Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Der Monat Oktober (Teil I)
4. Oktober: Mit dem Reichsschriftleitergesetz wird die erforderliche behördliche Zulassung zum Schriftleiter für alle Zeitungen und politischen Zeitschriften von der „arischen“ Abstammung abhängig gemacht. Ausnahmen gibt es für jüdische Journalisten nur, wenn sie als Frontkämpfer gelten oder ihren Beruf bei einer jüdischen Zeitung ausüben.
Oktober 1933
Oktober Der Tennisklub „Rot-Weiß“ Berlin schließt „nichtarische“ Mitglieder aus.
Oktober 1934
September / Oktober: In Kenntnis des Erlasses des Staatskommissars wird im Bezirk Tiergarten gegen die Errichtung jüdischer Laubhütten in Höfen und auf Balkonen unter dem Vorwand baupolizeilicher Vorschriften vorgegangen.
28. Oktober: Juden dürfen nicht mehr Aufsichtsratmitglieder oder Ehegatten von Aufsichtsratsmitgliedern städtischer Gesellschaften sein (Aufsichtsratsordnung für die Vertretung der Stadt in den Aufsichtsräten der „Städtischen Gesellschaften“ und der „Zum Teil städtischen Gesellschaften“).
Oktober 1935
4. Oktober: Nach der Forderung des Bezirksbürgermeisters Tiergarten, gegen den Bau von Laubhütten einzuschreiten, entscheidet der Stadtkommissar erneut gegen ein formelles Verbot, um dem Ausland keinen antideutschen Propagandavorwand zu geben. Lippert weist aber den Bezirksbürgermeister und den Polizeipräsidenten darauf hin, dass man, da die „Judenfrage inzwischen eine gewisse Verschärfung erfahren“ habe, darauf achten müsse, dass der Bau von Laubhütten nicht das Empfinden der anders denkenden Einwohner verletze. Das bedeute, dass diese den Bau im Einzelfall verhindern konnten (Erlass des Staatskommissars für Berlin).
22. Oktober: Der Staatskommissar von Berlin, Lippert, schreibt an den Oberbürgermeister: „Zwecks einheitlicher Lösung der Frage der Vermietung von Räumen an Juden ist darauf zu achten, dass für die städtischen Wohnungsgesellschaften eine einheitliche Regelung getroffen wird.“ Er sehe es als Selbstverständlichkeit an, dass städtische Wohnungsunternehmen an Juden überhaupt nicht mehr vermieten.
Oktober: Das NSDAP-Gauamt für Kommunalpolitik berichtet der NSDAP-Reichsleitung, es werde unter der Berliner Bevölkerung der Wunsch immer lauter, die „deutschen“ Geschäfte besonders kenntlich zu machen und an „jüdischen“ Geschäften den Davidstern anzubringen. Auf die „Nürnberger Gesetze“ reagierend, gehe der Bezirksbürgermeister des Verwaltungsbezirks Pankow daran, eine amtliche Judenkartei aufzustellen.
Oktober 1936
September / Oktober: Im Zuge einer reichsweiten Aktion „gegen die Juden in Handel und Industrie“ wird – „unter Ausnutzung der Missstimmung wegen der wachsenden Lebensmittelknappheit“ – die „Ausschaltung der Juden aus dem Lebensmittelhandel“ vorangetrieben. Das Reichsamt für Nahrungsmittelversorgung zwingt mehr als 2.000 jüdische Fleisch-, Fett- und Eier-Händler zur Liquidation.
Allein 50 Getreidefirmen jüdischer Inhaber in Berlin, von denen einige seit mehr als einem Jahrhundert am Platze sind, müssen ihr Geschäft aufgeben. Außerdem hat die Reichskulturkamme die jüdischen Kunsthändler in Berlin angewiesen, ihre Bestände schnellstmöglich zu verkaufen, da noch vor Ende des Jahres Juden der Handel mit Kunstgegenständen verboten werden soll.
1. Oktober: Die Jüdische Telegraphen-Agentur Berlin wird aus der Vereinigung der Nachrichten-Agenturen Deutschlands ausgeschlossen.
18. Oktober: Für die Volkshochschule Groß-Berlin beginnt das Schuljahr 1936/1937. Nur „Arier“ dürfen an den Kursen als Hörer teilnehmen.
22. Oktober: Nur bei staatenlosen Berliner Kindern „deutschen Volkstums“ sind künftig Ausnahmen von der Auflage zulässig, das Doppelte des Schulgeldes an städtischen Höheren Lehranstalten und städtischen Mittelschulen zu zahlen (Abänderung der Schulgeldordnung für städtische Höhere Lehranstalten und Mittelschulen).
Oktober 1937
10. Oktober: Das „Reichsbezugsquellenarchiv in der Deutschen Arbeitsfront“ in Berlin erteilt Auskunft über „arische oder nichtarische Strukturen“ von Handelsfirmen und Produktionsbetrieben.
Oktober 1938
1. Oktober: Annexion von Teilen der Tschechoslowakei nach dem Münchner Abkommen.
5. Oktober Mit der „Verordnung über Reisepässe von Juden“ werden alle Reisepässe jüdischer Deutscher ungültig. Sie müssen bei der zuständigen Passbehörde innerhalb von zwei Wochen abgegeben werden. Die Reisepässe mit Geltung für das Ausland werden nur dann wieder gültig, wenn sie von der Passbehörde mit einem gestempelten „J“ versehen sind, um den Inhaber eindeutig als Juden zu kennzeichnen.
13. Oktober: Das Berliner Landeswohlfahrts- und -jugendamt unterrichte den Deutschen Gemeindetag, dass es beabsichtige, die „Benutzung städtischer Sportplätze durch jüdische Vereine für die Zukunft überhaupt zu untersagen“.
27. Oktober: Jüdische Jugendliche werden von der Schulgeld-Befreiung derjenigen Lehrlinge im Winterhalbjahr 1938 ausgenommen, die aufgrund ihres Lebensverhältnisses (auf Anordnung der Berliner Innung oder der Handwerkskammer Berlin) die Berufsschule besuchen müssen. Das gilt rückwirkend auch für das Sommerhalbjahr 1938, wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist (Verfügung der Schul- und Finanzverwaltung).
27./28. Oktober: Auf Befehl des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei werden im gesamten Reichsgebiet Juden polnischer Staatsangehörigkeit ausgewiesen. 17.000 Menschen, darunter viel Frauen und Kinder, werden mit Bussen und Bahnen an die polnische Grenze gebracht und dort zu Tausenden über die Grenze abgeschoben. Als Vorwand nutzt man eine Aktion der polnischen Regierung zur Erneuerung der Pässe aller im Ausland lebenden Polen.
In Berlin verhaftet die Polizei eine große Zahl jüdischer Einwohner mit polnischer Staatsangehörigkeit. Die meisten der Betroffenen sind Männer, doch befinden sich auch schwangere Frauen darunter. Ihnen wird auf dem Polizeipräsidium eröffnet, dass sie abgeschoben werden. Sie dürfen Verpflegung für zwei Tage und höchstens zehn Reichsmark mitnehmen. Am Schlesischen Bahnhof werden sie untersucht. Vielen wir ihr Geld ohne Quittung abgenommen. Mit der Reichsbahn, begleitet von Polizei mit aufgepflanztem Bajonett, werden sie bis an die polnischen Grenze deportiert.
Oktober: Angeblich wegen eines Überfalls auf eine deutsche Reisegesellschaft in Antwerpen wird für sämtliche jüdische Organisationen in Berlin ein vierwöchiges Betätigungsverbot erlassen.
Oktober /Anfang November: Alle Berliner Juden werden in alphabetischer Reihenfolge auf die Polizeireviere vorgeladen. Sie müssen dort sämtliche in ihrem besitz befindlichen Waffen abliefern, auch wenn sie im Besitz eines Waffenscheins sind.
Die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin m.b.H. hatte vor dem 1. Oktober 1938 Wohnungen an 312 jüdische Mietparteien vermietet. Nach der Aufforderung zur Räumung vom 1. September sind 136 Familien ausgezogen bzw. zur Räumung vorgesehen. Bei 51 Parteien wird Nachsicht wegen Schwerkriegesbeschädigung etc. geübt. Gegen den Rest von 125 Mietparteien ist die Kündigung ausgesprochen.