Reimut Schmitt (Berlin) Die Vorboten der Kranken-Euthanasie und die Vernichtung der Asozialen ab 1937 (Teil 1)
Am 23. Februar 1937 ordnet Himmler in einem Geheimerlass an, schlagartig 2000 Gewohnheits- oder Sittlichkeitsverbrecher festzunehmen und ins KZ zu schicken. Es ist müßig und verwirrend, alle Erlasse aus dieser Zeit im einzelnen aufzuzählen. Tatsache ist, dass sich die Begriffe „kriminell“ und „asozial“ zunehmend verwischen und immer weiter ausgedehnt werden.
So heißt es in einem Erlass des Reichsinnenministers vom 14. Dezember 1937, es könne auch derjenige verhaftet werden, der „ohne Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet.“
Im August 1937 seufzt Pastor Adolf Spelmeyer, der Schriftleiter der Zeitschrift „Der Wanderer“, dass die Asozialen, nach seiner Anschauung „Brandherde bolschewistischer Gesinnung“, noch immer unter dem Schutze einer fehlenden Gesetzgebung stünden, wo doch, so wörtlich, „eine wirklich vollständige Ausräucherung der Asozialen auf ganzer Linie nötig wäre.“
Auch der – gleichgeschaltete – Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ereifert sich 1937 immer noch, dass ein Reichsbewahrungsgesetz fehle, um die Wanderer, Trinker, Arbeitsscheue, Fürsorgezöglinge und selbst sterilisierte, schwachsinnige Frauen dingfest zu machen. Es gehört zu den bedrückendsten Tatsachen der Nazi-Zeit, dass die Fürsorgeverbände die ihnen zur Fürsorge Anvertrauten öffentlich diffamieren und denunzieren und so zu ihrer Verfolgung und Vernichtung Vorschub leisten, zumindest als Ruf-Mörder.
Im „Wanderer“ (Schriftleiter Spelmeyer) werden Greuel-Geschichten kolportiert, wonach eine einzige erbkranke Familie im Laufe von fünf Generationen 201 Straftaten begangen haben soll, 19 Kinder in Zwangserziehung überführt werden mussten und 10 weibliche Familienmitglieder gewerbliche Unzucht betrieben hätten. Alles in allem habe diese Familie 205000 Reichsmark Wohlfahrtsunterstützung verbraucht.
„Mit Recht wird bemerkt, dass von diesen Geldern 68 Siedlungshäuser hätten gebaut werden können. 133 Arbeiter müssen ein volles Jahr im Schweiße ihres Angesichts arbeiten, um diesen Betrag zu verdienen.“ Es fehlt auch nicht an farbigen Aufzählungen, wieviel Straftaten Bettler begehen (Rekord: ein Bettler mit 159 Straftaten). Nicht nur im Nazi-Schrifttum finden sich Ahnentafeln , wieviele Geisteskranke, Trinker, Epileptiker , zuchtlose Frauen aus einer einzigen erbkranken Verbindung hervorgehen.
Man passt sich an, führt den Hitlergruß für Kranke ein und sterilisiert eifrig wohl wissend, dass Hitler bereits 1933 oder früher die Vernichtung angeblich lebensunwerten Lebens beschlossen hat.
Als die kirchlichen Einrichtungen ab 1939 versuchen, ihre Pfleglinge vor der Vernichtung zu bewahren, ist es oft zu spät. Wer, wie Dr. med. Heinrich Wichern wortgewaltig tönte, man müsse „Gottes Acker“ vom „Unkraut“ säubern, konnte sich ernsthaft nicht wundern, wenn der 1933 freudig begrüßte Staat bei der „Unkrautvertilgung“ die einfachste Methode, nämlich die des „Ausjätens“ und „Ausmerzens“ wählte.
Die Euthanasie ist 1937 greifbar nahe. Pfarrer Schlaich, Leiter der im württembergischen Remstal gelegenen Anstalt Stetten, hat nach dem Krieg als einer von ganz wenigen offen bekundet, dass in den Jahren vor 1939 bekannt war, „dass im Reichsinnenministerium erwogen würde, im Kriegsfall die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke, Epileptische und Schwachsinnige auf eine stark verkürzte Lebensmittelration zu setzen.
Auf den Einwand, dass dies bedeuten würde, unsere Kranken dem langsamen, aber sicheren Hungertode auszuliefern, wurde dann auch zum ersten Mal vorsichtig vorgefühlt, wie sich die Innere Mission dazu stellte, wenn der Staat die Vernichtung bestimmter Kategorien von Kranken im Krieg unter der Voraussetzung in Erwägung zöge, dass infolge Versiegens der Einfuhr die Lebensmittel nicht mehr zu Ernährung der gesamten Bevölkerung ausreichten.“
Am weitesten wagt sich „Das Schwarze Korps“ hervor. Am 11. März 1937 berichtet das SS-Kampfblatt unter der Überschrift „Ein mutiger Schritt“ über den Erbhofbauern Weber, der seinen geisteskranken Sohn von der Anstalt abholte und mit einem Pistolenschuss erledigte. Kommentar: „Kluge und verantwortungsbewußte Ärzte haben seit jeher die Erlösung unheilbar Kranker durch den Gnadentod gefordert.“
Eine Woche später, am 18. März, wird das Blatt noch deutlicher. Da erscheint eine Leserzuschrift, die ein Gesetz fordert, wonach idiotische Kinder mit Einverständnis der Eltern getötet werden können. Zynisch heißt es danach in einem Kommentar „Zum Thema Gnadentod“:
Wenn ein Erwachsener geisteskrank wird, hat er bis dahin immerhin einen Persönlichkeitswert gehabt und im Bewusstsein seines Daseins gelebt. Ihn auszulöschen ist ein schwerer Entschluss, obwohl er für ihn und alle Beteiligten zur Erlösung führt. Ein idiotisch geborenes Kind hat keinen Persönlichkeitswert. Es würd kaum ein Jahr vegetieren, wenn man es nicht künstlich am Leben erhielte. Das Bewusstsein seines Daseins geht im weniger auf als einem Tier.
Man nimmt ihm nichts, wenn man sein Lebenslicht verlöschen lässt. Wenn einer sagt, der Mensch habe kein Recht, zu töten, so sei im erwidert, dass der Mensch noch hundertmal weniger Recht hat, der Natur ins Handwerk zu pfuschen und etwas am Leben zu erhalten, was nicht zum Leben geboren wurde. Das hat mit christlicher Nächstenliebe nicht das geringste zu tun, Denn unterm „Nächsten“ können wir nur den Mitmenschen verstehen, der imstand ist oder imstande sein könnte, die Liebe zu empfinden, die man ihm entgegenbringt. Wer den Mut hat, diese Überlegungen logisch zu Ende zu führen, wird zu der gleichen Forderung gelangen, die unser Leser vertritt.
Man müsste ein Gesetz schaffen, das der Natur zu ihrem Recht verhilft. Die Natur würde dieses lebensunfähige Geschöpf verhungern lassen. Wir würden humaner sein und ihm einen schmerzlosen Gnadentod bereiten. Das ist die einzige Humanität, die in solchen Fällen angebracht ist, und sie ist hundertmal edler, anständiger und menschlicher als jene Feigheit, dies sich hinter der Humanitätsduselei verkriecht und dem armen Geschöpf die Last seine Daseins, der Familie und der Volksgemeinschaft die Last des Unterhalts aufbürdet.
Diejenigen, die sich als Wahrer der Humanität in die Brust werfen, sind gewöhnlich Menschen, die selbst nichts zur Erhaltung der Volkskraft tun und denen unter Umständen ein getaufter Idiot lieber ist als ein urgesunder Heide.
Quelle: Ernst Klee: >> Euthanasie << im NS-Staat