Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 15.02.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Neue Wege: Trinker, Hilfsschüler und Euthanasie im Jahre der Machtergreifung

Zwangsverwahrung – Zwangsarbeit – Zwangssterilisierung, das sind die Stichworte, unter denen auch der Kampf gegen jene Trinker geführt wird, die man für erbbiologische minderwertig hält. Einem Aufsatz der „Blätter für praktische Trinkerfürsorge“ ist zu entnehmen, dass sich nach der Machtergreifung viele bewährte Mitarbeiter, darunter auch etliche altgediente Parteigenossen, gegen solche Formen der Trinkerheilung wehren.

Davon ist aber auf der Jubiläums-Versammlung des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus, die vom 22. Bis zum 25. Oktober 1933 in Berlin stattfindet, nichts zu hören, denn die Alkoholgegner sind selbst zwangsbehandelt, das heißt, gleichgeschaltet worden. Ein Teil der Prominenz ist im Braunhemd erschienen. Innenminister Frick hat die Schirmherrschaft übernommen. Im Ehrenausschuss sitzen u.a. hohe Militärs, ein Vertreter des Deutschen Fußballbundes, Reichsbischof Müller, die Sterilisierungsexperten Rüdin und Ruttke und auch der Ministerialrat im Innenministerium Dr. Sonti, der sechs Jahre später zusammen mit Bormann erster Gesprächspartner Hitlers sein wird, um die Ermordung der Geisteskranken zu organisieren.

Redner wir Dr. med. Sprungmann, ärztlicher Berater der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, definieren auf der NS-Jubel-Versammlung: „Nicht Minderwertiges zu erhalten und aufzuzüchten ist der Arbeitsbegriff der Trinkerfürsorge, sondern Fürsorge in erbbiologischem Sinne für Familie und Nachwuchs.“ Dr. med. Gehnsen, leitender Arzt der holsteinischen Heilstätten Rickling, fordert für willensschwache, aber „dennoch wertvolle Menschen …. alkoholfrei Siedlungsgebiete“ und für die schwersten Fälle „arbeits- oder konzentrationslagerähnliche Dauerbewahranstalten“. Die Sterilisierung dürfe auf keinen Fall zu „ängstlich gehandhabt werden.“ „Ein so aufgebautes Behandlungssystem wird die Allgemeinheit von Schädlingen und Ballastexistenzen reinigen.“

Generaloberarzt a.D. Dr. Bunzlow referiert dagegen über die Alkoholfrage in den Arbeitslagern. Eine Merkkarte, die er für die „Kameraden im freiwilligen Arbeitsdienst“ drucken ließ, verlangt vom deutschen Menschen der Gegenwart, „nüchtern“ zu bleiben, um „den Kampf um neuen Lebensraum“ zu bestehen. Militärisch geht auch der Rassehygieniker Professor Lenz die Probleme an. Das Sterilisierungsgesetz sei die „neue Waffe“ im Kampf gegen den Alkoholismus. Damit werde die Zahl zukünftiger Trinker verkleinert. Außerdem stärke die drohende Sterilisierung die Selbstbeherrschung.
Immerhin betont Lenz ausdrücklich, Alkoholvergiftungen führten nicht so regelmäßig zu einer Schädigung der Erbmasse, wie man dies vor Jahrzehnten noch angenommen habe. Der Ruf nach Polizei, Zwang und Strafen dürfe nicht an der Spitze des Kampfes stehen, ein völliges Alkoholverbot bringe nichts. „Der Germane braucht die Freiheit als Lebensluft. Die Freiheit des Einzelnen … darf nur an den Grenzen des Volkswohls ihre Grenzen finden.“
Zum Abschluss der Tagung wird ein Reichsverwahrungsgesetz gefordert, des weiteren Verwarnungen für Alkoholiker, Wirtshausverbote, Schutzaufsicht und für die alkoholgegnerischen Vereine das Recht, Anträge auf Anordnung der Bewahrung stellen zu dürfen. Ein Teil dieser Forderungen scheint zu diesem Zeitpunkt jedoch schon in die Praxis umgesetzt zu sein, denn in ihrer November-Dezember-Ausgabe berichten die „Blätter für praktische Trinkerfürsorge“ unter dr Rubrik „Neue Wege“:

„In Sprottau, Schlesien, hat die Polizei unlängst tatkräftig durchgegriffen. Ende November, an einem Zahltag , wurden die 19 dort ansässigen Trinker, die neu auf die Säuferliste der Stadt gesetzt worden waren, den sämtlichen Gastwirten und ihren Angestellten gegenübergestellt. Die Liste ist dort in allen Gaststätten ausgehängt. Ausschank alkoholischer Getränke an die darin aufgeführten Personen ist polizeilich verboten. Bei der Vorstellung wurde jeder einzeln charakterisiert, seine Besonderheiten und seine Vorstrafen aufgeführt. Wer von ihnen eine Gastwirtschaft betreten würde, sei rücksichtslos festzunehmen, ein betrunken Angetroffener unbedingt in das Konzentrationslage zu bringen…
Am Tag darauf wurde einer der angesprochenen Trinker in angetrunkenem Zustand aufgegriffen: ein gewissenloser Kerl hatte ihm nach Empfang seiner Rente eine Flasche Schnaps besorgt… Beide bekamen Schilder um den Hals: „Ich habe meine Rente vertrunken“, bzw. : "Ich habe einem Säufer Schnaps besorgt“ und wurden von wackeren Hilfspolizisten unter Trommelschlag durch die Straßen geführt. Dann kamen sie beide in Polizeihaft…
Kurz vorher wurde auch in Castrop-Rauxl ein Mann mit folgendem Schriftschild durch die Straßen geführt: „Dieser Volksfeind verkaufte die von der NS-Volkswohlfahrt zugewiesenen Kartoffeln und setzte den Erlös in Alkohol um. Die gerechte Strafe wird ihn treffen.“

In Straßebersbach im Dillkreise holte man kürzlich einen als Trinker berüchtigten Schuhmacher aus seiner Wohnung und führte ihn durch die Straßen. Er musste ein Plakat tragen: „Was sich versaufe, entbehrt meine Familie“. Der Zug, einen Hornisten an der Spitze, hielt vor jeder Wirtschaft, und den Wirten wurde lauf aufgetragen, diesem Trinker keinen Alkohol mehr zu verabfolgen.
In Regensburg hat der Magistrat von den 88 auf die Säuferliste gesetzten Trinkern zunächst 5 in das Konzentrationslager Dachau bringen lassen zur Abschreckung für die anderen.

Quelle: Ernst Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat – Die „Vernichtung
lebensunwerten Lebens“ S.Fischer-Verlag 1985 12. Auflage: Mai 2009

Fortsetzung im März.

 
 

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