Bundesagentur für Arbeitsverhinderung und Jobverhinderungscenter

Veröffentlicht am 26.04.2014 in Allgemein

Pit Clausen

Als privater Arbeitgeber ebenso wie in meiner Funktion als ehrenamtlich Verantwortlicher für den mobilen sozialen Dienst des AWO Kreisverbandes erlebe ich in regelmäßigen Abständen, wie die Wut über diese unsäglichen Institutionen in mir hochsteigt – mit Vorliebe beim Bearbeiten der Formulare bzw. beim Bezahlen der darauf entfallenden Verwaltungskosten.

 

Es ist kein Wunder, wenn Langzeitarbeitslose es schwer haben, in den Arbeitsmarkt zurück zu finden. Nach meiner Erfahrung werden an vielen Stellen immer mehr Hürden aufgebaut, die es den Beteiligten erschweren.

 

In meinem eigenen Unternehmen waren bisher sieben Personen (von insgesamt 22) beschäftigt, die vorher im Leistungsbezug beim Jobcenter standen. Von diesen wurden vier zunächst im Minijob beschäftigt, woraus bei Dreien im Laufe weniger Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung entstand.

Beim mobilen sozialen Dienst der AWO sind in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Menschen zunächst stundenweise ehrenamtlich tätig gewesen, die im Leistungsbezug des Jobcenters standen. Für sieben von ihnen ist es bisher dabei geblieben; aber die anderen sind in einen Minijob und drei inzwischen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gemündet.

Es ist in unserem Tätigkeitsfeld fast unmöglich, für gering qualifizierte Personen eine Vollzeittätigkeit zu bieten; aber immerhin sechs der erwähnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bzw. waren zeitweise nicht auf Transferleistungen angewiesen.

Mitarbeiterinnen, die im Minijob beschäftigt sind, werden schon in den ersten Monaten vom Jobcenter aufgefordert, sich einen anderen Arbeitgeber mit größerem Beschäftigungsumfang zu suchen. Ich habe diese Aufforderung auch schon bei halbtags Beschäftigten erlebt, die bei einem Vollzeitjob mit niedrigerem Stundenlohn wahrscheinlich am Ende nicht wesentlich mehr Entlohnung gehabt hätten.

Nur gemeinnützige Arbeitgeber habe die Möglichkeit, Menschen stundenweise ehrenamtlich zu beschäftigen. Der „normale“ Arbeitgeber muss entweder mit dem Jobcenter ein kurzfristiges Praktikum aushandeln oder die Personen direkt im Minijob zu beschäftigen.

Wenn ich als Arbeitgeber einen potentiellen Arbeitnehmer zunächst nur für 20 Stunden einsetzen kann und dann feststelle, dass die Person nicht geeignet ist oder der Auftrag wegfällt, habe ich Personalkosten in unrealistischer Höhe. Will ich den Mindestlohn von 8,50€ zahlen, kostet mich das schon so über 16 € pro Stunde dank des erforderlichen Aufwands. Bei fast 18 € bin ich, wenn noch das Ausfüllen der Bescheinigung für Jobcenter oder Arbeitsagentur hinzukommt. Wenn dann z.B. die Kassen nur ca. 15 € die Stunde erstatten, ist das wirtschaftlich nicht zu leisten.

Zusätzlich wird den potentiellen Bewerbern das Leben schwer gemacht; wenn Hans einen Minijob annimmt, werden ihm und seiner Familie zunächst direkt 280 € einbehalten, auch wenn er erklärt, dass er nur 100 € Lohn erhalten wird. Hans nervt dann natürlich den Arbeitgeber, weil er schnellst möglich die Bescheinigung fürs Jobcenter braucht, damit er den Strom bezahlen kann. Das Lohnbüro möchte ihn dann am liebsten schnell wieder los werden.

Wenn er schwarz arbeitet haben es alle deutlich einfacher.

 
 

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