Reimut Schmitt (Berlin) Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Der Monat September (Teil I)
September 1933
August / September: Das Berliner Landesjugendamt lässt die Bezirks-Wohlfahrts- und –Jugendämter überprüfen, welche Kindergärten unter jüdischer Leitung stehen und ob ein Bedarf für jüdische Tagesstätten bestehe.
6. September: Die evangelische Kirche der Altpreußischen Union beschließt in Berlin, den „Arierparagraphen“ für das Personal ihrer Verwaltung einzuführen.
11. September: Jüdische Wohlfahrtspatienten können in begründeten Einzelfällen auf Kosten der städtischen Fürsorge in jüdische Krankenhäuser eingewiesen und behandelt werden, nicht jedoch wenn es sich um eine länger dauernde stationäre Behandlung handelt ((Verfügung des Oberbürgermeisters).
22. September: Mit dem Reichskulturkammergesetz werden Künstler, Kulturschaffende und Journalisten in Kammern organisiert. Die Mitgliedschaft in den Kammern (Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film, Musik und bildende Künste) ist die Voraussetzung für eine Berufsausübung in der Öffentlichkeit. Mit der „Ersten Durchführungsverordnung“ vom 1. November 1933 wird das Instrument geschaffen, Juden die Mitgliedschaft zu verwehren.
September: Die Oberpostdirektion Berlin versetzt ihre jüdischen Beamten zwangsweise in den Ruhestand, z.T. ohne Ruhegehalt.
In der Septemberausgabe ihrer Zeitschrift kündigt die Krankenversicherungsanstalt der Stadt Berlin an, demnächst nur noch den Kostenaufwand rein „arischer“ Ärzte und Zahnärzte zu erstatten. Hierüber werde demnächst ein förmlicher Entschluss gefasst.
September 1934
12. September: Auf verschiedene Anfragen hin ordnet das Landesjugendamt an: „Nichtarische“ Kinder dürfen nur in städtischen und privaten Tagesstätten bleiben, wenn eine Überweisung an ein jüdisches Tagesheim wegen ihrer christlichen Konfession nicht in Frage kommt und der Stadt wegen der Übernahme in ein anderes Heim oder der Herausnahme ihrer Mutter aus einer Arbeitsstelle höhere Kosten entstehen.
18. September: Die Verfügung vom 13. Juli 1933 über den Wegfall der Pflegezuschüsse für Juden und die Einführung einer Einzelfallprüfung wird geändert. Die Übernahme der Pflegekosten jüdischer Hilfsbedürftiger bei Aufnahme in das Jüdische Gemeindehospital oder jüdische Altersheime wird ab 1. September 1934 neu geregelt. (Verfügung des Oberbürgermeisters).
20. September: Neben dem Jüdischen Wohlfahrts- und Jugendamt werden doch noch weitere Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde als Verhandlungspartner der Stadt in Fürsorgefragen akzeptiert und die Verfügung vom 25. Juli damit geändert. (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Den Mitgliedern jüdischer Jugendverbände wird das Tragen einheitlicher Trachten oder Kleidungsstücke, das Zeigen oder Mitführen von Symbolen und Wimpeln etc. verboten, ebenso Aufmärsche , wehrsportliche Übungen, geschlossenes Marschieren, Leben in Wohngemeinschaften, gemeinsames Übernachten in Zelten oder Privaträumen sowie das Herstellen von Presse- und Filmerzeugnissen ((Anordnung des Polizeipräsidenten).
21. September: Auf die Forderung des Bezirksbürgermeisters Tiergarten, gegen die Einrichtung von Laubhütten zum jüdischen Laubhüttenfest einzuschreiten, entscheidet Staatskommissar Lippert sich gegen ein ausdrückliches baupolizeiliches Verbot, lässt aber eine informelle Möglichkeit offen, gegen die Laubhütten vorzugehen: Voraussetzung sei in jedem Fall, dass durch den Bau „das Empfinden andersdenkender Einwohner“ nicht verletzt werde (Erlass des Staatskommissars für Berlin).
September / Oktober: In Kenntnis des Erlasses des Staatskommissars wird im Bezirk Tiergarten gegen die Errichtung jüdischer Laubhütten in Höfen und auf Balkonen unter dem Vorwand baupolizeilicher Vorschriften vorgegangen.
September 1935
4. September: Der Städtische Vieh- und Schlachthof kündigt den jüdischen Inhabern der beiden letzten verbliebenen Viehagenturen die Büroräume.
7. September Staatskommissar Lippert enthüllt in Berlin-Zehlendorf zusammen mit Bezirksbürgermeister Walter Helfenstein „das erst antisemitische Denkmal Deutschlands“ zu Ehren des Verfassers des „Handbuchs der Judenfrage“ Theodor Fritsch. Das von Arthur Wellmann geschaffene Denkmal zeigt eine Siegfriedgestalt, die auf einem am Boden liegenden, echsenartigen Ungetüm reitet und es mit einem Hammer zu töten versucht. Auf dem Sockel sind vier antisemitische Zitate von Fritsch zu lesen, die Lippert mit Helfenstein ausgesucht hatte.
11. September: Die politischen Polizeien der Länder werden unterrichtet, der Präsident des Landesfinanzamtes in Berlin habe erneut darauf hingewiesen, dass in seiner Behörde, Berlin NW, Alt-Moabit 144, eine Zentrale Nachrichtenstelle errichtet wurde, die überregional Maßnahmen gegen alle Arten von Kapitalflucht zuständig sei. Wenn „Juden und insbesondere jüdische Geschäftsleute die Ausreise vorbereiten“, seien die Verdächtigen der Zentralen Nachrichtenstelle sofort unter „Angabe der genauen Personalien und der Wohnung“ zu melden. Die Zentrale Nachrichtenstelle werde diese Unterlagen dann den zuständigen Landesfinanzämtern zugänglich machen.
12. September: Wie im Vorjahr fordert der Bezirk Tiergarten erneut die Möglichkeit, polizeilich gegen den Bau von Laubhütten einschreiten zu können. Zu erwägen sei insgesamt ein Verbot, da Laubhütten wegen ihrer Auffälligkeit auch „als politische Demonstration der Juden aufgefasst“ und „völkisches Empfinden erheblich verletzt“ werden würde.
15. September: Mit den „Nürnberger Gesetzen“ wird die „rassische“ Ausgrenzung der Juden festgeschrieben. Mit dem „Reichsbürgergesetz“ erhalten sie einen Rechtsstatus zweiter Klasse zugewiesen: Sie sind Staatsangehörige, aber nicht Reichsbürger, die allein über volle politische Rechte verfügen. Mit dem „Blutschutzgesetz“ werden die Eheschließung und sexuelle Beziehungen zwischen deutschen Juden und Nichtjuden verboten.
20. September: Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Heimstättensiedlung Berlin-Wilmersdorf beschließen auf ihrer Sitzung, dem Vorstand Richtlinien über Juden als Mieter zu geben. Es dominiert die Ansicht, Juden als Mieter nicht mehr in die Häuser der Gesellschaft aufzunehmen. Vorhandenen jüdischen Mietern soll bei Mietrückständen u.ä.. sofort gekündigt werden.
23. September: Dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde wird offen die polizeiliche Überwachung seiner Sitzungen angekündigt.
September 1936
September / Oktober: Im Zuge einer reichsweiten Aktion „gegen die Juden in Handel und Industrie“ wird – „unter Ausnutzung der Missstimmung wegen der wachsenden Lebensmittelknappheit“ – die „Ausschaltung der Juden aus dem Lebensmittelhandel“ vorangetrieben. Das Reichsamt für Nahrungsmittelversorgung zwingt mehr als 2.000 jüdische Fleisch-, Fett- und Eier-Händler zur Liquidation.
Allein 50 Getreidefirmen jüdischer Inhaber in Berlin, von denen einige seit mehr als einem Jahrhundert am Platze sind, müssen ihr Geschäft aufgeben. Außerdem hat die Reichskulturkammer die jüdischen Kunsthändler in Berlin angewiesen, ihre Bestände schnellstmöglich zu verkaufen, da noch vor Ende des Jahres Juden der Handel mit Kunstgegenständen verboten werden soll.
September 1937
30. September: Die NSDAP-Ortsgruppe Heerstraße fordert die Kündigung jüdischer Mieter in den Häusern der Gemeinnützigen Baugesellschaft Berlin-Heerstraße, Westendallee 72-76. Die Berliner Stadtverwaltung solle als Eigentümer die Wohnungen für „Volksgenossen mit größerer Familie eventuell unter behördlicher Zuschussgewährung „freimachen“.
September 1938
1. September: Die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin m.b.H. fordert alle jüdischen Mieter unter Androhung einer Mietaufhebungsklage mit der Begründung zur Räumung auf, dass „arische“ Mieter sich die Störung der Hausgemeinschaft nicht länger gefallen lassen und die Wohnungen für „arische Volksgenossen“ benötigt werden (Dienstanweisung der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin m.b.H.).
14. September: In der Behörde des Generalbauinspektors für die Neugestaltung der Reichshauptstadt findet eine Besprechung mit Vertretern der Stadt Berlin zur Neuplanung Berlins statt. Generalbauinspektor Albert Speer schlägt vor, den absehbaren Mangel an Großwohnungen, der durch die Räumung in den vorgesehenen Abrissgebieten entstehe, statt durch Neubau, „durch die zwangsweise Ausmietung von Juden“ zu beheben. Nicht 2.500 Großwohnungen, sondern 2.700 Kleinwohnungen wären dann in Form einer „Judensiedlung“ zu errichten.
Mitte September: Das Amtsgericht Charlottenburg weist die Klage eines Juden gegen die Auflösung seines Mietverhältnisses durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft mit der Begründung ab, dass Juden, die nicht freiwillig ausziehen, „eine erhebliche Belästigung“ für ein gemeinnütziges Berliner Wohnungsunternehmen darstellen, da sie nicht zur „Volksgemeinschaft“ gehören (Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg).
18. September: Im Berliner Gemeindeblatt warnt der Vorstand der Jüdischen Gemeinde seine Mitglieder vor den schikanösen Straßenkontrollen der Polizei. Dutzende Menschen seien bereits Opfer geworden und hätten entweder hohe Geldstrafen erhalten oder sogar einige Tage in Haft verbringen müssen.
20. September: Sozial bedürftige Juden (u.a. Fürsorgeempfänger und Arbeitslose) erhalten im kommenden Winter keine städtischen Brennstoffbeihilfen (Kohlengutscheine) mehr. Nur auf besonderen Antrag können sie Geldunterstützung erhalten (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
22. September: Im Reichsjustizministerium diskutieren Vertreter mehrerer Ministerien, des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt und des Stellvertreters des Führers „über die Aufhebung des Mieterschutzes für Juden, deren Verarmung und mögliche Ghettoisierung“. Der Vertreter des Reichsinnenministeriums gibt bekannt, dass die „Schaffung eines Ghettos“ zur Zeit von Himmler geprüft werde. Der Vertreter des Stellvertreters des Führers schlägt vor, gegebenenfalls „zur Unterbringung der obdachlosen Juden Baracken durch die Gemeinde errichten zu lassen“. Der Vertreter der Behörde das Generalbauinspektors fordert im Namen Albert Speers „die Herausnahme der Juden aus Großwohnungen“, um diese Mietern aus Berliner Abrissgebieten zukommen zu lassen. Wirtschaftlich gesehen werde das, da im wesentlichen die Gemeinde zur Errichtung der Ersatzwohnungen verpflichtet sei, eine Ersparnis von etwa 40 Millionen RM für Berlin bedeuten.
26. September: Die neuen Kennkarten dürfen an jüdische Berliner von den Polizeibehörden nur ausgestellt und ausgegeben werden, wenn diese die behördlich angeordneten Zwangsvornamen bereits angenommen oder die Annahme-Beantragung nachgewiesen haben (Anordnung des Polizeipräsidenten).
27. September: Mit der „5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ wird ein Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte verhängt. Nur noch ein Bruchteil der ursprünglich Zugelassenen darf künftig unter dem neuen Status eines „Rechtskonsulenten“ eine ausschließlich jüdische Klientel vertreten.
28. September: Jüdischen Steuerpflichtigen werden Stundungen und Teilzahlung aus Billigkeitsgründen nicht mehr gewährt. Nur aus Zweckmäßigkeitsgründen, falls Zwangsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg versprechen, dürfen Teilzahlungen gewährt werden, um die Steuer einzutreiben (Rundverfügung der Hauptsteuerverwaltung).