Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 27.12.2012 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Organisation der Erwachsenen-Euthanasie (Teil 2)

Werner Heyde schilderte später die Ausführungen Bouhlers anlässlich der Bessprechung Ende Juli in Berlin:
„Er sprach davon, dass Hitler sich mit dem Problem schon seit vielen Jahren, schon seit der Zeit der Sterilisierungsgesetze immer wieder beschäftigt habe und dass schon eine Menge Vorarbeit in seinem Auftrag geleistet worden sei. In Bouhlers Ausführungen war dabei nur immer von Geisteskranken die Rede… Bouhler sprach weiter davon, dass wegen der notwendigen Geheimhaltung es nicht durchführbar sei, die Euthanasie jeweils in den einzelnen Anstalten durchzuführen, in denen der betreffende Kranke lebte….

Alle anwesenden Herren erklärten sich zur Mitwirkung bereit. Ich ergänze noch, dass Bouhler auch davon sprach, man habe sich die Durchführung so gedacht, dass ein Begutachtungssystem eingerichtet werden solle, ähnlich wie in dem Werk von Hoche-Binding…[1]“ Die Anwesenden warten sogleich mit Tötungsvorschlägen auf: „..nicht als Forderung, sondern aus der Mitte der Teilnehmer heraus ist in großen Zügen von einigen Gruppen Geisteskranker, die in Betracht kämen die Rede gewesen.“ Die Euthanasie-Psychiater werden anschließend Innenminister Frick vorgestellt. In ihre Anstalten zurückgekehrt, sehen sich die Direktoren nach geeignetem Personal in den eigenen Einrichtungen um und melden die für die Tötungsaktion für tauglich Befundenen nach Berlin. Die ersten Personal-Entscheidungen sind also gefallen. Nun muss die Tötungsart bestimmt werden. Bouhler und Brack befragen die beteiligten Psychiater. Es soll ein Mittel sein, das rasch, unfehlbar und schmerzlos wirkt. Die Ärzte kennen ein solches Mittel aus der gebräuchlichen Pharmakologie nicht, lehnen es auch ab, den Tod durch Spritzen oder durch Verabreichen von Luminaltabletten herbeizuführen. Drei bekannte Pharmakologen, um eine Stellungnahme gebeten, kommen dagegen einmütig zu dem Ergebnis, dass es nur ein Mittel gibt, das den gewünschten Ansprüchen genügt: Kohlmonoxyd (CO). Mit der Prüfung des besten Tötungsmittels wi4rd – neben den Pharmakologen – das Krimminaltechnische Institut (KTI) im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) beauftragt. Brack gibt den Auftrag an den Chef des Reichskriminalpolizeiamtes, SS-Gruppenführer Arthur Nebe[2], der wiederum den Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung im KTI, Dr. Albert Gottlob Widmann[3], ins Bild setzt. Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil gegen Widmann den Fortgang geschildert: „Bereits im Planungsstadium informierte Nebe den Angeklagten darüber, dass die Euthanasie beschlossene Sache sei und dass das KTI hierbei eine beratende Funktion zu übernehmen habe. Die Frage des Angeklagten, ob Menschen oder Tiere getötet werden sollen, tat Nebe mit dem Hinweis ab, dass weder Menschen noch Tiere, sondern „Tiere in Menschengestalt“ getötet werden würden. Auf die Frage des Angeklagten wies Nebe darauf hin, das ihn (den Angeklagten) keine Verantwortung treffe und dass das Ganze durch ein Gesetz legalisiert werde. Kurz darauf wurde der Angeklagte zur Kanzlei des Führers bestellt und dort von Brack in das Euthanasieprogramm eingeweiht und um seinen Rat als Chemiker hinsichtlich der in Betracht kommenden Mittel und deren tödliche Dosis angegangen. Zur Debatte standen u.a. Morphium, Skopolamin, Blausäure und CO-Gas. Da sich der Angeklagte früher bereits mit einem Fall von CO-Vergiftung hinsichtlich Wirkung und Nachweisbarkeit eingehend beschäftigt und darüber eine Bericht verfasst hatte, der an sämtliche kriminaltechnische Institute im Reich gehen sollte, riet er schließlich – möglicherweise nach entsprechenden Versuchen an Tieren im KTI – Brack zur Verwendung von reinem CO-Gas zur Tötung der vorgesehenen Geisteskranken. Zur praktischen Durchführung riet er, das Gas nachts in die Krankensäle einzuleiten und so die betreffenden Geisteskranken einzuschläfern. Bei einer weiteren Besprechung bei Brack in der Kanzlei des Führers wurde der Angeklagte beauftragt, aus Tarnungsgründen die Beschaffung und Lieferung der CO-Gasflaschen durch das KTI zu übernehmen, da derartige Bestellungen, ohne dass Argwohn aufkomme, nicht von einer Parteidienststelle, insbesondere nicht von der Kanzlei des Führers erfolgen könnten. Diese Aufgabe übernahm der Angeklagte. Er erhielt von den einzelnen Euthanasieanstalten die Bedarfsanforderungen, gab im Namen des KTI den Badischen Anilin- und Soda-Fabriken in Ludwigshafen Bestellungen von CO-Gas in Flaschen auf und leitete die Auftrags- und Lieferbestätigungen an Dr. Becker, der bei der Kanzlei des Führers beschäftigt war, weiter. Dieser sorgte für die Abholung und den Transport der CO-Gasflaschen in die einzelnen Euthanasieanstalten. Auch die Abrechnung erfolgte pro Forma über das KTI, wobei der Angeklagte die Rechnungen abzeichnete.“
  • [1] Ein Buch von Prof. Dr. Karl Binding und Prof. Dr. Alfred Hoche, das 1920 in Leipzig erschien mit dem Titel: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens.
  • [2] Nebe stand in Kontakt mit dem deutschen Widerstand gegen Hitler und soll Hans von Dohnanyi und Hans Oster vor Verhaftungen durch die Gestapo gewarnt haben. Er soll dem Widerstand Informationen übermittelt haben über Geheimkonferenzen unter dem Vorsitz von Heinrich Himmler, bei denen die „Endlösung der Judenfrage“ diskutiert wurde. Am 20. Juli 1944 stellte Nebe 15 Kriminalräte und Kriminalkommissare des Amtes V bereit, unter deren Leitung Truppen des Ersatzheeres während des Umsturzes wichtige Reichsminister festnehmen sollten. Zusammen mit Paul von Hase wartete Nebe auf den Befehl aus dem Bendlerblock zum Einsatz dieser Einheiten, der allerdings nie gegeben wurde. Durch Aussagen des nach dem Attentat verhafteten Leiters des „Amtes Mil“ wurde er belastet, am Umsturzversuch teilgenommen zu haben. Am 24. Juli 1944 tauchte er ab. Zur Irreführung täuschte er zwei Mal seinen Selbstmord vor und versteckte sich mit Hilfe von Hans Bernd Gisevius an verschiedenen Orten. [5] Seine Nachfolge in der Funktion des Reichskriminaldirektors trat am 15. August 1944 der SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger an. Am 16. Januar 1945 verriet eine langjährige Geliebte in einem Verhör durch die Gestapo Nebe. Er wurde am selben Tag von einer Sonderkommission der Gestapo unter Willy Litzenberg verhaftet und durch den Volksgerichtshof am 2. März 1945 zum Tode verurteilt. Nebes Sterbedatum ist umstritten: Am wahrscheinlichsten ist der 3. März 1945, da diese Angabe aus einem Faksimile des offiziellen Hinrichtungsbescheids an Nebes Ehefrau hervorgeht. Es ist wahrscheinlich, dass das Urteil im Gefängnis Plötzensee in Berlin durch den Strang vollstreckt wurde.
  • [3] Das Stuttgarter Schwurgericht verurteilte Albert Widmann am 15. September 1967 wegen Beihilfe zum Mord in 24 nachgewiesenen Fällen in Minsk, in fünf Fällen in Mogilew und in 4000 Fällen wegen der Mithilfe bei der Erstellung eines Gaswagens zu sechs Jahren und sechs Monaten Zuchthaus. Die Richter rechneten darauf eine schon vorhergehende Strafe eines Düsseldorfer Gerichts und die verbüßte Untersuchungshaft an.
  • Für die Richter hat Widmann 1967 „offensichtlich reinen Tisch gemacht und sich von seiner schuldbeladenen Vergangenheit distanziert“. Gegen die Zahlung von 4000 Mark an eine Behinderteneinrichtung musste Albert Gottlob Widmann nach dem Urteil nicht mehr ins Zuchthaus. Er war seit 1963 wieder auf freiem Fuß und ist am 24. Dezember 1986 in seiner Villa in Stuttgart-Stammheim gestorben.
Quellen: Ernst Klee: >> Euthanasie<< im NS-Staat – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1983 Wikipedia
 
 

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