1. Juli: Juden oder juristischen Personen, die als Juden gelten, wird neben den ministeriellen Bestimmungen des Verbotes eines Billigkeitserlasses auch keine Stundung gewährt. Laut Definition (mit Gültigkeit auch für Stiftungen, Vereine, Anstalten und sonstige Unternehmen) gelten Gewerbebetriebe und Kommanditgesellschaften hier sogar als jüdisch, wenn sie „unter dem beherrschenden Einfluss von Juden“ stehen. Um das Verbot durchzusetzen, sind unter Verwendung der Personenstandslisten, der Grundstückskartei, der Entscheidungen der Katasterämter, der Sachkenntnis der Bearbeiter im Steueramt sowie des Materials der Wahlbüros Juden festzustellen und deren Grundbesitz in der Steuerliste und im Sollbuch mit dem Buchstaben „J“ in der Eigentümerspalte zu kennzeichnen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
2. Juli: Die Wohlfahrtsämter müssen vor dem Verordnen von Massagen oder Bädern bis zur Herausgabe neuer Verzeichnisse in drei bis vier Monaten durch die Deutsche Arbeitsfront notfalls durch Anfrage bei der DAF-Fachschaft in jedem Fall feststellen, ob es sich bei dem in Aussicht genommen Masseur um einen „Arier oder Nichtarier“ handelt (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
6. Juli: Mit dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung werden Auskunfteien, Bewachungsbetriebe, Maklergeschäfte, Heiratsvermittlungen, Hausverwaltungen, Fremdenführerunternehmen, Handlungsreisende und das Wandergewebe ab 30. September bzw. 31. Dezember 1938 zu für Juden verbotene Unternehmensbereiche.
12. Juli: Die Bezirksdezernenten für das Marktwesen beschließen, in den „judenreichen Berliner Bezirken die Wochenmärkte so zu verkleinern, dass jüdische Händler gezwungen werden, den jeweiligen Markt zu verlassen. Außerdem wird allen jüdischen Markthändlern frist- und formgerecht zum nächsten Termin ohne Angabe von gründen gekündigt.
20. Juli: Der Polizeipräsident Graf von Helldorf erlässt 76 Richtlinien zur planmäßigen Schikanierung der jüdischen Bevölkerung. Um deutsche und staatenlose Juden zur Emigration zu veranlassen, sollen die Dienststellen und Beamten der Polizei alle vorhandenen Gesetze und Bestimmungen gegen jene repressiv auslegen. Bei ausländischen Juden wird ebenso vorgegangen, allerdings sollen diplomatische Konflikte vermieden werden. Die Richtlinien schreiben bei Juden fünffach erhöhte Strafgelder, z.B. bei Verkehrskontrollen, sowie häufigere und verschärfte Vorladungen, insbesondere an Sonnabenden und jüdischen Feiertagen, vor. Bei Zwangsgeldverfügungen wird bei Juden immer der Höchstbetrag von 50 RM, wahlweise eine Woche Haft, festgesetzt. Verschärfte Preis-, Hygiene- und Brandschutzkontrollen sollen in Schankwirtschaften, Geschäften und Firmen jüdischer Inhaber durchgeführt werden, um Gründe für eine Schließung zu finden. Neue Genehmigungen einzelner Gewerbe, wie zur Personenbeförderung, werden versagt, bestehende Gewerbe scharf kontrolliert, um Konzessionen aufheben zu können. Insbesondere jüdische Pfandleiher, Trödler, Feuerversicherungsagenten, Kunsthändler und Inhaber von Leihbibliotheken sollen ihr Gewerben aufgeben. Alle besonderen Vergünstigungen werden für jüdische Gast- und Schankwirtschaften untersagt, z.B. Polizeistundenverlängerung und Tanzgenehmigungen sowie Erlaubnisse zur Beschäftigung weiblicher Angestellter oder zur Aufstellung von Schankvorgärten. Generell soll bei jüdischen Gewerben die Preisstoppverordnung rigide angewandt werden. Außerdem sei Vorsorge zu treffen, auf städtischen und privaten Märkten keine neune „jüdischen Verkaufsstände“ zuzulassen. Die Polizei soll künftig Führerscheine bei geringsten Vergehen abnehmen und Kraftfahrzeuge jüdischer Inhaber bei geringsten Mängeln aus dem Verkehr ziehen. Bei von Juden begangenen Übertretungen besonderer Art (z.B. verbotenes Rauchen im Walde) ist die Höchststrafe von 150 RM, ersatzweise 14 Tage Haft, zu verhängen. Fischerei- und Jagdscheine sollen Juden aberkannt werden. Waffenbesitz sei Juden strengstens verboten (streng vertrauliche Richtlinien für die Behandlung von Juden und Judenangelegenheiten).
Auf Anforderung des Landeswohlfahrtsamtes vom 25. Mai stellt das Berliner Wahlamt den Wohlfahrtsstellen ein Verzeichnis der Berliner Juden und „Mischlinge“ zur Verfügung. Die Sachbearbeiter der einzelnen Bezirke können anhand der Liste feststellen, wer von den Fürsorgeunterstützten Jude ist und kennzeichnen dann dessen Akten und Karteikarten entsprechend.
23. Juli: Mit der „Dritten Bekanntmachung über den Kennkartenzwang“ werden Juden im Gegensatz zu Nichtjuden verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 1938 unter Hinweis auf ihre „Eigenschaft als Jude“ eine Kennkarte bei der zuständigen Polizeibehörde zu beantragen. Juden müssen sich künftig mit ihrer Kennkarte jederzeit ausweisen und auf ihre „rassische“ Eigenschaft unaufgefordert bei Behörden und Ämtern hinweisen.
25. Juli: Mit der „4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ erlöschen alle Approbationen jüdischer Ärzte. Von diesem Berufsverbot werden nur eine geringe Anzahl Mediziner ausgenommen, die unter dem minderen Status eines „Krankenbehandlers“ ausschließlich jüdische Patienten versorgen dürfen.
27. Juli: Das Reichsministerium bestimmt, dass sämtliche Straßen und Plätze in Deutschland, die noch Namen von Juden oder jüdischen „Mischlingen“ tragen, unverzüglich umzubenennen sind, soweit dies noch nicht geschehen sei.
Ende Juli: Anlässlich des Erlasses des Reichsinnenministeriums zur Umbenennung von Straßen mit jüdischen Namen wird in Berlin Bilanz gezogen: Von über fünfzig Straßen mit jüdischen Namen sind – meist seit dem Frühjahr 1938 – bereits mehr als dreißig Straßen umbenannt worden. In den Verwaltungsbezirken Weißensee, Mitte, Wedding, Kreuzberg, Tempelhof, Köpenick und Lichtenberg gibt es keine Straßen mehr, die an Juden erinnern. Stadtpräsident und Oberbürgermeister Lippert unterbreitet dem Polizeipräsidenten Helldorf Vorschläge, damit „in der Reichshauptstadt die letzten jüdischen Namen demnächst von den Straßenschildern verschwinden.“
Bis Ende Juli: Das Amtsgericht Schöneberg entscheidet, dass die – aus staatspolitischern Erziehungsgründen normalerweise unpfändbaren – Rundfunkgeräte bei Juden gepfändet werden dürfen. Zeitungen genügten für Juden als Informationsquelle (Urteil des Amtsgerichtes Schöneberg).
Die Handelskammer Berlin benachrichtigt alle jüdischen Handelsvertreter, dass sie bis zum 1. Oktober 1938 ihre Ausweise abzugeben haben.
Erwerbslose und öffentliche Fürsorge beziehende Juden werden von den Wohlfahrtsämtern regelmäßig zur unbezahlten Pflichtarbeit eingesetzt. Getrennt von den „arischen Bedürftigen“ werden 800 von ihnen bei Abbrucharbeiten auf dem Gelände der früheren städtischen Gasanstalt Schmargendorf an der Ringbahn sowie beim Bau einer NS-Muster-Sportkampfstätte beschäftigt, eine große Zahl auch beim Abbruch der Gasometer und der Schaffung von Grünanlagen an der Greifswalder Straße im Prenzlauer Berg.
Juli / August: Im Zuge der von Helldorf angeordneten verschärften Politik gegen Juden werden von der Berliner Polizei „Verkehrsfallen“ eingerichtet, zuerst an mehreren verkehrsreichen Kreuzungen am Kurfürstendamm, später auch in Weißensee vor dem Jüdischen Friedhof und im Wedding vor dem Jüdischen Krankenhaus in der Iranischen Straße. Wegen angeblich falschen Überquerens von Kreuzungen, z.B. bei gelbem Ampellicht, verhängt die Polizei statt der üblichen Strafen von bis zu fünf RM bei Juden Zwangsgelder von 30 bis zu 300 RM. Damit gelten jene als vorbestraft.
Juli 1939
4. Juli: Mit der „10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ werden alle Juden Zwangsmitglieder in der nun auch de jure gegründeten Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Die von der Gestapo überwachte Reichsvereinigung wird Träger eines separaten jüdischen Fürsorge- und Schulwesens. Ihre Hauptaufgabe ist die Förderung der Zwangsemigration. Der Reichsvereinigung unterstehen Bezirksstellen und Kultusvereinigungen, die ehemaligen Jüdischen Gemeinden. Die Berliner Jüdische Gemeinde bleibt bis Anfang 1943 aber juristische selbständig.
Juli 1940
4. Juli: Der Berliner Polizeipräsident beschränkt die Einkaufszeit für Juden in allen offenen Verkaufsstellen, öffentlichen und privaten Wochenmärkten (incl. Markthallen) sowie im Straßenhandel auf die Zeit zwischen 16 und 17 Uhr. Es ist an allen Verkaufsstellen, Einzelhandelsständen sowie an den Verkaufseinrichtungen der Straßenhändler auf Aufforderung hin von den Gewerbetreibenden ein Schild anzubringen, das auf die separate „Einkaufszeit für Juden“ hinweist (Polizeiverordnung).
15. Juli: Der Oberbürgermeister klassifiziert im Geschlossenen Arbeitseinsatz – dem Zwangseinsatz – tätige Juden für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt als „nur vorübergehend und lediglich im Arbeiterverhältnis beschäftigt“. Mit dieser Regelung brauchen ihnen Dienstzeiten bei der Lohnzahlung nicht angerechnet zu werden. Außerdem werden eine Reihe anderer Leistungen, wie Kinderzuschläge, Geburts- und Heiratsbeihilfen, zusätzliche Altersversorgung, Feiertagsbezahlung etc. gestrichen (Dienstordnung betr. Arbeitsverhältnis der in Verwaltungen und Betrieben der Reichshauptstadt Berlin beschäftigten Juden).
19. Juli: Goebbels gibt auf einer seiner geheimen Ministerkonferenzen im Propagandaministerium bekannt, „sofort nach Kriegsende sämtliche 62.000 in Berlin noch lebende[n] Juden innerhalb eines Zeitraumes von höchstens acht Wochen nach Polen schaffen zu lassen.“ Ein Räumungsplan sei bereits mit der Polizei ausgearbeitet. Staatssekretär Gutterer solle „vor allem dafür sorgen, dass Berlin an erster Stelle gesäubert wird. [...] Erst nach Berlin sollen dann die anderen Judenstädte (Breslau usw.) an die Reihe kommen.
23. Juli: Zur Polizeiverordnung über die Einkaufszeiten wird folgendes bestimmt:
1. Zur Anbringung der entsprechenden Schilder werden die Gewerbetreibenden durch die Parteidienststellen aufgefordert. Wenn sie nicht Folge leisten, setzt die Polizei eine Frist von einem Tag. Dann wird ein Zwangsgeld erhoben.
2. Juden im Arbeitseinsatz erhalten für den Einkauf außerhalb der Arbeitszeit eine Bescheinigung.
3. Wegen Nichtbefolgung des § 4 der Polizeiverordnung können Juden und Gewerbetreibende bestraft werden. Juden erhalten ein Zwangsgeld von 50 RM oder eine Woche Haft. Gewerbeaußendienstbeamte sollen auf die Einhaltung der Verordnung achten (Ergänzung der Polizeiverordnung vom 4. Juli 1940).
31. Juli: Das Berliner Fernsprechrechnungsamt kündigt Juden zum 31. August die privaten Telefonanschlüsse statt – wie vom Postminister angeordnet – bis Ende September. Ausnahmen gelten nur für jüdische Einrichtungen, „Krankenbehandler“ und „Rechtskonsulenten“ sowie in „privilegierter Mischehe“ lebende Juden oder ausländische Juden.
Juli 1941
Mitte Juli: Die Jüdische Gemeinde muss alle jüdischen Frauen bis zum 60. Lebensjahr der Staatspolizeistelle Berlin melden. Die Gestapo leitet das Verzeichnis an das Arbeitsamt weiter (Anordnung der Gestapo).
Juli / August: Berliner Juden erhalten keine Lang-, Schwer- und Schwerstarbeiterzulagekarten für Lebensmittel mehr. In den Industriebetrieben sollen den Zwangsbeschäftigten entweder auf der Basis der reduzierten Rationen für Juden in getrennten Küchen warme Mahlzeiten zubereitet oder „zur Selbstbereitung besondere Kochgelegenheiten zur Verfügung gestellt“ werden. Juden dürfen ihre Mahlzeiten nur in von den übrigen Arbeitern getrennten Kantinenräumen einnehmen (Verfügung des Haupternährungsamtes).
In dieser Phase entscheidet Hitler, die Gesamtdeportation der Juden aus dem Reich bis auf das für den Herbst 1941 erwartete Kriegsende zu verschieben. Bis dahin sollen jedoch neue Teildeportationen, u.a. aus Berlin, organisiert werden.
Juli 1942
Juli / August: Die Staatspolizeileitstelle Berlin befiehlt Ende Juli dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde eine Liste aller noch in Berlin befindlichen Juden mit Namen, Familienstand, Adresse und Angaben zur Zwangsarbeit etc. anzufertigen, wobei die in „Mischehen“ lebenden Juden besonders gekennzeichnet werden müssen. Bis zum 21. August übergibt die Gemeinde der Gestapo 30.000 Karten mit Angaben zu „Kennzeichenträgern“! später weitere 16.000 Karten von Juden, die den gelben Stern nicht tragen müssen.
Juli 1943
1. Juli: Mit der „13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ fallen jüdische Deutsche ausschließlich unter Polizeigewalt. Nach dem Tod eines Juden fällt sein Vermögen jetzt automatisch dem Reich zu.
Juli 1944
1. Juli: In Berlin sind nur noch 5.978 Juden offiziell registriert, mehrer tausend leben wohl im Untergrund.
Juli 1945 -----