Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 21.09.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Die Vorboten der Kranken-Euthanasie und die Vernichtung der Asozialen ab 1937 (Teil 2)

1938 erscheint als „Beitrag zur Neugestaltung der Raum- und Menschenordnung im Großdeutschen Reich“ ein vom Umfang her staatliches Werk: „Der nichtsesshafte Mensch“. Professor Wilhelm Polligkeit 1) fordert darin, die „Asozialen, die die öffentliche Fürsorge missbrauchen oder den Rechtsfrieden stören, unschädlich zu machen.“

Für den Jura-Professor Franz Exner 2) sind die Landstreicher im gleichen Buch „wandernde Bazillenherde, vor deren moralischer Ansteckung unser Volk geschützt werden muss.“ Und Professor Werner Villinger 3), Leitender Arzt in Bethel, behauptet medizinisch kühn, es gäbe eine „endogene“ Arbeitsscheu und diagnostiziert erbliche Eigenschaften. Dr.med.habil. Friedrich Stumpfl 4), Assistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für Stammbaumforschung kommt zu dem Schluss, Landstreicher seien nicht häufiger geisteskrank als die Durchschnittsbevölkerung, er findet jedoch einen erheblichen Anteil an Psychopathen und Schwachsinnigen (was immer auch das sei). Offensichtlich ist diese Behauptung jedoch schwer zu beweisen: „Es zeigte sich, dass der Schwachsinn oft durch verschiedenartige Charakterabnormitäten verdeckt wird und deshalb den Augen des Beobachters langer Zeit völlig verborgen bleiben kann. Ich habe deshalb den Begriff von getarntem Schwachsinn geprägt.“ Der „getarnte Schwachsinn“ ist ein Schlagwort, das auch Robert Ritter, Leiter der rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, verwendet. Es handelt sich um einen Schwachsinn, der die „Maske der Schlauheit“ trägt. Wir sehen, dass die Wissenschaft, wenn sie richtig indoktriniert ist, auch das gewünschte Forschungsergebnis produziert: Wo sich kein Schwachsinn feststellen lässt, tarnt er sich eben oder maskiert sich sogar als Schläue. Spätestens seit Beginn des Jahres 1938 kommt es den Nationalsozialisten nicht mehr darauf an, wie öffentlich immer vorgetäuscht wird, das „Verbrechertum“ zu bekämpfen. Es werden vielmehr billige Arbeitskräfte gesucht, die auf Großbaustellen (Autobahnen, Flughäfen, Kasernen etc.) eingesetzt werden können. Höhepunkt dieser Entwicklung ist ein Erlass Himmlers vom 26. Januar 1938, der die geheime Aktion „Arbeitsscheu(!) Reich“ auslöst. Im April 1938 verhaftet die Staatspolizei sogenannte Verbrecher, Trinker, Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheue, die ins Konzentrationslager Buchenwald einzuliefern sind. Zur Ermittlung der „Arbeitsscheuen“ werden die Arbeitsämter, die Polizeidienststellen, aber auch die Wohlfahrtsämter herangezogen. Wer als arbeitsscheu gilt, regelt der Erlass so: „Arbeitsscheu im Sinne dieses Erlasses sind Männer im arbeitsfähigen Lebensalter, die nachweislich in zwei Fällen die ihnen angebotenen Arbeitsplätze ohne berechtigten Grund abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber nach kurzer Zeit ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben.“ Zusätzlich zu dieser Gestapo-Aktion ordnet das Reichskriminalamt am 1. Juni eine Razzia gegen „Asoziale“ an: „Da das Verbrechertum im Asozialen seine Wurzeln hat und sich fortlaufend aus ihm ergänzt“, heißt es da, habe die Kriminalpolizei weitgehende Befugnisse bekommen, „auch alle asozialen Elemente zu erfassen, die durch ihr Verhalten der Gemeinschaft zu Last fallen und sie dadurch schädigen. Die straffe Durchführung des Vierjahresplanes erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte.“ Jeder Kriminalleitstellenbezirk hat deshalb in der Woche vom 13. bis 18. Juni mindestens – „mindestens“ ist hervorgehoben – 200 männliche arbeitsfähige Personen in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen und nach Buchenwald zu überführen. Betroffen sind: a) Landstreicher, b) „Bettler, auch wenn diese einen festen Wohnsitz haben“, c) Zigeuner, d) Zuhälter oder der Zuhälterei dringend Verdächtige und e) Personen, die wegen Widerstands Körperverletzung, Raufhandels oder Hausfriedensbruch mehrmals vorbestraft sind. Der Chef der Dienststelle „Vierjahresplan“ im Persönlichen Stab des Reichsführers SS (Himmler), der Oberführer Greifelt 5), äußert sich in einem Vortrag im Januar 1939: „Bei der angespannten Lage am Arbeitsmarkt war es ein Gebot der nationalen Disziplin, alle Personen, die als Arbeitsscheue und Asoziale dahinvegetierten und Großstädte und Landstraßen unsicher machten, auf dem Zwangswege zu erfassen und zur Arbeit anzuhalten. Hier wurde auf Anregung der Dienststelle „Vierjahresplan“ seitens der Geheimen Staatspolizei mit aller Energie durchgegriffen. Gleichzeitig wurden Landstreiche, Bettler, Zigeuner und Zuhälter von der Kriminalpolizei aufgegriffen und schließlich die böswilligen Unterhaltsverweigerer erfasst. Weit über 100000 derartiger asozialer Kräfte machen laufend eine Erziehungskur in den hierzu hervorragend geeigneten Konzentrationslagern durch.“ Das Konzentrationslager Flossenbürg, 1938 gegründet, nahe der tschechischen Grenze im Oberpfälzer Wald gelegen, hat wahrscheinlich die meisten der ab 12937 verhafteten „Asozialen“ und „Kriminellen“ übernommen. Politische Häftlinge spielen in Flossenburg keine Rolle. Die Flossenbürger Häftlinge sind, auch wenn sie als „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ deklariert wurden, mehr oder weniger wegen Bagatelldelikten inhaftiert und müssen aus einem Hügel, den die Zwangsarbeiter „Ölberg“ getauft haben, Granit herausbrechen. Die Konzentrationslager Flossenbürg und Mauthausen liefern Albert Speer das Material zu seinen Kolossalbauten und für Autobahnbrücken. Die „Erziehungskur“, wie sich Greifelt in seinem Vortrag über den Vierjahresplan ausdrückte, besteht unter anderem darin, dass SS-Männer Häftlinge im Winter in einem Wasserbottich tauchten. Dann musste sich der Geschundene auf dem Appellplatz aufstellen: „Beim zweiten oder dritten Mal mussten die Opfer bereits an die Wand gelehnt werden, da sie frei nicht mehr stehen, als lebende Eisklumpen aber auch nicht mehr zusammenbrechen konnten. Der Tod trat gewöhnlich nach fünf bis acht Stunden ein.“ Quelle: Ernst Klee: >> Euthanasie << im NS-Staat
  • 1)Wilhelm Polligkeit, Jahrgang 1876, war von 1911 bis 1935 und von 1946 bis zu seinem Tod 1960 auf verschiedenen Positionen des „Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Zuletzt als Ehrenmitglied. Seit 1929 war er Honorarprofessor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt am Main. In der Zeit des Nationalsozialismus gelang es Polligkeit, die Existenz und Arbeit des Instituts für Gemeinwohl um den Preis mancher, überwiegend verbaler Anpassungsbemühungen zu retten. Als Stadtrat und Leiter des Frankfurter Wohlfahrtsamts nach dem Zweiten Weltkrieg baute er die Centrale für private Fürsorge (heute: Institut für Sozialarbeit) neu auf. Ab 1949 war er an der Wiedergründung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes beteiligt.1952 erhielt er das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland.
  • 2)Franz Exner (* 9. August 1881 in Wien; † 1. Oktober 1947 in München) war ein österreichisch-deutscher Kriminologe und Strafrechtler. Er zählte neben Edmund Mezger, Hans von Hentig und Gustav Aschaffenburg während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zu den maßgeblichen Vertretern der deutschsprachigen Kriminologie. Zur Zeit der Weimarer Republik erbrachte Exner Pionierleistungen im Bereich der deutschsprachigen Kriminalsoziologie. Umstritten sind hingegen bis heute das Ausmaß seiner Annäherungen an die NS-Ideologie und das Ausmaß seiner Verstrickungen innerhalb der Kriminalbiologie zur Zeit des Nationalsozialismus.
  • 3)Werner Villinger, Jahrgang 1887, wurde nach seiner Ausbildung in München, Kiel und Straßburg und nach seiner Promotion 1920 in Tübingen am 1. Januar 1932 er zum Professor an der Universität Hamburg ernannt. Villinger war Mitglied im Stahlhelm, trat aber vor Überführung dieser Organisation in die SA aus. Am 1. Januar 1934 übernahm Villinger die Stelle des Chefarztes an der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Fortan übernahm er die damalige vorgeschriebene Ideologie und setzte sich für eine neue Anthropologie ein. Villinger war Befürworter eines Sterilisierungsgesetzes. Dabei hielt er, je nach Anstaltstyp, bei 30-50 % der Zöglinge eine Sterilisierung für erforderlich. Als leitender Arzt der Bodelschwinghschen Anstalten war er an Sterilisationsmaßnahmen beteiligt. Er gehörte als Vertreter von Bethel dem Ständigen Ausschuß für Fragen der Rassenhygiene und Rassenpflege an. Villinger war ab 1937 als Richter am Erbgesundheitsobergericht (EGOG) Hamm und ab 1940 am EGOG Breslau tätig. Wenig erforscht und bekannt ist Villingers Beteiligung an der Euthanasie-Aktion T4. Es gibt jedoch zwei Gutachterlisten, in denen er mit Eintrittsdatum 28. März 1941 als T4-Gutachter geführt wird. Der Mediziner selbst bestritt zeitlebens eine Beteiligung an der Aktion. Anfang 1945 kehrte Villinger nach Tübingen zurück. Dort wurde er mit der kommissarischen Leitung der Universitäts-Nervenklinik betraut. Etwa ein Jahr später übersiedelte er nach Marburg, wo er bald zum Direktor der dortigen Universitäts-Nervenklinik ernannt wurde. Nach seinem Entnazifizierungsverfahren, bekleidete er von 1949 bis 1950 das Amt des Dekans der Medizinischen Fakultät und im Wintersemester 1950/51 sowie von 1955 bis 1956 die Position des Rektors der Philipps-Universität. Von 1951 bis 1953 war VILLINGER Präsident der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater. Villinger unterstützte die 1958 in Marburg gegründete Bundesvereinigung der Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind. Ab 1958 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung. Er war Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Vereinigung. Der Mediziner wurde 1961 Gutachter im Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages. Er prägte den Begriff der "Entschädingungsneurose", was zur Folge hatte, dass die während der NS-Diktatur Zwangssterilisierten aus dem Bundesentschädigungsgesetz herausfielen. Ende Juli 1961 sollte Werner Villinger vom Amtsgericht Marburg erneut zu seiner T4 Mitgliedschaft vernommen werden. Wenige Tage später verunglückte er tödlich bei einer Bergtour in der Nähe von Innsbruck, wo er auf einem Kongress weilte. Hinter vorgehaltener Hand ging damals in Marburg 'das Wort der Selbsttötung' um. Erstaunlicherweise wurde sein Tod von der Schriftleitung der renommierten Fachzeitschrift Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie ignoriert, nicht einmal ein Hinweis tauchte in der Rubrik Mitteilungen auf. Nichtsdestotrotz erhielt er 1952 das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
  • 4)Friedrich Stumpfl (* 13. September 1902 in Wien; † 1994) war ein österreichischer Psychiater, Kriminalbiologe, Rassenhygieniker/Eugeniker und nach 1951 Gerichtsgutachter. 1941 wurde er Mitglied der NSDAP. Armand Mergen war während der NS-Herrschaft Schüler von Friedrich Stumpfl und ab 1959 Präsident der Kriminologischen Gesellschaft. Gemeinsam führten sie rassenbiologische Studien über Tiroler Karner und Jenische durch und etikettierten sie als asozial. Mergen promovierte 1942 bei Stumpfl mit einer Dissertation über die Kriminalität der Geisteskranken, untersucht an 200 Fällen der Universitätsklinik Innsbruck. 1945 wurde das Institut in „Universitätsinstitut für Anthropologie und Erbforschung“ umbenannt, Friedrich Stumpfl wurde aber seines Postens enthoben. Nach einem Zwischenhalt in Salzburg am Institut für vergleichende Erziehungswissenschaft war er ab 1951 wieder als erbbiologisch arbeitender Psychiater und Gerichtsgutachter an der Universität Innsbruck tätig. In einem Bewerbungsschreiben bezeichnete Stumpfl seine Familie als „großdeutsch und deutsch-völkisch“, antisemitisch und kirchenfeindlich. 1971 erhielt er die Beccaria-Medaille 1971 in Gold der Kriminologischen Gesellschaft.
  • 5)Ulrich Heinrich Emil Richard Greifelt (* 8. Dezember 1896 in Berlin; † 6. Februar 1949 in Landsberg) war deutscher SS-Obergruppenführer, Generalleutnant der Polizei und verurteilter Kriegsverbrecher. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Greifelt im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS als Hauptverantwortlicher für die Vertreibung von Menschen aus Slowenien, Elsaß, Lothringen und Luxemburg am 10. März 1948 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verstarb während der Haft im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg.
 
 

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