Reimut Schmitt (Berlin) Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Der Monat September (Teil II)
September 1939
1. September: Das Deutsche Reich überfällt Polen, der Zweite Weltkrieg beginnt.
3. bis 6. September: Auf Anweisung der Gestapo muss die Reichsvereinigung mit Hilfe ihrer Bezirksstellen und aller jüdischen Gemeinden sämtliche Juden im Alter von 16 bis 55 Jahren statistische erfassen. Alle Veranstaltungen des Jüdischen Kulturbundes fallen auf Anweisung bis auf weiteres aus. Es wird ein abendlichen Ausgangsverbot nach 20 Uhr für die jüdischen Bevölkerung in Deutschland verhängt.
5. September: Im Rahmen der vor allem als Vorbereitung für einen umfassenden Zwangseinsatz im Kriege reichsweit angeordneten „Statischen Aufnahme der jüdischen Bevölkerung“ erhalten alle jüdischen Haushalte in Berlin von der Jüdischen ´Gemeinde Fragebögen für Personen im Alter zwischen 16 und 55 Jahren (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).
13. September: Die sich noch im Reich aufhaltenden Juden polnischer oder ehemals polnischer Staatsangehörigkeit werden festgenommen. Die Berliner Juden werden ins Konzentrationslage Sachsenhausen gebracht, jene aus der Provinz ins Konzentrationslager Buchenwald; insgesamt etwa 1.800 Männer und Jugendlich im Alter von 15 bis 65 Jahren. Viele von ihnen sterben aufgrund der Haftbedingungen in den nächsten Tagen und Wochen.
Mitte September: Mehr als tausend Berliner Juden werden zum Arbeitseinsatz verpflichtet und für drei Monate zur Kartoffel- und Rübenernte ins Berliner Umland geschickt.
19. September: Der Ministerrat für die Reichsverteidigung berät über die „Bevölkerung des zukünftigen polnischen Protektoratsgebietes und die Unterbringung in Deutschland lebender Juden“.
20. September: Es ergeht eine Polizei-Anordnung, dass Juden alle Rundfunkapparate in ihrem Besitz am 23. September abliefern müssen. Damit wird nach dem Verbot jüdischer Zeitungen und Zeitschriften der freie Informationszugang für die jüdische Bevölkerung weiter erschwert.
26. September: Die Gestapo befiehlt der Reichsvereinigung und den jüdischen Gemeinden – unabhängig von der zunächst angeordneten Erfassung der Arbeitsfähigen – „eine erweiterte Aufnahme der gesamten jüdischen Bevölkerung“ samt deren Vermögen durchzuführen, und dies „mit allergrößter Beschleunigung“.
Gestapochef Heinrich Müller unterrichtet die Gestapo im Altreich, dass alle jüdischen Organisationen aufgelöst bzw. an die Reichsvereinigung eingegliedert werden.
September: Anlässlich des jährlichen Sukkot-Festes dürfen keine Laubhüten in den Synagogenhöfen mehr aufgestellt werden. Auch Privatpersonen ist es künftig verboten, Laubhütten an diesem Fest zu errichten (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).
September 1940
10. September: In Berlin, München und Wien wird jüdischen Mietern nun auch in Häusern mit jüdischen Eigentümern der Mieterschutz entzogen. Gleichzeitig wird es jüdischen Vermietern schwerer gemacht, Kündigungen an Juden auszusprechen. Die Wohnkonzentration in „Judenhäusern“, wird damit forciert (Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden).
21. September: In Häusern, wo „Arier“ und Juden noch gemeinsam wohnen, müssen separate Luftschutzräume für Juden eingerichtet werden (Anordnung des Polizeipräsidenten)
24. September: Die Deutschland-Premiere des antisemitischen Spielfilm „Jud Süß“ findet im Berliner UFA-Palast in Anwesenheit von Goebbels und anderen Vertretern der NS-Führung statt.
26. September: Für Berliner Juden gelten von 1941 an niedrigere Freigrenzen bei der Bemessung der städtischen Bürgersteuer nach den Fürsorge-Richtsätzen als für die übrigen Einwohner; z.B. bei Verheirateten ohne Kinder statt 81,90 RM monatlich nur 72,20 RM Freigrenze, bei fünf Kindern statt 186,40 RM nur 160,45 RM sowie bei Ledigen ohne Kinder statt 47,30 RM nur 41,70 RM. Für nach dem 26. Februar 1934 zugezogene Juden gelten noch einmal herabgesetzte Freigrenzen; z.B. bei Verheirateten ohne Kinder statt 81,90 RM nur 48,15 RM. Eine solche Minderung existiert für „arische“ Zugezogene nicht (Runderlass des Hauptsteueramtes).
September 1941
1. September: Die Polizeiverordnung über die öffentliche Kennzeichnung der Juden in Deutschland, Österreich und dem Protektorat mit dem gelben Stern wird erlassen. Künftig dürfen Juden ihre Wohnung nicht mehr ohne Genehmigung der Behörden verlassen. Diese Diskriminierungen treten ab 19. September in Kraft.
1. Septemberhälfte: Da die besetzten sowjetischen Gebiete und das Generalgouvernement als Zielgebiete für die Teildeportationen in dieser Phase nicht in Frage kommen, sollen 60.000, etwas später „nur noch“ 20.000 Juden aus Berlin, Wien und Prag sowie anderen deutschen Städten zunächst zeitweilig in das Ghetto Litzmannstadt im Warthegau deportiert werden.
Die Gestapo füllt mehrere tausend für Oktober vorgedruckte Vermögenseinziehungsverfügungen mit Personen- und Wohnungsangaben von Berliner Juden aus und datiert sie per Hand auf den 3. des Monats vor.
2. Hälfte September: Die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird für Juden beschränkt. Ihnen dürfen in der Öffentlichkeit keine Presseerzeugnisse verkauft werden.
17./18. September: An diesen beiden Tagen muss die Jüdische Gemeinde gegen die Zahlung von 0,10 RM an jeden Juden je ein gelbes Stoffkennzeichen, den berüchtigten „Judenstern“, in verschiedenen Bezirksverteilungsstellen (Schulen und Synagogen) ausgeben (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).
18. September: Der Zuzug von Juden nach Berlin ist künftig verboten (Anordnung der Gestapo).
September 1942
2. September: Juden dürfen in Berlin nur noch an Wochentagen in der Zeit von 16 und 17 Uhr einkaufen. In Markthallen, auf Wochenmärkten und an Straßenverkaufsständen ist künftig jeglicher Einkauf verboten. Die noch zum Bezug von Vollmilch berechtigten Juden dürfen diese nicht mehr außerhalb der Zeit zwischen 16 und 17 Uhr einkaufen (Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Einkaufszeiten für Juden vom 4. Juli 1940).
Da einige Juden versucht hätten, die Bestimmungen über die Einkaufszeiten zu umgehen, wird scharfes Durchgreifen der Polizei angeordnet: Juden, die vor 16 Uhr sich vor oder in Geschäften anstellen, sind fortzuweisen; Juden die sich nach 17 Uhr in Geschäften aufhalten, auch wenn sie vor 17 Uhr das Geschäft betreten haben, sind aus dem Geschäft zu weisen und anzuzeigen. Juden dürfen zwischen 16 und 17 Uhr keinesfalls bevorzugt oder außer der Reihe bedient werden, auch wenn es sich um alte oder gebrechliche Menschen handelt,. Ebenso wie das Zurücklegen von Waren sind telefonische oder mündliche Bestellungen verboten. Polizeibeamte haben diese Bestimmungen durch schaffe Kontrollen durchzusetzen. „Arische“ Geschäftsinhaber sind bei Missachtung der Bestimmungen ebenfalls anzuzeigen (Anordnung des Polizeipräsidenten zur Polizeiverordnung über die Einkaufzeiten für Juden).
8. September: Der Stadtpräsident schreibt in einem Bericht für die Monate Juli bis August: „Die Judenevakuierung schreitet vorwärts. Zur Zeit befinden sich in Berlin noch rund 52.000 Juden einschließlich 13.000 Mischlingen und Juden ohne Stern. Weitere 13.000 Juden sollen bis Ende November 1942 evakuiert werden. Im Arbeitseinsatz befinden sich rund 19.000 Juden. Einzelne Firmen geben jetzt Juden frei, da sie inzwischen Russen als Arbeitskräfte bekommen haben. „Wie im Frühjahr die Gestapo, plant jetzt der Stadtpräsident im Verein mit weiteren Instanzen, die „im kriegswichtigen Arbeitseinsatz stehenden Juden zu kasernieren“.
18. September: Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft entzieht Juden die Fleisch-, Milch-, Raucher- und Weißbrotkarten. Sie erhalten außerdem keine Mangelwaren mehr. Diese Verbote gelten auch für Kranke und Schwangere.
September: Allein in diesem Monat deportiert die Gestapo aus dem Reichsgebiet 12.346 Menschen, davon 10.212 vor allem Ältere nach Theresienstadt. Dies stellt die größte Zahl in einem Monat Deportierter seit dem Herbst 1941 dar.
September 1943 -----
September 1944 -----