Reimut Schmitt (Berlin) Die Landstreicher wandern ins KZ
Im Juli 1933 berichtet der Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, man habe wegen des Erlasses eines Bewahrungsgesetzes an den Vorsitzenden der Politischen Zentralkommission der NSDAP, Hern Rudolf Heß, eine Eingabe gerichtet. Der Vorstand bittet, gegen Landstreicher und andere Asoziale einzuschreiten, die die Wohlfahrtsämter „brandschatzen“. Das Sterilisierungsgesetz sei nur „eine halbe Lösung“.
Die geistig Minderwertigen gehörten eingesperrt, denn: „Immer wieder scheitern notwendige und zweckmäßige Fürsorgemaßnahmen gegenüber Personen mit krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben oder mit einer außergewöhnlichen Stumpfheit des sittlichen Empfindens daran, dass solche Maßnahmen nicht gegen den Willen dieser Personen durchgeführt werden können. Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsbettler, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“
Am 12. und 13. Oktober findet im Hotel „Achtermann“ in Goslar die Hauptversammlung der drei deutschen Wandererfürsorgeverbände statt, jener Verbände, die für die Landstreicher, die Bettler und die Tippelbrüder zuständig sind. Im einzelnen sind das: der Deutsche Herbergsverein, der Gesamtverband deutscher Verpflegungsstationen und der Zentralvorstand deutscher Arbeiterkolonien.
In Anwesenheit von Vertretern des Reichsinnenministeriums, von Provinzialverwaltungen, Kreisen und Städten, der NS-Volkswohlfahrt und des Reichsbischofs beklagt der Geschäftsführer des Deutschen Herbergsvereins, Pastor Braune 1), die allzu große Humanität der Vergangenheit. Braune, ein Mann von preußisch-soldatischer Gesinnung, der sich Jahre später mutig gegen die Vernichtung von Geisteskranken stellen und einige Wochen in Gestapo-Haft verbringen wird, fordert, wer die Wohltat der Arbeit verachte, müsse die Strenge des Staates erfahren. Er meldet erste Bettler-KZs in Görlitz und im pommerschen Kreise Meseritz. Die Landstraßen seien wie leergefegt. Nach Braunes Meinung dürfen nur gesunde Männer, die auf Arbeitssuche sind, und Handwerksgesellen auf Wanderschaft gehen. Im Referat heißt es danach:
„Dann kommen die Wandertypen, die wir ablehnen müssen: Der berufsmäßige Bettler, der krankhafte Wanderer und der notorische Trinker. Diese haben kein Recht auf Wanderschaft. Das neue Reich wird die Kraft haben, gegen sie mit Zwangsmaßnahmen vorzugehen. Für dies Leute werden wir auch zu einem Bewahrungsgesetz kommen müssen. Vielleicht sind auch Maßnahmen von medizinischer Seite aus nötig, die diese Leute für das Volk unschädlich machen.“
Dabei denkt Braune – der die Zahl der asozialen und arbeitswilligen Wanderer auf nur 2,7% beziffert – sicher an die Sterilisierung, obgleich das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vor allem Geisteskranke, Behinderte, Schwachsinnige und „schwere Trinker“, aber nicht ausdrücklich die Landstreicher bedroht. Die müssen in den folgenden Monaten erst zu Schwachsinnigen und anlagebedingten Wanderern um definiert werden, wie es der Münsteraner Pastor Adolf Spelmeyer auf der Goslaer Tagung bereits tut, indem er von einer „dämonischen Anlage des Wandernmüssens“ spricht. In seinem Vortrag „Volksmissionarische Verkündigung und nationale Erziehung“ freut sich Spelmeyer, dass endlich die Zeit vorbei sei, da zersetzendes marxistisches Denken die Landstreicher auf Klassenkampf-Gedanken brachte und die Werte der Religion begeifern ließ. In den Herbergen hängen nun die Bilder des Führers, berichtet auch Pastor Müller, Leiter der Arbeiterkolonie Kästdorf, jeder Insasse liest dieselbe Tageszeitung und der deutsche Gruß ist so selbstverständlich wie die Abendandacht.
Das letzte Referat hält der bis Ende 1933 in Bethel tätige Medizinalrat Dr. Schneider 2), der sich zusammen mit Paul Nitsche 3) schon 1930 für die Verhinderung der Fortpflanzung Untüchtiger eingesetzt hat. Beide zählen wenige Jahre später zu den übelsten Figuren der Nazi-Euthanasie. Während Nitsche bis 1945 die Ermordung der Kranken organisiert, lässt Schneider besonders „interessante“ geistig Behinderte töten, um ihre Gehirne erforschen zu können.
Carl Schneider verteidigt das Sterilisierungsgesetz „als verantwortlicher Versuch, eine neue Zeit mit neuen Menschen zu versehen“. Der Kranke, „der Abnorme“, wie Schneider sagt, könne nicht in den Staat eingegliedert werden, weil er in dieser „Gesinnungsgemeinschaft“ zu keiner „lebendigen Betätigung“ fähig sei. Der Staat habe das Recht, dass nur jene nachwüchsen, die zur Gemeinschaft fähig seien. Geistesschwache, die „nicht selten von mannstollen Frauen missbraucht“ würden, seien zu sterilisieren. Ebenso bestimmte Trinker. Für Wanderer – „oft eine Reservearmee des Kommunismus“ – gelte es, ein gestuftes System des Einsperrens zu finden, „das alle Anstalten bis zum Konzentrationslager umfasst.“
In der sich anschließenden Aussprache warnt der Hamburger Direktor Steigerthal („als Mann der öffentlichen Fürsorge“), die freie Wohlfahrtspflege im allgemeinen und die Innere Mission im besonderen sollten nicht vom Prinzip der Freiwilligkeit abgehen. Auch der Berliner Pastor Thime bemerkt, man dürfe nicht alles aus der völkischen Idee betrachten. Braune springt jedoch dem Angegriffenen bei: Schneider habe seine Ausführungen „aus einer tiefen, heiligen Verantwortung heraus gemacht“.