdische Deutsche, die keinen der in einer vom Reichsinnenministerium veröffentlichten Liste stehenden diskriminierenden – „anerkannten jüdischen“ – Vornamen tragen, müssen infolge der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen“ ab 1. Januar 1939 die Zwangsvornamen Sara oder Israel als offiziellen Namensteil annehmen, dies der Ortspolizei melden und beim Standesamt auf eigen Kosten beurkunden lassen. Sie müssen die diskriminierenden Zwangsvornamen sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Behörden- und Geschäftsverkehr stets angeben.
22. August. Der Bezirksbürgermeister Charlottenburg verkündet: „Die Charlottenburger Wochenmärkte sind judenfrei“.
23. August: Den Kraftfahrzeugen jüdischer Eigentümer werden ab jetzt spezielle Nummern über 355 000 zugeteilt, um diese für die Öffentlichkeit zu kennzeichnen. Die bisherigen Nummerierung hat in Berlin die Zahl von 310 000 erreicht (Anordnung des Judenreferates im Polizeipräsidium).
August 1939
3. August: Die deutsche Bevölkerung wird durch die sogenannte Volkskartei zu Wehr- und Arbeitseinsatzzwecken erfasst: Juden müssen ihre Volkskarteikarten in der Woche vom 28. August bis 2. September 1939 persönlich beim zuständigen Polizeirevier abholen und wieder abgeben. Ihre Karteikarten werden mit einem roten „J“ gekennzeichnet und jahrgangsweise gebündelt extra sortiert. Für die übrige Bevölkerung werden die Karten vom 13. bis 19. August 1939 von Beauftragten der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt oder der NSDAP ausgegeben und wieder eingesammelt (Bekanntmachung des Polizeipräsidenten über die Erfassung zur Volkskartei).
August 1940
3. August: Jüdische Zwangsarbeiter, die keine Haushaltsangehörigen für Einkäufe haben, können vom Firmenchef eine Bescheinigung erhalten, die eine „bestimmte andere Stunde“ außerhalb der Zeit zwischen 16 und 17 Uhr für ihren Einkauf festlegt. In jüdischen Krankenhäusern etc. wird für die Versorgung mit dem Anstaltsbedarf diese Stunde durch den eingesetzten „Betriebsführer“ bestimmt. Juden, die Vollmilch erhalten, dürfen diese auch außerhalb der „Judeneinkaufszeit“ besorgen. Die in der Polizeiverordnung vom 4. Juli enthaltene Forderung nach dem Anbringen von Schildern mit Hinweisen auf die Einkaufszeit kann für bestimmte Stadtteile oder Straßen vom Polizeipräsidenten ausgesetzt werden (Ergänzung der Polizeiverordnung vom 4. Juli 1040).
6. August: In der Neuen Synagoge Oranienburger Straße dürfen „wegen anderweitiger Inanspruchnahme“ keine Gottesdienste mehr abgehalten werden. Das Gebäude dient künftig dem Heeresbekleidungsamt als Lager (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt).
Das Reichswirtschaftsministerium beauftragt die Zentralankaufstelle bei der Städtischen Pfandleihanstalt Berlin, ca. „30 000 aus den Judenablieferungen angefallene Schmuckstücke, die nicht exportfähig sind, an verschiedenen Plätzen des Reichen versteigern zu lassen“.
8. August: Der Polizeipräsident bestimmt, dass die Polizeiverordnung über die Einkaufszeiten für alle offenen Verkaufsstellen gilt, sowie für alle Waren, nicht nur Lebensmittel. Den Gewerbetreibenden stehe es allerdings frei, Juden den Zutritt ganz zu verbieten (Ergänzung der Polizeiverordnung vom 4. Juli 1940).
14. August: Neben allgemeinen Bestimmungen zum Kennkartenzwang wird angeordnet, dass die Polizeibehörden (ebenso Berliner Spitzenbehörden und Parteidienststellen) den strengsten Maßstab zur Durchführung und Überwachung der Ausweispflicht von Juden anzulegen haben. Juden müssen prinzipiell persönlich vorgeladen statt schriftlich vernommen werden. Bei jeder Gelegenheit ist ihre Kennkarte als Ausweis zu verlangen. Bei Nichtvorzeigen erfolgt Strafanzeige (Anordnung des Polizeipräsidenten betr. Kennkarte).
15. August: Die Mitwirkung der Behörde des Generalbauinspektors Speer in den Bereichen „Entjudung des Grundbesitzes“ und „Erfassung von Judenwohnungen“ soll zwecks effektiveren Vorgehens gegenüber der Stadtverwaltung künftig auf den Erlass von Richtlinien beschränkt werden (Erlass des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt über die Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister der Reichshauptstadt).
August 1941
August / August: Berliner Juden erhalten keine Lang-, Schwer- und Schwerstarbeiterzulagekarten für Lebensmittel mehr. In den Industriebetrieben sollen den Zwangsbeschäftigten entweder auf der Basis der reduzierten Rationen für Juden in getrennten Küchen warme Mahlzeiten zubereitet oder „zur Selbstbereitung besondere Kochgelegenheiten zur Verfügung gestellt“ werden. Juden dürfen ihre Mahlzeiten nur in von den übrigen Arbeitern getrennten Kantinenräumen einnehmen (Verfügung des Haupternährungsamtes).
In dieser Phase entscheidet Hitler, die Gesamtdeportation der Juden aus dem Reich bis auf das für den Herbst 1941 erwartete Kriegsende zu verschieben. Bis dahin sollen jedoch neue Teildeportationen, u.a. aus Berlin, organisiert werden.
Anfang August: Das Reichssicherheitshauptamt informiert die Reichsvereinigung und die Kultusgemeinde Wien, dass die bisher für das Protektorat geltende Anordnung, die allen jüdischen Männern zwischen 18 und 45 Jahren verbietet, das Reich zu verlassen, auf das Altreich und Österreich ausgedehnt wird.
Die Berliner Arbeitsverwaltung rekrutiert alle bisher vom Geschlossenen Arbeitseinsatz verschonten, arbeitstauglichen Pensionäre der Reichsvereinigung und der Jüdischen Gemeinde bis zum 60. (Frauen bis zum 55.) Lebensjahr. Insgesamt sind zu diesem Zeitpunkt nach zeitgenössischen Schätzungen zwischen 26.000 und 28.000 Jüdinnen und Juden bei Berliner Firmen im Zwangseinsatz beschäftig.
Ab Mitte August: Die Ergänzungskarten der Volkszählung von 1939 werden in Berlin mit einem enormen bürokratischen Aufwand nach Juden durchsucht. Dabei wird auf den Karten vermerkt, wer bereits emigriert bzw. verstorben ist.
18. August: Hitler sagt Goebbels zu, die Berliner Juden „so schnell wir möglich, sobald sich die erste Transportmöglichkeit bietet, von Berlin in den Osten abzuschieben“.
August: Albert Speer ordnet die sogenannte dritte Aktion zur Räumung von 5.000 „Judenwohnungen“ an. Erstmals erhält die Berliner Gestapo die Räumungslisten, nicht mehr die Jüdische Gemeinde (Anordnung des Generalbauinspektors für die Neugestaltung der Reichshauptstadt).
August 1942
Juli / August: Die Staatspolizeileitstelle Berlin befiehlt Ende August dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde eine Liste aller noch in Berlin befindlichen Juden mit Namen, Familienstand, Adresse und Angaben zur Zwangsarbeit etc. anzufertigen, wobei die in „Mischehen“ lebenden Juden besonders gekennzeichnet werden müssen. Bis zum 21. August übergibt die Gemeinde der Gestapo 30.000 Karten mit Angaben zu „Kennzeichenträgern“! später weitere 16.000 Karten von Juden, die den gelben Stern nicht tragen müssen.
18. August: Mitglieder der Widerstandsgruppe Baum werden im Gefängnis Berlin-Plötzensee hingerichtet.
August 1943 -----
August 1944 -----