Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 11.10.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Die Kanzlei des Führers organisiert die „Kinder-Euthanasie“

Im Jahre 1938 treffen in der Berliner KdF (Kanzlei des Führers der NSDAP) einige wenige Gesuche Schwerstkranker ein, die um Sterbehilfe bitten: So die Bitte einer krebskranken Frau und eines Arbeitsdienstführers. Der in eine Zementmaschine geraten ist.
Bearbeitet werden solche Gesuche im Amt II b, Leiter: Dr. (agrar!) Hans Hefelmann 1). Die KdF hat sich zu dieser Zeit bereits zu einem Verwaltungsapparat, bestehend aus fünf Hauptämtern, entwickelt. An der Spitze steht Reichsleiter Philipp Bouhler, SS-Standartenführer und alter Kämpfer der Partei.

Das Hauptamt II, das für die „Euthanasie“ zuständig wird, steht unter Leitung von Oberdienstleiter Viktor Brack. Ständiger Vertreter ist Werner Blankenburg. Im Februar 1939 beraten Brack, Hefelmann und Linden zunächst im engsten Kreis. Linden wird hinzugezogen, weil er im Reichsinnenministerium als Sachbearbeiter der Abteilung IV (Gesundheitswesen und Volkspflege) für die Heil- und Pflegeanstalten zuständig ist. Diese Abteilung IV des Reichsinnenministeriums ist die einzige staatliche Stelle, die an der Euthanasie beteiligt wird. Dem Gremium, das die Kinder-Euthanasie vorbereitet, gehören an: Hitlers Begleitarzt Karl Brandt, der Augenarzt Dr. Helmut Unger, der Kinderarzt Dr. Ernst Wentzler, Dr. Hans Heinze und Professor Werner Catel, der 1922 seine Laufbahn als Assistenzarzt an der Leipziger Universitätsklinik begonnen hat und dabei – nach eigener Aussage – erstmals mit „idiotischen Monstren“ in Berührung gekommen ist. Schon damals erfährt Carel von der Praxis eines früheren Klinikdirektors, der das „nur Da=sein“ der angeblichen Monstren „in demütiger Überzeugung“ beendet habe. Der Leipziger Professor und spätere Ordinarius für Kinderheilkunde an der Universität Kiel wird noch zwanzig Jahre nach Kriegsende behaupten, das Wimmern und Schreien solcher „untermenschlicher Wesen“ sei lediglich „reflektorischen Vorgängen“ zuzuordnen, „vergleichbar etwa mit dem Auftreten von Schwanzwedeln bei großhirnlosen Hunden oder von Schnurren bei großhirnlosen Katzen, wenn ihr Fell gestreichelt wird.“ Der Beraterstab, der die „Kinder-Euthanasie“ vorbereitet, arbeitet schnell, beendet die Beratungen bereits im Mai 1939. Da die Kanzlei des Führers nicht gut als Auftraggeber von Kinder-Tötungen auftreten kann, muss ein möglichst unverfänglicher und der Tarnung wegen ein möglichst wissenschftlich klingender Name gefunden werden. Man einigt sich, das Tötungsunternehmen unter dem Firmenschild „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ arbeiten zu lassen. Am 18. August 1939 – kurz vor Kriegsbeginn – ergeht ein streng vertraulicher Runderlass des Reichsministers des Innern, der den Kreis der betroffenen Kinder festlegt, aber auch die Art und Weise, wie die Opfer erfasst werden: „Streng vertraulich!“ An die außerpreußischen Landesregie4rungen usw. Betrifft: Meldepflicht über missgestaltete usw. Neugeborene.
  • (1) Zur Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiete der angeborenen Missbildung und der geistigen Unterentwicklung ist eine möglichst frühzeitige Erfassung der einschlägigen Fälle notwendig.
  • (2) Ich ordne daher an, dass die Hebamme, die bei der Geburt eines Kindes Beistand geleistet hat – auch für den Fall, dass die Beiziehung eines Arztes zu der Entbindung erfolgte – eine Meldung an das für den Geburtsort zuständige Gesundheitsamt nach beifolgendem Formblatt zu erstatten hat, falls das neugeborene Kind verdächtig ist, mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein:
  • 1) Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind),
  • 2) Mikrocaphalie (damit wird eine von der Norm abweichende Kleinheit des Kopfes, besonders des Schädels bezeichnet)
  • 3) Hydrocephalus (Wasserkopf)
  • 4) Missbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw.
  • 5) Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung (Spastiker)
  • 3) Ferner sind von allen Ärzten zu melden Kinder, die mit einem der unter Abs. 2 Ziffer 1-5 genannten Leiden behaftet sind und das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, falls den Ärzten die Kinder in Ausübung ihrer Berufstätigkeit bekannt werden.
  • Es folgen weitere 8 Absätze, die den bürokratischen Ablauf dieser Meldungen regeln.
1) Hans Hefelmann (* 4. Oktober 1906 in Dresden; † 12. April 1986 in München) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich als Leiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers einer der Hauptverantwortlichen für die Organisation und Durchführung des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms (Aktion T4). Stationen nach dem Krieg: 1945 München – 1947 Insbruck – 1948 Argentinien – 1955 Waging am See (Bayern) – 1959 Spanien - 1960 München Um einer Verhaftung zuvorzukommen meldete er sich am 30. August 1960 bei der Staatsanwaltschaft München I. Aufgrund des vorliegenden Haftbefehls wurde Hefelmann festgenommen. Der Frankfurter Generalstaatsanwalt warf ihm ihn der 833 Seiten umfassenden Gesamtanklageschrift vor, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 70000 Erwachsene und mindestens 5000 Kinder getötet zu haben.“ Hefelmann erhielt aufgrund eines im Dezember 1963 vorgelegten ärztlichen Gutachtens Haftverschonung. Für den am 18. Februar 1964 beginnenden Prozess wurden dem nur bedingt Verhandlungsfähigen ärztlich verordnete Erleichterungen eingeräumt. Aufgrund mehrerer ärztlicher Gutachten, die Hefelmann eine Lebenserwartung von nur noch zwei Jahren attestierten, stellte das Landgericht Limburg das Verfahren gegen ihn am 14. September 1964 vorläufig ein. Im Laufe der nächsten Jahre folgten noch mehrere medizinische Gutachten, die alle die Verhandlungsfähigkeit Hefelmanns in Frage stellten. Am 8. Oktober 1972 wurde er endgültig für dauerhaft verhandlungsunfähig erklärt.Bedenken über die Rechtmäßigkeit seines Tuns stritt Hefelmann stets vehement ab: „Ich bin nie im Zweifel darüber gewesen, daß ich mich im rechtlichen Sinne und in Fragen der Humanität richtig verhalten habe“. Die Tötungen der kranken Kinder und Erwachsenen bezeichnete er als „völlig legalen Verwaltungsakt“. Trotz der 1964 prognostizierten minimalen Lebenserwartung von nur noch zwei Jahren konnte Hefelmann weitere 22 Jahre eines (von juristischer Verantwortung für seine Tätigkeit im nationalsozialistischen Deutschen Reich unbelästigten) Lebensabends in München verbringen, ehe er dort 1986 verstarb.
 
 

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