Reimut Schmitt (Berlin) Neue Wege : Trinker, Hilfsschüler und Euthanasie im Jahre der Machtergreifung 2. Teil
Auch die Hilfsschüler sind früh im Gerede. Der nationalsozialistische Staat, der seine Bürger streng nach Nützlichkeit und Verwertbarkeit selektiert, errechnet, dass die Ausgaben für die „Minderwertigen“ angeblich doppelt so hoch liegen wie für die begabten Schüler. Nach der Machtergreifung setzt schnell eine Diskussion ein, an der sich auch „Hilfsschulpädagogen“ der Weimarer Zeit beteiligen, also nicht nur die Pädagogen des neuen Zeitgeistes, dass die schwerbehinderten Schüler aus den Hilfsschulen zu entfernen seien.
Die Hilfsschule wird „bereinigt“. Man entledigt sich der „schwerschachsinnigen“ Kinder, die ausgeschult und in Anstalten untergebracht werden, wo sie später die „Euthanasie“ ereilt.
Die Verteidiger der Hilfsschule versuchen sie zu rechtfertigen, indem sie die ökonomische Brauchbarkeit ihrer Schützlinge darstellen: „Zum Straßenkehren oder Aschenkübelabfahren muss es auch Menschen geben“, lauten solche Argumente. Der Staat habe viele Berufe, für die ehemalige Hilfsschüler geradezu geschaffen erscheinen: mechanische und seelenlose Tätigkeiten, wo der geistig hochstehende Mensch innerlich verkümmert, während sich der Hilfsschulabsolvent dort geradezu wohlfühlt.
Der Marxismus, heißt es, sei der große Förderer des Minderwertigen im deutschen Volke gewesen – auf Kosten der Gesunden. Keine Frage, dass solche „Fehler“ im Staate Hitlers nicht begangen werden. „Jeder Groschen, der bei den Sonderschulen gespart wird, kommt dem normalen Kinde zugute.“ Da die Behindertenpädagogen schon lange vor der Machtergreifung ihre Schüler als geistig-sittlich minderwertig, ja fast pauschal als „schwachsinnig“ bezeichnet haben, sind sie demnach auch zu sterilisieren.
Die leichteren „Schwachsinnsformen“ gelten dabei als zumindest genauso gefährlich wie die „schweren“ Fälle, „weil diese Personen“, so die Hamburger Gesundheitsbehörde in einem Rundbrief, „frei herumlaufen, sich ungehemmt triebhaft vermehren.“ So gesehen, hat die Hilfsschule eine rassenpflegerische Aufgabe, indem sie hilft, die schädlichen Elemente zu orten und der Sterilisierung zuzuführen.
Es gibt viele Hilfsschullehrer, die sich eifrigst an der Sterilisierungskampagne beteiligen und den Erbgesundheitsgerichten Belastungsmaterial andienen, so dass die Hilfsschule bald in den Verruf einer „Eunuchen-Anstalt“ geraten wird. Es fehlt auch nicht an Vorschlägen, wie Sonderschullehrer den Erbgesundheitsgerichten helfen können, um „Blender“, Schüler, die beim Intelligenztest zu positiv abgeschnitten haben, herauszusuchen und die für die Schüler günstigen Urteile zu korrigieren. Es gibt jedoch auch Lehrer, die ihre Schüler vor einer Sterilisierung bewahren wollen und mit ihnen die Prüfungsfragen pauken.
Erst spät wird die Hilfsschule – ganz und gar nationalsozialistisch – „gewürdigt“ werden. 1938 wird der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in einer „Allgemeinen Anordnung“ die Aufgaben der Hilfsschule definieren: a) Die Hilfsschule entlastet die Volksschule, damit ihre Kräfte ungehemmt der Erziehung der gesunden deutschen Jugend dienen können: sie bietet die Möglichkeit zu langjähriger, planmäßiger Beobachtung der ihr anvertrauten Kinder und damit zu b) wirksamer Unterstützung der erb- und rassenpflegerischen Maßnahmen des Staates …“
Als Kanonenfutter haben sie ihre Brauchbarkeit jedenfalls später bewiesen, wie ein Hamburger Schulleiter – unfreiwillig – beschreibt: „Hunderte von meinen früheren Schülern stehen heute als Soldaten an allen Fronten, erfüllen dort ihre Pflicht wie jeder andere Volksgenosse, habe sich vor dem Feind ausgezeichnet, sind befördert worden und haben auch das größte und letzte Opfer gebracht, ihr Leben. Bedarf es noch eines anderen Beweises für die Brauchbarkeit der Hilfsschüler?“
Die „Euthanasie“, zu der sich Hitler bereits 1933 oder früher entschlossen hat – wie sein Begleitarzt Karl Brandt im Nürnberger Prozess nach dem Krieg aussagte – wird ab 1933 propagandistisch vorbereitet. So finden sich in der Zeitschrift „Neues Volk“ Fotos, wonach blödsinnige Frauen in einem prachtvollen Landhaus leben, während „erbgesunde“ Arbeiterfamilien mit armseligen Hinterhofzimmern zufrieden sein müssen.
1933 werden auch die Pflegesätze in den psychiatrischen Anstalten dramatisch reduziert, wodurch sich die Lebensbedingungen der Patienten dramatisch verschlechterten. Deshalb wird auch der Frankfurter Ordinarius für Psychiatrie, Professor Kleist, nicht mehr aufgefordert, seine alljährliche Inspektionsreise durch hessische Anstalten vorzunehmen. In einer Denkschrift des Preußischen Justizministers Kerrl („Nationalsozialistisches Strafrecht“) heißt es bereits: „Sollte der Staat etwa bei unheilbar Geisteskranken ihre Ausschaltung aus dem Leben durch amtliche Organe gesetzmäßig anordnen, so liegt in der Ausführung solcher Maßnahmen nur die Durchführung einer staatlichen Anordnung.“ In der psychiatrischen Anstalt Schussenried erscheint ein Vertreter des Reichsgesundheitsamtes und erkundigt sich, ob denn schon ausgiebig sterilisiert werde (was bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gesetzlich erlaubt ist) und wie es mit der Vernichtung lebensunwerten Lebens stehe?
Überhaupt keinen Zweifel an der Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten lässt Professor Walter Schultze, Staatskommissar für das Gesundheitswesen des Bayerischen Innenministeriums. Schultze eröffnet am 28. August 1933 eine zweite Staatmedizinische Akademie in München und wettert dabei gegen die „Hochpäppelung körperlich und geistig hoffnungslos Wertloser.“ Die Rasse sei vor Psychopathen und Schwachsinnigen zu schützen. Die Sterilisierung allein reiche nicht aus. Neben der positiven Auslese sei die Ausmerze nötig. Leichte Geisteskranke und rückfüllige Kriminelle müssten abgesondert werden, zum Beispiel in Arbeitshäusern. Wörtlich heißt es dann: „Diese Politik hat ihren Anfang teilweise schon in unseren heutigen Konzentrationslagern gefunden.“
Professor Hermann Paul Nitsche, am 25. März 1948 morgens um 6.07 Uhr im Hof des LG Dresden „mit der Fallschwertmaschine“ hingerichtet („Leichnam und Haupt des Verurteilten wurden der Gebäudeverwaltung des Landgerichts zur Weiterbehandlung übergeben“), wenige Tage vor seinem Tode: „Gleich nach der Machtübernahme sind von vielen NSDAP-Gauleitern, wie ich annehmen muss, heimlich Euthanasiemaßnahmen in einzelnen Irrenanstalten veranlasst worden.“
Von diesen ersten Morden sind keine Dokumente erhalten.
Quelle: Ernst Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat – Die „Vernichtung
lebensunwerten Lebens“ S.Fischer-Verlag 1985 12. Auflage: Mai 2009