Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 06.07.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Der Aufstieg und das Ende des Stationsarztes Werner Heyde (Teil 2)

Am 28. Mai 1945 wurde Heyde vom britischen Militär im Lager Fårhus in Dänemark interniert. Am 9. Oktober 1945 wurde er zunächst nach Neumünster-Gadeland, dann im Juli 1946 in das Internierungslager Eselheide bei Paderborn überführt. Während der Internierung lernte Heyde mehrere Personen kennen, die ihm später beim Untertauchen in Schleswig-Holstein behilflich waren.

Am 13. Februar 1947 wurde Heyde der deutschen Justiz überstellt, zuvor hatte das Landgericht Frankfurt am Main Haftbefehl gegen ihn erlassen. Anfang April 1947 wurde Heyde nach Nürnberg überführt, denn die Verteidigung im Nürnberger Ärzteprozess hatte ihn als Entlastungszeugen angefordert.

Im Laufe dieses Verfahrens wurde Heyde durch Zeugen und Dokumente schwer belastet. Zu einem Auftritt Heydes als Zeuge im Ärzteprozess kam es jedoch nicht. Auf dem Rücktransport nach Frankfurt sprang Heyde am 25. Juli 1947 in Würzburg von einem fahrenden Militärlastwagen. Die nächsten zwölf Jahre konnte Heyde untertauchen. Nach eigenen Angaben kam er zu Fuß oder per Anhalter nach Schleswig-Holstein, wo er zunächst als selbstständiger Gärtner in Mönkeberg bei Kiel, dann als Landarbeiter bei verschiedenen Bauern arbeitete. Mit Hilfe gefälschter Entlassungspapiere als Kriegsheimkehrer erhielt Heyde offizielle Ausweise auf den Namen Fritz Sawade. Als Geburtsort gab er das östlich der Neiße liegende Triebel an, womit die Nachprüfung seiner Angaben zur damaligen Zeit nahezu unmöglich war.

1948 nahm Heyde wieder Kontakt zu seiner Familie auf, die später in Bayern lebte. Seine Frau, Erika Heyde, erhielt ab 1952 Versorgungsbezüge, da ihr Mann nach ihren Angaben verschollen sei. Wegen Betruges wurde sie deswegen 1962 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Ende 1949 erhielt Heyde unter seinem Falschnamen Dr. Fritz Sawade eine Anstellung als Sportarzt in Flensburg. Mit Unterstützung eines Arztkollegen, dem er seine wahre Identität offenbarte, erhielt er die Möglichkeit, nervenärztliche Gutachten für das Oberversicherungsamt in Schleswig-Holstein zu erstellen. In dieser Tätigkeit gelangte er bald zu einem überdurchschnittlichen Einkommen: Bis 1959 erstellte er etwa 7.000 Gutachten für verschiedenste Behörden und Institutionen.

Heydes Verhaftung am 12. November 1959 war Folge der Verärgerung des Kieler Medizinprofessors Helmuth Reinwein über die zögerliche Behandlung seiner Zivilklage wegen nächtlicher Ruhestörungen durch die Justiz: Reinwein drohte, seine Kenntnisse über den unter falschem Namen als Gerichtsgutachter tätigen Heyde öffentlich zu machen. Als schleswig-holsteinische Landesbehörden hiervon erfuhren, wurde Heyde am 4. November 1959 erstmals aufgefordert, seine Approbationsurkunde vorzulegen. Heyde verließ daraufhin Flensburg. Nach einer von verschiedenen Pannen gekennzeichneten Fahndung stellte er sich am 12. November 1959 in Frankfurt am Main den Behörden.

Schon rasch nach seiner Verhaftung stellte sich heraus, dass etliche Juristen und Mediziner in Schleswig-Holstein Kenntnis von der Identität Fritz Sawades mit dem per Haftbefehl gesuchten Werner Heyde hatten: So hatte der ehemalige Kieler Professor für Neurologie und Psychiatrie, Hans-Gerhard Creutzfeldt, im Dezember 1954 den Präsidenten des Landessozialgerichts in Schleswig schriftlich auf die Identität aufmerksam gemacht. Der Gerichtspräsident reichte Creutzfeldt das Schreiben zurück, ohne gegen Heyde vorzugehen. Auch Creutzfeldt unterließ es, seine Kenntnisse den Fahndungsbehörden mitzuteilen. 1961 konnte ein Untersuchungsausschuss des Kieler Landtags 18 Spitzenbeamten und Personen des öffentlichen Lebens diese Kenntnis nachweisen. Der Kreis derer, die von entsprechenden Gerüchten wussten, dürfte weitaus größer gewesen sein: Zu sehr klafften die Legende vom „einfachen Nervenarzt Dr. Sawade“ und Heydes Kenntnisse und Fähigkeiten auseinander. Parallel zur Arbeit des Untersuchungsausschusses wurden gegen mehrere von Heydes Mitwissern Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung eingeleitet, die aber in keinem Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führten.

Die Ermittlungen gegen Heyde übernahm die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Fritz Bauer. Bis Mai 1962 wurde eine umfangreiche Anklageschrift erstellt, die die Aktion T4 rekonstruierte und später eine wichtige Grundlage der historischen Forschung zur NS-Euthanasie wurde. Heyde wurde angeklagt, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 100.000 Menschen getötet zu haben“. Die Eröffnung des Prozesses gegen Werner Heyde und weitere Mitangeklagten vor dem Limburger Landgericht war für den 18. Februar 1964 angesetzt. Dem Prozess entzog sich Heyde, indem er sich am 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach das Leben nahm.

Quellen: Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat und Wikipedia

 
 

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