Gegen das Vergessen; nie wieder

Veröffentlicht am 11.06.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Der Aufstieg und das Ende des Stationsarztes Werner Heyde (Teil 1)Im Jahre 1936 deutet sich die Karriere eines Mannes an, der drei Jahre später die Tötung der Geisteskranken organisieren wird: Werner Heyde. Heyde wurde 1902 in Forst in der Lausitz geboren. Auf der höheren Schule ist er stets Klassenbester, und sein medizinisches Staatsexamen legt er 1925 mit „sehr gut“ ab. Anfang März 1933 – Heyde ist zu dieser Zeit Stationsarzt an der Würzburger Psychiatrischen Klinik – soll er ein amtsärztliches Gutachten über einen als gemeingefährlich eingelieferten Geisteskranken abgeben. Der Mann heißt Theodor Eicke, ist SS-Standartenführer und wird schnell Karriere machen: 1933 erster Kommandant von Dachau, 1934 Inspekteur der Konzentrationslager.

Ohne Heyde hätte dieser Aufstieg nicht stattfinden können: Der parteilose 31-jährige Stationsarzt paukt den SS-Standartenführer heraus, der behauptet, durch einen Racheakt des Gauleiters Bürckel aus Neustadt/Pfalz in der Psychiatrie gelandet zu sein. Heyde schreibt dem Ludwigshafener Polizeipräsidenten, Eicke sei nicht gemeingefährlich und daher zu entlassen. Als dieser nicht reagiert, wendet sich der Stationsarzt Heyde an den Reichsführer SS Heinrich Himmler, der Eicke sofort entlässt. Der rehabilitierte SS-Mann empfiehlt seinem Retter, in die Partei einzutreten. Heyde hört auf den Rat des „Patienten“ und wird am 1. Mai 1933 Parteimitglied. Am 1. April 1934 wird Werner Heyde zum Oberarzt befördert. 1935 macht er mit Reformvorschlägen zum Sterilisierungsverfahren auf sich aufmerksam und wird im gleichen Jahr Kreisamtsleiter im rassepolitischen Amt und Beisitzer beim Erbgesundheitsgericht. 1936 reicht er dem Sterilisierungsexperten Gütt eine Denkschrift ein, um die Praxis der Erbgesundheitsgerichte zu verbessern. Gütt möchte den karrierebewussten Oberarzt gern als Oberregierungsrat einstellen. Im Gespräche mit Gütt erwähnt Heyde auch den Fall Eicke, wohl nicht ganz absichtslos, denn dieser ist mittlerweile SS-Brigadeführer, Chef aller Konzentrationslager und Führer der SS-Totenkopfverbände (also doch gemeingefährlich). Gütt ruft sogleich den Reichsarzt der SS, Ernst Grawitz, an. Grawitz, Eicke und Heyde treffen sich. Grawitz unterbreitet Heyde, doch in die Waffen-SS einzutreten. In den Konzentrationslagern sei im Blick auf das Sterilisierungsgesetz ein ärztlicher Dienst aufzubauen, und der große Anteil an Berufs- und Sittlichkeitsverbrechern biete ein wunderbares wissenschaftliches Forschungsmaterial. Am 1. Juni wird Heyde in die SS (Totenkopfverbände) aufgenommen und zum SS-Hauptsturmführer ernannt. Seine Aufgabe: erbbiologische Untersuchungen in den KZs. Heyde: „Bei der ‚Landstreicheraktion‘ waren eine ganze Reihe von Schwachsinnigen in die Lager gekommen, vereinzelt auch schizophrene Defekte, ab und zu ein Epileptiker.“ Als Oberarzt und KZ-Mediziner offenbar noch nicht ausgelastet, tritt Heyde zusätzlich als Gutachter für die Gestapo auf. Der Würzburger Oberarzt, 34 Jahre al, beginnt seine Karriere. In seinem Lebenslauf, den er am 1.1.1939 anlässlich seines Antrages auf Ernennung zum außerplanmäßigen Professor schreibt, heißt es: „Im Jahre 1936 wurde ich, obwohl nicht SS-Angehöriger, vom Reichsarzt SS und Chef des SS-Sanitätsamtes dringend aufgefordert, die psychiatrisch-neurologische und erbbiologische Überwachung der Konzentrationslager einzurichten und zu leiten und eine psychiatrisch-neurologische Gutachtertätigkeit für das Geheime Staatspolizeiamt Berlin zu übernehmen. Ich hielt es für meine Pflicht, mich für diese dringliche und wichtige Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, obwohl ich mir bewusst war, dass damit und mit meinen rein dienstlichen Verpflichtungen in der Klinik meine Arbeitskraft restlos in Anspruch genommen und die eigene wissenschaftliche Betätigung für längere Zeit aufgeschoben werden würde. – Ich habe dann in den Jahren 1936 und 1937 regelmäßig 2-3 Tage in der Woche als SS-Hauptsturmführer im SS-Hauptamt und im Stabe des Inspekteurs der Konzentrationslager und Chefs der Totenkopfverbände dafür verwendet, die psychiatrisch-neurologische und erbärztliche Kontrolle der Schutzhäftlinge einzurichten und zunächst auch ganz allein praktisch in Berlin und an den Standorten der einzelnen Konzentrationslager durchzuführen, da diese Aufgabe angesichts der psychischen und körperlichen Minderwertigkeit des weitaus größeren Teils der Lagerinsassen ganz besonders vordringlich war. Weiterhin war ich im wechselnden Ausmaß als Obergutachter für die kasernierten SS-Truppen tätig und schließlich nahezu ein Jahr auch beratender Facharzt im SS-Lazarett in Berlin. Auf meine Tätigkeit als Gutachter für das Geheime Staatspolizeiamt Berlin kann ich naturgemäß nur hinweisen. Es handelt sich hier um zumeist ungewöhnlich schwierige Begutachtungen, die teilweise meine ganze Arbeitskraft auch zeitlich voll in Anspruch genommen haben.“ Seine umfangreiche Tätigkeit für die SS tat Heydes weiterer Karriere an der UNI Würzburg keinen Abbruch: Sie wird im Vorfeld von Heydes Ernennung zum außerordentlichen Professor am 5. April 1939 ausdrücklich als „ehrenvoll“ erwähnt und diente gleichzeitig als Begründung für die nur geringe Anzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Mit Wirkung zum 1. Dezember 1939 wurde Heyde auf den Würzburger Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie berufen. Für seine Berufung hatten sich zuvor die „Kanzlei des Führers“ und das Reichserziehungsministerium eingesetzt. Am 24. Oktober 1939 wurde ein SS-internes Untersuchungsverfahren gegen Heyde eingestellt. Anschuldigungen, Heyde habe homosexuelle Handlungen begangen, hätten sich als unrichtig erwiesen. Die damaligen Ermittlungen der Gestapo und der Justiz wurden im Januar 1936 eingestellt, da Heyde als Sachverständiger in einem Mordprozess benötigt wurde. Der SS-Untersturmführer wurde am 3. November 1939 aus der SS entlassen. Vermutlich ab Ende Juli 1939 war Werner Heyde an der Vorbereitung der Tötung von Geisteskranken und Behinderten, der sogenannten „Aktion T4“, beteiligt. Zuvor hatte die Kanzlei des Führers (KdF) von Hitler den mündlichen Auftrag zur Durchführung der „Erwachsenen-Euthanasie“ erhalten. Die KdF war bereits mit der sogenannten Kinder-Euthanasie“ http://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-Euthanasiebeauftragt. Mit den Vorbereitungen zur Aktion T4 befasste sich ein Beratungsgremium, dem Mitarbeiter der Kanzlei, ein Vertreter des Reichsinnenministeriums und mehrere einflussreiche Psychiater, darunter Heyde, angehörten. Themen der Beratungen dürften die Organisation, das Verfahren und die Geheimhaltung der geplanten Massentötungen und die Abgrenzung und Auswahl der Kranken gewesen sein. Zur Verschleierung der Verantwortlichkeit von Staats- und Parteidienststellen wurden diverse Tarnorganisationen gegründet, darunter die „Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG). Die RAG entstand etwa im Oktober 1939 aus dem erwähnten Beratungsgremium, spätestens ab Mai 1940 war Werner Heyde ihr Leiter. Nach Zeugenaussagen konnten alle grundsätzlichen Fragen nicht ohne ihn entschieden werden. Er führte den gesamten Schriftwechsel mit den Gutachtern und Heil- und Pflegeanstalten und erarbeitete Stellungnahmen zu Protesten gegen die Krankenmorde. Ab 9. Oktober 1939 wurden an alle Heil- und Pflegeanstalten Meldebögen versandt, mit denen folgende Patienten erfasst werden sollten:
  • An Schizophrenie, Epilepsie, „Schwachsinn“ und neurologischen Endzuständen Erkrankte, soweit sie nicht zur Arbeit in Anstaltsbetrieben oder nur zu mechanischen Arbeiten herangezogen werden konnten
  • Alle kriminellen Geisteskranken
  • Patienten, die sich seit mindestens fünf Jahren in Anstalten befanden
  • Alle nichtdeutschen Patienten unter Angabe der Rasse
Die Meldebögen gingen über den Referatsleiter in der Gesundheitsabteilung im Reichsministerium des Innern, Herbert Linden, an die RAG. Hier wurden sie registriert und Fotokopien für drei Gutachter gefertigt. Die Gutachter entschieden meist nur anhand der Angaben auf dem Meldebogen: Sollte nach ihrer Auffassung der Patient getötet werden, trugen sie in einem schwarz umrandeten Kasten auf dem Meldebogen ein rotes „+“ ein; ein blaues „-“ bedeutete, dass der Patient am Leben bleiben sollte. Konnte sich der Gutachter nicht entscheiden, trug er ein „?“ ein. Die abschließende Entscheidung fällte ein Obergutachter anhand der drei vorliegenden Gutachten. Als Obergutachter tätig waren Werner Heyde und Herbert Linden. Linden wurde später durch Hermann Paul Nitsche ersetzt, der auch Heydes Stellvertreter in der RAG wurde. Nur in Zweifelsfällen wurde zur Entscheidung über das Schicksal des Patienten dessen Krankenakte mit herangezogen. Anstalten, die sich weigerten, die Meldebögen auszufüllen, oder die im Verdacht standen, falsche Angaben zu machen, wurden von Ärztekommissionen der „Aktion T 4“ aufgesucht, die dort die Meldebögen ausfüllten oder überprüften. Mehrfach leitete Werner Heyde derartige Ärztekommissionen. Die so zur Ermordung bestimmten Patienten wurden in den eigens hierfür umgebauten Tötungsanstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein mit Kohlenmonoxid vergast. Im Zeitraum zwischen Januar 1940 und August 1941 starben so etwa 70.000 Menschen. Heyde hatte im Januar 1940 an einer „Probevergasung“ in Brandenburg teilgenommen. Die Entscheidung, Kohlenmonoxid zu verwenden, war unter Mitwirkung Heydes getroffen worden: Er hatte sich hierzu mit dem Würzburger Pharmakologen Ferdinand Flury beraten. Unter dem Begriff „Sonderbehandlung 14f13“ wurde die Aktion T4 wahrscheinlich Ende März 1941 auf Häftlinge der Konzentrationslager ausgedehnt: Die schon erwähnten Ärztekommissionen – teilweise unter Leitung Werner Heydes – selektierten in den Konzentrationslagern Häftlinge, die anschließend in den Tötungsanstalten vergast wurden. Nach Schätzungen wurden allein im Jahr 1941 etwa 10.000 KZ-Häftlinge auf diese Weise ermordet. Wahrscheinlich im Dezember 1941 übergab Werner Heyde die Leitung der Aktion T4 an Paul Nitsche. Die genauen Gründe für sein Ausscheiden konnten nicht aufgeklärt werden, nach späteren Angaben von Viktor Brack lagen die Gründe in Heydes Person. Nach Aussagen von Hans Hefelmann hatte Reinhard Heydrich die Ablösung Heydes verlangt, da Heyde homosexuell sei. Bei Vernehmungen gestand Heyde „Erlebnisse auf homosexuellem Gebiet“. In der zur „Geheimen Reichssache“ erklärten Angelegenheit empfahl Himmler Heydrich ein Verbleiben Heydes in der SS. In der SS wurde Heyde mehrfach befördert, so am 30. Januar 1941 zum SS-Sturmbannführer, am 20. April 1943 zum SS-Obersturmbannführer und am 20. April 1945 zum SS-Standartenführer. Am 21. Februar 1944 erhielt er den SS-Totenkopfring. Während seiner Tätigkeit bei der Aktion T4 und darüber hinaus bis Kriegsende behielt Heyde seinen Lehrstuhl in Würzburg. An der dortigen Universitätsnervenklinik wurden Ärzte der Aktion T4 fortgebildet, ebenso gewann Heyde Absolventen der Universität wie Klaus Endruweit als Mitarbeiter der Aktion T4. 1942 war Heyde an der Tötung des polnischen Zwangsarbeiters Rostecki beteiligt: Das Reichssicherheitshauptamt hatte am 22. Juni 1942 die Exekution Rosteckis angeordnet. Heyde hatte die Würzburger Staatspolizei zuvor aufgefordert, den Patienten seiner Klinik abzuholen, da diese keine Bewahranstalt für „andersstämmige Untermenschen“ sei. Eine Tötung Rosteckis in der Universitätsklinik lehnte Heyde ab, versprach der Polizei aber Hilfe bei der Ermordung. Rostecki starb im Juli 1942 auf dem Weg nach Nürnberg. Ab November 1941 war Heyde zudem Leiter eines SS-Lazaretts für Hirnverletzte, das der Würzburger Klinik angegliedert war. Zwischen April 1943 und März 1945 bestand in der Klinik ein Außenlager des KZ Flossenbürg, als dessen „Initiator“ Heyde gilt. Die bis zu 58 Häftlinge des Außenlagers waren mit Bauarbeiten im Klinikbereich beschäftigt. Nach einem schweren Luftangriff auf Würzburg wurde das SS-Lazarett im März 1945 nach Dänemark verlegt und unter Heydes Leitung in Gråsten neu errichtet. Quellen: Ernst Klee: „Euthanasie“ im MS-Staat und Wikipedia
 
 

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