Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 12.11.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Organisation der Erwachsenen-Euthanasie
(Teil 1)

Am 16. Februar erteilt der Landrat der hessischen Kleinstadt Frankenberg dem Standesamt eine Weisung, die angesichts der Überbelegung in den hessischen Anstalten stutzig macht:

„Nach §275 der neuen Dienstanweisung für Standesbeamten müssen Todesanzeigen über verstorbene Insassen künftig mündlich erstattet werden. Nach § 289 der a.a.O. darf aus dem Sterbefallantrag nicht erkennbar werden, dass sich der Tod in einer Anstalt ereignet hat. Ich ersuche, diese wichtige Bestimmung künftig zu beachten. Es muss auch vermieden werden, dass der Leiter der Anstalt mit Rücksicht auf seine Titel die Anzeige persönlich erstattet. Ich ersuche vielmehr zu veranlassen, dass mit der Meldung ein Beamter mit unverfänglichem Titel beauftragt wird. Am 24. Mai 1939 visitiert der Stuttgarter Obermedizinalrat Mauthe zusammen mit zwei Herren des Stuttgarter Innenministeriums das Krüppelheim Grafeneck im Kreis Münsingen. Es gehört der Samariterstiftung Stuttgart, die der Inneren Mission angeschlossen ist. Nach § 1 der Satzung will die Stiftung „deutschen krüppelhaften und körperlich oder geistig behinderten Personen arischer Abstammung eine Heimat mit christlicher Hausordnung“ bieten. Die Einrichtung ist auf das Führerprinzip umgestellt. Das Krüppelheim, das in einem „herrlich gelegenen alten herzoglichen Schloss“ untergebracht ist, gefällt den staatlichen Besuchern über die Maßen gut. Nicht zufrieden ist dagegen die Direktion, die Beschwerden über die Arbeitsleitung der Pfleglinge vorzubringen hat: „Es wurde von der Anstalt darüber geklagt, dass bei den Pfleglingen fast durchweg sehr geringe Lust zum Arbeiten zu finden sei. Die Pfleglinge würden jeweils geltend machen, dass für sie doch Verpflegungsgelder bezahlt würden und dass sie deshalb nicht zu einer Arbeitsleistung verpflichtet werden könnten. Geklagt wurde weiter noch darüber, dass die Pfleglinge das ihnen zum Teil gewährte Taschengeld von 3 bis 5 RM monatlich und die vom Reichsarbeitsminister gewährten Sonderleistungen unrichtig verbrauchen, vielfach vertrinken und dass dadurch eine Lockerung der Anstaltsdisziplin und sonstige ungute Zustände und Unzufriedenheiten unter den Pfleglingen entstünden. Es sei notwendig, diese Beträge den Pfleglingen nicht ohne weiteres zur freien Verfügung zu geben.“ Wie folgenschwer der Besuch sein wird, ahnt zu dieser Zeit wohl niemand in Grafeneck. Im Juli 1939 bestellt Hitler den Staatssekretär Conti, den Stabsleiter der Parteikanzlei Martin Bormann und den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers zu sich. Bei dieser Besprechung wird Conti mit der Durchführung der Euthanasie beauftragt. Lammers soll bei Bedarf Hilfe leisten. Von diesem Auftrag erfährt Brack[1], der wiederum Bouhler[2] oder Brandt informiert (siehe Beitrag Oktober). Ein nachträglich nur schwer zu entwirrendes Ränkespiel setzt ein, das damit endet, dass Conti ausgebootet wird und Bouhler und Brandt neben der Kinder-Euthanasie auch die Erwachsenen-Euthanasie zugeordnet bekommen. Zusammen mit Linden suchen sie als Helfershelfer zuverlässige Ärzte. Mit Namen bekannt sind die Ordinarien für Neurologie und Psychiatrie Max de Crinis[3] (Berlin), ein Österreicher, Carl Schneider[4] (Heidelberg), Berthold Kihn[5] (Jena) und der inzwischen zum außerplanmäßigen Professor aufgestiegene Werner Heyde[6] (Würzburg). Hinzu kommen die schon für die Kinder-Euthanasie engagierten Wentzler[7], Unger[8] und Heinze[9]. Weiterhin die Anstaltsdirektoren Dr. Pfannmüller[10] und Dr. Bender. Später kommt noch Professor Nitsche[11] (Sonnenstein bei Pirna) hinzu. Ende Juli lädt Bouhler die genannten Ärzte nach Berlin ein. Es sind 15 bis 20 Personen, einschließlich Bouhlers Euthanasie-Kompagnon Brandt, die das geplante Euthanasieprogramm besprechen. Bouhler erklärt, durch die Tötung eines Teils der Geisteskranken werde notwendiger Lazarettraum für den bevorstehenden Krieg geschaffen. Das freiwerdende Personal könne zur Versorgung Verwundeter eingesetzt werden. Aus außenpolitischen Gründen habe Hitler eine gesetzliche Regelung abgelehnt. Die Beteiligten seien dennoch vor einer Strafverfolgung geschützt. Niemand werde zum Mitmachen gezwungen. Alle sagen eine aktive Mitwirkung zu - außer Professor de Crinis. Ganz und gar kein Gegner der Euthanasie, entschuldigt er sich mit dem Umfang seiner sonstigen Tätigkeit, nimmt aber an den Beratungen weiterhin teil.
  • Im Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. Juli 1947 dauerte, wurden am 20. August 1947 die Urteile verkündet. Für Brack lautete der Urteilsspruch „Tod durch den Strang“. Das Urteil wurde am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.
  • Bei Kriegsende schloss Bouhler sich dem Kreis um Hermann Göring an. Im Gefolge Görings verließ er im April 1945 Berlin. Am 23. April 1945 wurde er bei Berchtesgaden auf Befehl Hitlers von der SS verhaftet und aus allen Ämtern ausgeschlossen, nach Hitlers Suizid am 1. Mai 1945 jedoch wieder freigelassen. Amerikanische Truppen setzten Bouhler mit dem gesamten Göring-Gefolge am 9. Mai 1945 auf Schloss Fischhorn bei Zell am See fest. Am 19. Mai 1945 wurde Philipp Bouhler verhaftet. Auf der Fahrt in das Internierungslager Dachau beging Bouhler kurz vor der Ankunft mit Hilfe einer Blausäure-Kapsel Suizid.
  • De Crinis ging am 21. April 1945 noch ein letztes Mal in seine nach Berlin-Buch ausgelagerte Klinik und erwartete dann in seiner Villa am Wannsee den Einmarsch der Roten Armee. Am 1. Mai 1945 versuchte er, zusammen mit seiner Frau die Front nach Westen in seinem Wagen zu durchbrechen. Der Versuch scheiterte jedoch am Teltowkanal. De Crinis und seine Ehefrau begingen daraufhin am 2. Mai 1945 gemeinsamen Selbstmord, indem sie mitgeführte Zyankalikapseln schluckten.
  • Bei Kriegsende flüchtete Schneider am 29. März 1945 aus Heidelberg, wurde später festgenommen und in einem Lager in Moosburg interniert. Am 29. November 1946 wurde Schneider der deutschen Justiz nach Frankfurt a. M. überstellt, um im Verfahren gegen Werner Heyde auszusagen. Vom zuständigen Staatsanwalt über die Aussichtslosigkeit seiner eigenen Position im Falle einer Anklage aufgeklärt, erhängte sich Carl Schneider am 11. Dezember 1946 in seiner Gefängniszelle.
  • Kihn floh nach Kriegsende aus Jena, nachdem er dort kurzzeitig seine Wohnung nicht verlassen durfte. Im September 1945 wurde Kihn durch den Landesdirektor schriftlich mitgeteilt, dass er aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP und seinem Einsatz für die Ziele der Partei umgehend aus dem Universitätsbetrieb in Jena ausgeschlossen werde. Kihn arbeitete danach als niedergelassener Psychiater in Erlangen und leitete ab 1951 ein durch ihn gegründetes Privatsanatorium.[1] Zudem war er ab 1952 als Honorarprofessor an der Universität Erlangen und hielt Vorlesungen im Bereich Psychiatrie, Neurologie und medizinische Psychotherapie ab.
  • Nach einem Artikel in der Zeitschrift Der Spiegel, in der auch Kihns Name auftauchte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Kihn eingeleitet. Ehemalige Kollegen bestätigten seine Tätigkeit als T4-Gutachter und die Teilnahme an Gutachtertagungen. Nachdem er anfänglich die Vorwürfe abstritt, gab er schließlich Mitte Juni 1962 zu, auf bis zu 20 Meldebögen ein Pluszeichen eingetragen zu haben. Er habe geglaubt, dass es nur um eine Trennung der Patienten in arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig gegangen sei. Erst nachdem er Kenntnis davon erhalten habe, dass die als Euthanasiefall gekennzeichneten Patienten getötet würden, habe er auf den Meldebögen keine Pluszeichen mehr verzeichnet. Das durch die Staatsanwaltschaft am Landgericht Nürnberg-Erlangen gegen Kihn wegen Beihilfe zum Mord eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde am 22. Januar 1963 eingestellt, da Kihn im Rahmen der Euthanasieverbrechen keine Haupttat nachgewiesen werden konnte.
  • Die Ermittlungen gegen Heyde übernahm die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Fritz Bauer. Bis Mai 1962 wurde eine umfangreiche Anklageschrift erstellt. Heyde wurde angeklagt, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 100.000 Menschen getötet zu haben“.[16] Die Eröffnung des Prozesses gegen Werner Heyde und die Mitangeklagten Gerhard Bohne, Hans Hefelmann und Friedrich Tillmann vor dem Limburger Landgericht war für den 18. Februar 1964 angesetzt. Dem Prozess entzog sich Heyde, indem er sich am 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach das Leben nahm.
  • Nach Kriegsende zog Wentzler im August 1945 nach Hannoversch Münden, wo er sich als Kinderarzt niederließ und praktizierte. Von seiner Heimatstadt aus führte er bis zum Ende des Bestehens seiner Kinderklinik 1964 die Einrichtung wirtschaftlich. Im Zuge eines vor dem Landgericht Hamburgs durchgeführten Ermittlungsverfahrens gegen fast 20 Beschuldigte zu den Verbrechen im Rahmen der Kinder-Euthanasie setzte die I. Strafkammer am 19. April 1949 die Beschuldigten außer Verfolgung, unter ihnen auch Wentzler. Trotz nachgewiesener rechtswidriger Tötungen der sogenannten „Reichsausschusskinder“ konnte den Beschuldigten eine Rechtswidrigkeit ihrer Taten nicht nachgewiesen werden. Wentzler sagte noch mehrfach in Prozessen mit dem Themenkomplex Euthanasieverbrechen aus, wurde aber selbst juristisch nicht belangt.
  • Ungers journalistische Tätigkeit erstreckte sich nicht zuletzt auf die erb- und rassehygienische Propaganda, und als Mitglied des Reichsausschusses zur Erfassung Erb- und Anlagebedingter Schwerer Leiden kann er zumindest als einer der geistigen Wegbereiter der im Dritten Reich ab 1939 praktizierten „Kinder-Euthanasie“ gelten. Hellmuth Unger nahm ab 1942 am Zweiten Weltkrieg teil; er arbeitete hauptsächlich als Kriegsberichterstatter und berichtete insbesondere über die Tätigkeit des Sanitätsdienst der Wehrmacht an den verschiedenen Fronten. Das Kriegsende erlebte Unger in einem Krankenhaus in Würzburg, nachdem er bei einem Luftangriff verletzt worden war. Er geriet in amerikanische Kriegsgefangenschaft, während derer er als medizinischer Dolmetscher wirkte. Nach seiner Entlassung ging er nach Bad Harzburg, wo er bis Anfang 1953 eine Praxis als Augenarzt betrieb. Eine juristische Aufarbeitung seiner Tätigkeit im Dritten Reich unterblieb. Im März 1953 zog er nach Freiburg im Breisgau, wo er wenige Monate später überraschend starb.
  • Nach Kriegsende blieb Heinze in seiner Anstalt in Brandenburg-Görden. Russische Spezialisten interessierten sich für seine Untersuchungen zum Problem der prä-, peri- oder postnatalen Idiotie. Ein Angebot eines russischen Generalarztes am 15. Oktober 1945, eine Einrichtung auf der Krim zu übernehmen, lehnte er ab, um seiner in Not befindlichen Familie zu helfen. Er wurde noch in der gleichen Nacht vom NKWD als „Propagandist“ verhaftet und in das sowjetische Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen eingewiesen. In einem der russischen Strafprozeßordnung widersprechenden Prozess wurde er am 14. März 1946 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er „als preußischer Beamter die Maßnahmen einer faschistischen Regierung gebilligt und als Universitätsprofessor keine Mediziner, sondern Faschisten ausgebildet“ hätte. Die Haft verbrachte Heinze im Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen und in den Zuchthäusern Alt-Strelitz, Untermaßfeld und zuletzt in Torgau. Nach Abbüßung seiner Haftstrafe wurde er nach sieben Jahren am 14. Oktober 1952 entlassen. In seiner Haftzeit wirkte er als Lagerarzt unter seinen Mitgefangenen, wofür er noch bis in spätere Zeit Dankesbriefe erhielt. Aufgrund eines entsprechenden Antrages des Hannah-Arendt-Instituts, das an einem Forschungsprojekt zu den sowjetischen Militärtribunalen nach Ende des Zweiten Weltkriegs arbeitete, wurde Heinze nach Prüfung durch die russische Militärstaatsanwaltschaft 1998 voll rehabilitiert.[23] Das Angebot einer Stelle als Oberst-Arzt in der Volkspolizei der DDR oder eines Ordinariats für Psychiatrie an der Universität Jena lehnte Heinze ab, um Ende 1952 zu seiner Familie nach Westdeutschland zurückzukehren. Im März 1953 wurde er als Assistent bei der Landesheilanstalt Münster-Marienthal angestellt. Im April 1954 erhielt er seine Bestellung zum Leiter der Jugendpsychiatrischen Klinik beim niedersächsischen Landeskrankenhauses Wunstorf, wo er bis zu seiner Pensionierung tätig war. Nebenamtlich war er auch für die Jugend-Psychiatrische Beratungsstelle des Städtischen Gesundheitsamtes in Hannover aktiv. Am 18. Januar 1962 beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover die Eröffnung der Voruntersuchung. Sein Rechtsanwalt war Kurt Giese, der ehemalige Reichshauptamtsleiter in der Kanzlei des Führers (Amt III – Gnadenamt für Parteiangelegenheiten) und Beisitzer am 2. Senat bei Roland Freislers Volksgerichtshof. Das Gesundheitsamt des Landkreises Nienburg-Weser bescheinigte am 4. September 1962, dass Heinze aufgrund seiner seelischen Verfassung weder vernehmungs- noch verhandlungsfähig sei. Neuerliche Gutachten bestätigten dies und schlossen eine Besserung aus. Das Ermittlungsverfahren wurde daher am 30. Dezember 1964 vorläufig eingestellt. Aufgrund eines letzten amtsärztlichen Gutachtens vom 30. September 1965 setzte das Landgericht Hannover Heinze am 4. März 1966 außer Verfolgung. Hans Heinze verstarb im Alter von 87 Jahren am 4. Februar 1983 in Wunstorf. Leitung und Personalrat des niedersächsischen Landeskrankenhauses Wunstorf bekundeten in einer Traueranzeige am 11. Februar 1983: „Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.“ Das Zögern seiner ehemaligen Kollegen in Wunstorf, die übliche Traueranzeige zu veröffentlichen, wurde durch Anweisung von oben mit der Begründung beiseite geschoben, Heinze sei ordentlich aus dem Dienst geschieden und nie verurteilt worden.[25]
  • Pfannmüller wurde am 2. Mai 1945 in Eglfing-Haar nach dem Einmarsch der US-Army verhaftet und interniert.[8] Im Mai 1947 sagte Pfannmüller als Zeuge für die Verteidigung während des Nürnberger Ärzteprozesses aus. Vor dem Schwurgericht München wurde 1949 gegen Pfannmüller wegen der Euthanasieverbrechen verhandelt. Der Verfahrensgegenstand beinhaltete seine Gutachtertätigkeit im Rahmen der Aktion T4, die Überstellung von Patienten in die Tötungsanstalten und die Tötung so genannter „Reichsausschusskinder“ durch Injektionen und Luminalgaben. Pfannmüller wurde im November 1949 wegen Totschlag beziehungsweise Beihilfe zum Totschlag zu sechs Jahren Haft verurteilt. Durch eine auf Antrag Pfannmüllers durchgeführte Revision des Urteils wurde das Verfahren Mitte März 1950 vom Bayerischen Obersten Landesgericht aufgehoben und zurückverwiesen. Das Schwurgericht am Landgericht München I verurteilte Pfannmüller schließlich am 15. März 1951 zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren Haft unter Anrechnung der Internierungs- und Untersuchungshaft. In den Prozessen und gegenüber Familienangehörigen bestritt Pfannmüller, der für über 3000 Todesfälle verantwortlich war, seine Beteiligung an den Euthanasieverbrechen. Hermann Pfannmüller starb knapp 75-jährig im April 1961 in München.
  • Noch im Frühjahr 1945 wurde Nitsche in Sebnitz verhaftet. Die von sowjetischen Dienststellen vorgenommenen Untersuchungsergebnisse wurden am 20. Juni 1946 an die deutschen Justizbehörden in Sachsen übergeben. Das Landgericht Dresden erhob am 7. Januar 1947 Anklage gegen Nitsche und weitere 14 Täter. Nitsche verwies auf seinen Standpunkt, wonach die Tötung von unheilbar Kranken wissenschaftlich und auch gesellschaftlich gerechtfertigt sei, und verwahrte sich gegen die Mordanklage. Mit Urteil vom 7. Juli 1947 wurde er jedoch zum Tode verurteilt. Nach Ablehnung der Berufung durch das Oberlandesgericht Dresden wurde das Urteil am 25. März 1948 durch das Fallbeil vollstreckt.
 
 

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