Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 14.07.2011 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)

Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.

Der Monat Juli

Juli 1933

1. Juli: Alle Patienten, die Mitglieder der im Verband der Krankenkassen in Berlin organisierten Kassen sind, dürfen nicht mehr im Jüdischen Krankenhaus aufgenommen werden (Anordnung des Reichskommissars für den Verband der Krankenkassen im Bezirk des Oberversicherungsamtes Berlin).

7. Juli: SA Und Gestapo veranstalten eine morgendliche Razzia gegen Ärzte, die sich in der „Beratungsstelle für Ärzte“, einer Abteilung der jüdischen Wirtschaftshilfe unter dem Dach der Jüdischen Gemeinde, gemeinsam engagiert hatten. Dreißig angeblich marxistische Ärzte werden verhaftet und auf das Polizeipräsidium gebracht.
Die Direktion der Städtischen Markthallen kündigt schriftlich die Standgenehmigung jüdischer Kaufleute zum 31. Juli 1933 aufgrund einer Verfügung des Oberbürgermeisters Sahm vom 10. Juni 1933. Auch in der Zentralmarkthalle werden dem überwiegenden Teil der jüdischen Händler zum 31. August 1933 ohne Angabe von Gründen unter Bezug auf die Verfügung des Oberbürgermeisters die Verkaufsgenehmigungen entzogen. Nur ausländische Händler bleiben davon ausgenommen. In der Zentralmarkthalle hängen über mehrere Wochen drei riesige Transparente „Deutsche, meidet jüdische Geschäfte“, während ähnliche Transparente in den anderen Markthallen entfernt werden.

11. Juli: Der Polizeipräsident in Berlin soll wie die übrigen Staatspolizeistellen im Reich Listen erstellen über a) alle jüdischen politischen Vereine, einschließlich Nebenorganisationen aller Art, b) alle jüdischen „angeblich unpolitischen“ Vereine und deren Nebenorganisationen, c) alle jüdischen Logen und logenartigen Verbände, d) alle ausländischen Juden, die politisch bisher in Erscheinung getreten sind, e) alle inländischen Juden, die politisch bisher in Erscheinung getreten sind. Dabei sind genaue Angaben über Geschäftsräume und Vorstandsmitglieder zu machen (Rundschreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes).

13. Juli: Die bisherigen Pflegegelder der Wohlfahrt für alte oder sieche Hilfsbedürftige in jüdischern Heimen werden in Berlin gestrichen. Ab 1. August 1933 werden Pflegegeldzuschüsse an Juden nur noch im geprüften Einzelfall gezahlt (Verfügung des Oberbürgermeisters/Landeswohlfahrtsamtes).

14.Juli: Es werden das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft sowie das Gesetz über die Einziehung „volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ erlassen, die in der Folgezeit gegen viele Juden angewendet werden.

Mitte Juli: Hitler erklärt die „nationale Revolution“ für beendet. Offene politischen Gegenkräfte existieren nicht mehr: linke Parteien und Gewerkschaften sind zerstört, viele Mitglieder in den Konzentrationslagern oder der Illegalität. Mitte-Rechts Parteien haben sich selbst aufgelöst. Die Regierung regiert diktatorisch. Nationalsozialisten haben in Staat, Wirtschaft und Kultur wichtige Funktionen und Posten besetzt. Lediglich die Reichswehr und die Kirchen sind bisher noch nicht attackiert worden.

Der Vorstand der Berliner Anwaltskammer verbietet Bürogemeinschaften und Sozietäten sowie jede berufliche Verbindung zwischen „arischen“ und „nichtarischen“ Anwälten.

18 Juli: Aufgrund eines Gemeindebeschlusses vom 10. Mai/ 13. Juni 1933 wird die Schulgelderermäßigung für jüdische Schüler – hierbei genügt ein jüdischer Elternteil – ab 1. Oktober 1933 gestrichen, solange ihr Anteil den „Beteiligungssatz der Juden an der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches“ übersteigt, ebenso die Stundung des Schulgeldes bei jüdischen Arbeitslosen. Bei Anträgen auf Schulgeldermäßigung ist jetzt der „Arierparagraph“ gültig (Ergänzung der Schulgeldordnung für die städtischen Höheren Lehranstalten und Mittelschulen vom 22. März 1933)

19 Juli: Ärzte, die den Bestimmungen des „Berufsbeamtengesetzes“ nicht entsprechen, also u.a. „nichtarische“ Mediziner, werden nicht mehr für die Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten zugelassen (Erlass des Staatskommissars für Berlin).

21. Juli: „Nichtarische“ Rechtsanwälte werden nicht mehr zu Vormündern, Pflegern etc. „arischer“ Personen bestellt (Erlass des Staatskommissars für Berlin).

27. Juli: „Nichtarier“ werden von der Mitwirkung an der Rechtspflege ausgeschlossen, jüdische Verbandsvertreter sowie jüdische Rechtsanwälte zurückgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt damit das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 20. Juni 1933.

Juli 1934

18. Juli Jüdische Sportvereine müssen sich reichsweit in einer „Arbeitsgemeinschaft“ zusammenschließen. Die Benutzung öffentlicher und privater Turnhallen, Sportplätze, Schwimmbäder etc. ist für jüdische Vereine künftig nur möglich, wenn die Anlagen von Schulen, Sportvereinen des Reichsbundes für Leibesübungen und den nationalen Verbänden nicht benötigt werden.

25 Juli: Das Jüdische Wohlfahrts- und Jugendamt wird als allein zuständig für Wohlfahrtsangelegenheiten der jüdischen Einwohner Berlins erklärt. Die Stadt lehnt künftig Verhandlungen mit anderen jüdischen Organisationen ab (Verfügung des Oberbürgermeisters).

Juli 1935

15. Juli: Berlin lässt nun auch nur mit Juden verheiratete Ärzte zur wohlfahrtsärztlichen Versorgung von Hilfsbedürftigen nicht mehr zu (Nachtragsvertrag zwischen der Stadt Berlin und der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands/Verwaltungsstelle Berlin).

Nachdem auf der ersten Seite des „Völkischen Beobachters“ gegen angebliche Störungen und „jüdische Frechheiten“ bei der Uraufführung eines antisemitischen Films aus Schweden am Vortag gehetzt und betont worden war, dass dies nicht ohne Folgen bleiben dürfe, kommt es am Abend zu Ausschreitungen von SA-Männern gegen Juden auf dem Kurfürstendamm. Jüdische Gäste werden aus mehreren Caféhäusern vertrieben und mehrere Geschäfte jüdische Inhaber demoliert.

16. Juli: Der Leiter des Geheimern Staatspolizeiamtes, Reinhard Heydrich, fordert das Reichsministerium auf, die Zusammensetzung des Vorstandes und der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin zu überprüfen und durch Neuwahlen deren Mitgliederzahl zu senken. Diese Wahl sei zugleich so zu beeinflussen, dass zionistische Funktionäre vorrangig gewählt würden, um den „die Rassefrage absichtlich verwässernden Standpunkt der Assimilationsjuden“ auszuschalten.

16./17. Juli: Es finden weiter Ausschreitungen gegen Juden auf dem Kurfürstendamm sowie im Strandbad Wannsee statt.

17. Juli: Zuziehende hilfsbedürftige Juden werden künftig in Berlin vom Wohlfahrtsamt prinzipiell an das Städtische Obdach verwiesen. Juden dürfen nicht die für „Arier“ geltende Alternative einer ermäßigten Barunterstützung wählen (Verfügung des Oberbürgermeisters).

18. Juli: Der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin weist die Vorsitzenden der Stadtverwaltungsgerichte und die Bezirksbürgermeister an, Anträge auf Errichtung neuer Speiseeiswirtschaften möglichst abzulehnen, wenn diese von jüdischen Gewerbetreibenden gestellt werden. Als Begründung führt Lippert an, es sei „mit der Zielsetzung der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik nicht vereinbar“, dass „Rassefremden Elementen“ Gelegenheit gegeben werden, ihre gewerbliche Betätigung zu erweitern (Erlass des Staatskommissars).

18./19. Juli: Es kommt zu neuen judenfeindlichen Kundgebungen und Ausschreitungen in verschiedenen Gegenden Berlins, z.B. am 18. Juli im Hansaviertel. Besonders in Moabit, Neukölln und Pankow werden Schaufenster mit Ölfarbe beschmiert und Plakaten beklebt, so z.B. sämtliche Schaufenster des Textilkaufhauses Grünefeld. Bürgersteige vor Geschäften werden mit Aufschriften wie „Judenknecht“ bemalt, auch die Synagoge Prinzregentenstraße wird mit Beschimpfungen versehen. Einzelne Berliner Kreispropagandastellen der NSDAP versorgen ihre Ortsgruppen mit antisemitischen Klebezetteln und weisen ihre Mitgliedert an, diese an geeignete Stellen zu kleben. Aus manchen Cafés und Gaststätten jüdischer Inhaber werden die Gäste gewaltsam vertrieben. Am Hermannplatz in Neukölln randaliert eine Menge vor einer Eiskonditorei. Gegen Eisdielen am Gesundbrunnen (Wedding) demonstriert die SA. In der Folgezeit müssen diverse Geschäfte schließen. Bemerkenswert ist, dass ein großer Teil der Bevölkerung, wie die Gestapo berichtet, den Boykott nicht mitmacht, sondern im Gegenteil, die attackierten Juden durch Einkäufe unterstützt.
Juden wird der Zutritt zu allen Bädern verboten (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Am Strandbad Wannsee wird wieder ein Schild angebracht „Juden ist das Baden und der Zutritt verboten“, das auf Wunsch des Auswärtigen Amtes Monate später wegen der Olympiade erneut abgenommen wird.

19. Juli: Auf Initiative von Staatskommissar Lippert bestimmt der neuernannte Polizeipräsident Wolf H. Graf von Helldorf, dass von Juden geführte Eisdielen nach 10 Uhr geschlossen werden müssen. Diese Sonder-Polizeistunde gilt für die Woche vom 20. bis 28. Juli 1935 (Anordnung des Polizeipräsidenten)

27. Juli: Polizeipräsident Helldorf ordnet erst jetzt – mehr als zehn Tage nach Beginn der neuen Ausschreitungen in Berlin – das Eingreifen der Polizei gegen die „Einzelaktionen“ an (Anordnung des Polizeipräsidenten).

30 Juli: Aus Anlass der Ausschreitungen in Berlin findet beim Stellvertreter des Staatskommissars, Vizepräsident Steeg, im Berliner Ratheus eine Besprechung statt. Neben Oberbürgermeister Sahm nehmen Vertreter des Geheimen Staatspolizeiamtes, des Polizeipräsidiums, der Staatspolizeistelle Berlin, der Gauleitung sowie der SA-Truppe Berlin-Brandenburg teil. Ziel der Zusammenkunft ist es, die „Bekämpfung der Juden in Berlin ohne öffentliche Demonstrationen und Einzelaktionen wirksam durchzuführen“. Beschlossen wird:
1. Die Neugründung von Geschäften jüdischen Inhaber soll in Zukunft durch strenge Bedarfsprüfungen beim Stadtverwaltungsgericht verhindert werden. Die Stadtverwaltung will Richtlinien herausgeben, nach denen die Erteilung der Konzession an Juden grundsätzlich zu verweigern ist. Bestehenden Geschäften jüdischer Inhaber sollen Schwierigkeiten u.a. durch die Baupolizei bereitet werden. Als Maßnahme gegen Eisdielen, die den judenfeindlichen Ausschreitungen besonders ausgesetzt waren, wurde bereits angeordnet, dass in Zukunft immer Toiletten vorhanden sein müssten. Durch scharfe Anwendung dieser Bestimmung auf Eisdielen jüdischer Inhaber sei deren Schließung herbeizuführen. Alle Geschäfte jüdischer Inhaber sollen gekennzeichnet werden, dafür soll eine Regelung durch die NS-Handels- und Gewerbeorganisation zusammen mit der Reichsregierung herbeigeführt werden.
2. Häuser und Grundstücke von Juden werden in Zukunft einer genauen Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob baupolizeiliche Auflagen gemacht werden können.
3. Mit Rücksicht auf die Olympiade 1936 sehe man zunächst davon ab, in den städtischen Freibädern Verbotsschilder für Juden anzubringen. Der Badebetrieb werden aber von Streifen überwacht, die bei ordnungswidrigem Verhalten Juden sofort aus dem Bad entfernen können.
4. Es werde geprüft werden, welche Berliner Stellen noch öffentliche Aufträge an Firmen jüdischer Inhaber vergeben.
5. Die Berliner Standesbeamten sind bereits angewiesen worden, keine Ehen zwischen Juden und „Ariern“ mehr zu schließen. Weiter Besprechungen über die Bekämpfung des Judentums in Berlin sollen demnächst stattfinden.

31. Juli: Hilfsbedürftige im Bezirk Prenzlauer Berg werden unter der Drohung, ihnen die Unterstützung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt zu versagen, aufgefordert, künftig ihre Waren des täglichen Bedarfs nicht mehr in Geschäften jüdischer Inhaber zu erwerben (Bekanntmachung des Amtes für Volkswohlfahrt der NSDAP/Kreis Prenzlauer Bert).
Das Bezirksamt Zehlendorf weist alle seine Angestellten und ihre Familien öffentlich an, auch außerhalb der Büros jeden Kontakt zu Juden, die Volksfeinde seien, abzubrechen (Verfügung des Bezirksbürgermeisters).

Juli/August: Eine antijüdische überregionale Pressekampagne begleitet Ausschreitungen und den Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber in vielen Städten Deutschlands.

Das Bezirksamt Steglitz weist seine städtischen Bediensteten an, keine Aufträge mehr an Juden zu vergeben, nicht mehr bei Juden zu kaufen, sich nicht mehr bei jüdischen Ärzten behandeln bzw. nicht mehr von jüdischen Rechtsanwälten beraten oder vertreten zu lassen (Verfügung des Bezirksbürgermeisters).

Juli 1936

Juli: Jüdische Inhaber von Kunsthandlungen müssen demnächst ihre Geschäfte schließen.

Juli 1937

Bis Juli: Eine Baugenossenschaft im Bezirk Treptow kündigt allen jüdischen Mietern und zwingt sie, zum nächsten Termin auszuziehen.

 
 

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