Gegen das Vergessen; nie weider!

Veröffentlicht am 06.05.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Die Auskämmung der Asozialen zwischen 1934 und 1936

Wie der einsame Rufer in der Wüste warnt 1934 der Geschäftsführer des Deutschen Wandererdienstes, Wilhelm Olefs, ein „reiner Polizeikampf gegen den Bettel kann schon auf Grund geschichtlicher Erfahrungen nicht als letztes Allheilmittel zur Sanierung des Bettlerübels angesehen werden.“

Die Zeitschrift „Der Gemeindetag“ distanziert sich 1934 anfangs noch von einem Artikel des Kasseler Landrates Dr. Wuermeling („nicht in allen Punkten die Ansicht der Redaktion“), der behauptet, „das Ziel muss sein, den mittellosen Wanderer als überhaupt nicht existenzberechtigt völlig zu beseitigen.“ Aber als im gleichen Jahr Rechtsrat Dr. Reeber die „Beseitigung“ der „wahren Landplage“ fordert, findet sich schon keine redaktionelle Anmerkung mehr.

Dass die Polizei, vielfach gemeinsam mit SA und SS, Bettler-Razzien veranstaltet, gegen sie Schutzhaft und Überweisung in ein Arbeitshaus verfügt, schreibt die „Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege“ ganz offen. In der Bodelschwinghschen Einrichtung Eckardtsheim gehören die Schulungsabende der NSDAP inzwischen zur Hausordnung. In Bayern wird am 31. Mai durch Gauleiter Adolf Wagner ein Landesverband für Wanderdienst eingerichtet, der bald modellhaft werden soll.

1935 erscheint „Der Staat als Retter“ von Alarich Seidler1), dem die Aufgabe zufällt, in Bayern das Bettlerunwesen „bahnbrechend“ zu lösen. Der Sturmbannführer schreibt, Aufgabe des Staates sei es, zu scheiden: „den Verbrecher vom anständigen Menschen, den Arbeitsfähigen von Arbeitsunfähigen, den Gesunden vom Kranken.“ Die Arbeitsfähigen sind „schnellstmöglich“ in den Wirtschaftsprozess einzureihen. „Das Dritte Reich macht Schluss mit dieser kostspieligen Züchtung eines staatsgefährlichen Proletariats, die von allen staatsfeindlichen marxistischen Parteien bewusst gefördert wurde“.

Ab dem Jahr 1936 werden die Asozialen systematische verfolgt. Rudolf Höss, zu dieser Zeit Rapportführer in Dachau, erinnert sich in seinen Aufzeichnungen: „Vor der Olympiade wurden in Deutschland nicht nur die Straßen von Bettlern und Landstreichern gesäubert, die zur Erziehung in Arbeitshäuser oder in die Konzentrationslager wanderten, es wurden auch die Städte und Bäder von den allzu vielen Prostituierten und den Homosexuellen bereinigt. Sie sollten in den Konzentrationslagern zu nützlichen Arbeiten erzogen werden.“

Als Himmler, zusammen mit allen Gau- und Reichsleitern sowie allen SS- und SA-Gruppenführern in bester Laune Dachau besichtigt, sind von den etwa 2500 Häftlingen zu zwei Dritteln polizeiliche Vorbeugungshäftlinge – also Häftlinge ohne Gerichtsurteil, die „vorbeugend“ eingesperrt sind -, „Asoziale“, Arbeitszwangshäftlinge und Homosexuelle.

In der Reichshauptstadt Berlin haben 1936 Justiz, Polizei und Gemeindeverwaltung eine „fruchtbare Gemeinschaftsarbeit“ entwickelt, „die zu einer planmäßig fortschreitenden Auskämmung der Asozialen aus der Berliner Bevölkerung und aus teuren Spezialanstalten geführt hat“. Wie der Zeitschrift „Deutsche Justiz“ zu entnehmen ist, sind beim „Auskämmen“ Kammergerichtspräsident, Generalstaatsanwalt und Polizeipräsident einträchtig beteiligt.

In Bayern werden bei einer Razzia im Juli insgesamt 1300 „Asoziale“ verhaftet. Nach einem Bericht des „Schwarzen Korps“ entpuppen sich dabei fast 300 als „Verbrecher und marxistische Provokateure“. Weitere 400 werden aus Einrichtungen der öffentlichen Fürsorge und aus den Krankenhäusern heraus verhaftet. Sturmbannführer Alarich Seidler prahlt im Oktober auf der Hauptversammlung des Gesamtverbandes deutscher Wanderarbeitsstätten (13. Und 14. Oktober in Bielefeld): „Wer heut in Bayern als Hilfsbedürftiger ein Krankenhaus betritt, ist sozusagen schon verhaftet.“

1) Nach Ende des zweiten Weltkrieges befand sich Seidler von 1945 bis 1947 in alliierter Internierung. Seidler wurde als Entlasteter entnazifiziert und leitete später ein Betriebsberatungsbüro. Er starb 1979 in Schongau.

 
 

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