Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 01.11.2010 in Allgemein

Reimut Schmitt

Judenverfolgung in Berlin

(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)

Der Monat November

November 1933
1. November:

Mehr als ein Dutzend uniformierte SA-Angehörige stürmt um 21.50 Uhr das Schanklokal „Birnbaum“ in der Grenadierstraße 14 in Berlin-Mitte. Die SA-Männer schlagen auf mehrere jüdische Gäste ein. Das Polizeipräsidium berichtet um 23.27 Uhr der Gestapo, die Täter seien unerkannt entkommen und Personen nicht verletzt worden.

8. November:
Die Hauptversammlung der Mitglieder der städtischen Krankenversicherungsanstalt in Berlin beschließt, die „nichtarischen“ Mediziner ohne Ausnahme von der Liste der zur Behandlung zugelassenen Ärzte zu streichen. Unter den Ausschluss fallen sogar die „arischen“ Ärzte mit jüdischen Ehefrauen. (Erlass der Krankenversicherungsanstalt Berlin)

13. November:

Im Berliner Sportpalast beschließen die Mitglieder des Gaues Groß-Berlin der Glaubensbewegung Deutsche Christen von der Landeskirche zu fordern, den „Arierparagraph“ – entsprechend des im September von der Generalsynode beschlossenen Kirchengesetzes – radikal durchzuführen und darüber hinaus „alle fremdblütigen evangelischen Christen in besonderen Gemeinden“ zusammenzufassen.
Im November: Der Tennisclub „Rot-Weiß“ Berlin schließt alle Mitglieder aus, die mit „Nichtariern“ verheiratet sind.

November 1934

23. November: Die Leiterinnen von Privatkindergärten werden nach der Rundverfügung vom März 1934 noch einmal darauf hingewiesen, dass in Kindergärten „arischer“ Leiterinnen nur „arische“ Kinder und in „nichtarischen“ Tagesstätten nur „nichtarische“ Kinder betreut werden dürfen (Rundverfügung es Oberbürgermeisters).

November 1935

14. November:

Mit der „1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ wird allen jüdischen Bürgern das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten aberkannt, und sie werden aus allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Die letzten jüdischen Beamten, für die bisher Ausnahmeregelungen galten, werden zum 31, Dezember 1935 in den Ruhestand versetzt. Die Begriffe „Jude“ und „jüdischer Mischling“ werden definiert. Als „Jude“ gilt, wer mindestens drei jüdische Großeltern hat. Damit werden frühere weitergehende Regelungen, auch auf lokaler Ebener, zurückgenommen.

28. November:

Wie vom Reichsinnenministerium neuerdings empfohlen, beginnt die Städtische Wohlfahrt die Bewilligung öffentlicher Unterstützung für jüdische Berliner von einer Bescheinigung der jüdischen Wohlfahrtsstelle abhängig zu machen. Wenn ein solcher Nachweis nicht vorliegt, der nur Gemeindemitgliedern bei zusätzlicher Versorgung ausgestellt wird, geht die Stadt einfach von mangelnder Hilfsbedürftigkeit aus und verweigert die Fürsorgeleistung (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).

November 1937

6. November:

Damit städtische Bedienstete keine jüdischen Mediziner mehr aufsuchen, wird zu ihrer Information ein „Verzeichnis der jüdischen Ärzte in der Reichshauptstadt“ (Stand 1. November 1937) herausgegeben, das später in allen Dienststellen, sogar in Schulen, einzusehen ist (Verfügung des Oberbürgermeisters).

November 1938

Anfang November:

Alle Berliner Juden werden in alphabetische Reihenfolge auf die Polizeireviere vorgeladen. Sie müssen dort sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Waffen abliefern, auch wenn sie im Besitz eines Waffenscheines sind.
Die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin m.b.H. hatte vor dem 1. Oktober 1938 Wohnungen an 312 jüdische Mietparteien vermietet. Nach der Aufforderung zur Räumung vom 1. September sind 136 Familien ausgezogen bzw. zur Räumung vorgesehen. Bei 51 Parteien wird Nachsicht wegen Schwerkriegs-beschädigung etc. geübt. Gegen den Rest von 125 Parteien ist die Kündigung ausgesprochen.

7. November:

Das Berliner Landgericht bestätigt nicht nur die Auffassung eines Berliner Amtsgerichtes von Mitte September, dass Juden, die nicht freiwillig ausziehen, „eine erhebliche Belästigung“ für ein gemeinnütziges Berliner Wohnungsunternehmen darstellen, sonder dehnt diese Rechtsauffassung auf sämtliche Mietverhältnisse aus (Urteil des Landgerichtes).

6. November:

Das Geheime Staatspolizeiamt verbietet im Einvernehmen mit dem Propagandaministerium sämtliche jüdischen Zeitschriften und Zeitungen.

9./10. November:

Reichsweit organisierter antijüdische Progrom: Auf Anweisung von Goebbels und Heydrich werden in ganz Deutschland in der Nacht zum und am Tag des 10. November Tausende Wohnungen, Geschäfte, Einrichtungen und Synagogen von SA, SS und anderen Parteiformationen zerstört und geplündert. Weit über hundert Menschen werden ermordet, ungezählte verletzt. In den Folgetagen bringt die Gestapo über 30.000 Männer in Konzentrationslager, wo in den nächsten Tagen und Wochen Hunderte an Kälte, Hunger und Schlägen sterben.
Überall in der Reichshauptstadt demolieren SA- und SS-Trupps Geschäfte, auch die Mitglieder des NS-Kraftfahrkorps und der Hitlerjugend beteiligen sich an den Ausschreitungen. Besonders verheerend fallen die Zerstörungen in den Geschäftsgegenden Kurfürstendamm, Potsdamer Straße, Unter den Linden und Königstraße aus. An den Plünderungen der Geschäfte, die in den Vormonaten von den Inhabern selbst gekennzeichnet werden mussten, nimmt auch die Berliner Bevölkerung teil. Jüdische Einrichtungen, z.B. die Poliklinik der Jüdischen Gemeinde am Alexanderplatz und die Volksschule in der Choriner Straße, werden verwüstet. SA-Leute dringen in viele Wohnungen ein, ramponieren die Einrichtungen und werfen Möbel aus den Fenstern. Die Mehrheit der Berliner Synagogen wird von der SA angezündet, u.a. in der Prinzregentenstraße und der Fasanenstraße, während die Synagoge in der Oranienburger Straße durch einen Reviervorsteher der Polizei geschützt wird. Mindestens sieben Menschen werden in Berlin ermordet. Gestapo und Polizei verhaften während des Progroms und in den Folgetagen über 12.000 Berliner Juden. Einige, vor allem Ältere, sterben an Schlaganfällen noch vor ihrem Transport ins Konzentrationslager Sachsenhausen. Aufgrund von Misshandlungen, Hunger und starkem Frost verliert eine Reihe weiterer Berliner dort ihr Leben. Viele der nach einigen Wochen gegen das schriftlicher Versprechen sofortiger Auswanderung entlassenen KZ-Häftlinge müssen im Jüdische Krankenhaus versorgt werden.

11. November:

Die Hauptschulverwaltung ordnet noch vor einer Reichsregelung an, dass jüdische Kinder die Berliner öffentlichen Schulen verlassen müssen.
Ende November: Nach dem Progrom finden in Berlin mehrere Ministerkonferenzen zur Neuorientierung der Verfolgungspolitik statt. Es werden von der NS-Führung drastische antijüdische Maßnahmen beschlossen, u.a. ein totales Gewerbeverbot, die „Zwangsarisierung“ von Firmen, Geschäften und Vermögen sowie eine Zwangssteuer von einer Milliarde Reichsmark. Künftig soll die Emigration noch stärker forciert werden. Die zurückbleibenden Juden werden in allen Lebensgebieten von der übrigen Bevölkerung isoliert. Regelungen erfolgen u.a. zum Ausschluss aus dem öffentlichen Schul- und Bildungswesen am 15. November und zur Organisation eines Geschlossenen Arbeitseinsatzes am 20. Dezember. Nur noch eine einzige Zeitung darf erscheinen: das streng überwachte und zensierte „Jüdische Nachrichtenblatt“.

November 1939

Mitte November:

Erste Deportationen aus dem Altreich sind für diesen Zeitpunkt geplant, werden aber wie die übrigen für Nisko (Stadt am San im Osten des besetzten Polens) vorgesehenen Transporte aus Österreich und dem Protektorat wegen technischer Gründe von Himmler auf Anfang 1940 verschoben.

November 1940

1. November:

Die jüdische Gemeinde muss nach einer mit dem Bezirksamt Mitte getroffenen Reglung separate Notunterkünfte für durch Luftangriffe obdachlos gewordene Juden in gemeindeeigenen Räumen einrichten (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).

28. November:

Der antisemitische „Dokumentarfilm“ „ Der ewige Jude“ wird in Berlin im UFA-Palast uraufgeführt.

29. November:

Ab 1. Januar 1941 muss die Jüdische Gemeinde statt einer bisher ergänzenden Versorgung die volle Wohlfahrtsbetreuung sämtlicher jüdischer Hilfsbedürftiger, auch der bisher noch in der Offenen Fürsorge der städtischen Wohlfahrtsämter Betreuten, übernehmen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Ende November: Die Sonderdienststelle des Arbeitsamtes verpflichtet nun bereits Berliner Juden zur Zwangsarbeit, die in Umschulungsprogrammen lernen, sowie Kinder unter 16 Jahren, die ohne Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen für Jugendliche eingesetzt werden. Der Paketverkehr zu den Weihnachtsfeiertagen soll in einer großen Sonderaktion von 3.000 jüdischen Hilfskräften erledigt werden, wofür das Arbeitsamt von der Jüdischen Gemeinde verlangt, Juden aus Ausbildungskursen zu beurlauben. Ende November untersagt jedoch die Gestapo die Verwendung von Juden für den Postbetrieb und bricht damit diese Aktion ab.

November 1941

14. November:

Beginn der nächsten Teildeportationen aus dem Reich, nun nach Minsk und Riga.

25. November:

Mit der „11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ verlieren deportierte oder emigrierte Juden ihre Staatsangehörigkeit. Ihr Vermögen fällt damit automatisch dem Deutschen Reich zu.

25.-30. November:

6.000 aus Berlin und anderen Großstädten deportiere Juden werden in Kowno und Riga gleich nach ihrer Ankunft in die systematischen Mordaktionen an den dortigen Ghettobewohnern einbezogen und erschossen.

November 1942

Anfang November:

Wegen des Untertauchens von 20 Gemeindeangestellten vor der für den 26. Oktober geplanten Deportation werden 20 Angestellte der Jüdischen Gemeinde Berlin und der Reichsvereinigung verhaftet. Als die Gestapo nicht aller untergetauchten Gemeindemitarbeiter habhaft werden kann, lässt sie vier Angestellte der Jüdischen Gemeinde und vier Vorstandsmitglieder der Reichsvereinigung erschießen und ihre Angehörigen deportieren.

1. Novemberhälfte:

Die für die Kriegsproduktion zuständige Rüstungsinspektion der Wehrmacht erhält die Nachricht, dass „ die Nichtarier – auch die in den Rüstungsbetrieben eingesetzten jüdischen Arbeiter“ – in der nächsten Zeit „ aus Groß-Berlin evakuiert“ werden. Nach dem weitgehenden Abschluss der Deportationen in Wien werden die dortigen Transportspezialisten nach Berlin beordert. In den nächsten zwei Monaten organisieren sie unter Leitung von Alois Brunner die Deportationen aus der Reichshauptstadt. Nun werden die Juden brutal und ohne die bisherigen Ankündigungen blockweise in ihren Häusern verhaftet. Das Sammellager Große Hamburger Straße wird auf Großtransporte eingerichtet. Strohschütten dienen nun als Betten, Toilettentüren werden entfernt, die Fenster vergittert.

22. November:

Die Reichsvereinigung erhält den Auftrag, ihre Mitgliederunterlagen anhand eine sogenannten Abwanderungskartei und der Kartei des Berliner Arbeitsamtes zu überprüfen. Die Neuerfassung aller Berliner Juden muss bis zum 1. Dezember 1942 abgeschlossen sein.

27. November:

Die Reichsvereinigung gibt bekannt, dass alle Berliner Juden, auch „Geltungsjuden“, ihrer Statistischen Abteilung Angaben zur Person (Name, Familien-, Wohnungs- und Arbeitsverhältnisse) auf einem postkartengroßen Stück Papier in vierfacher Ausfertigung bis zum 1. Dezember abliefern müssen. Änderungen nach diesem Datum sind sofort der Katasterverwaltung der Jüdischen Gemeinde anzuzeigen (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).

29. November:

An diesem Tag beginnen die regelmäßigen Transporte aus Berlin in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz.

November 1943

22. November:

Im Jüdischen Krankenhaus wird die psychiatrische Abteilung geschlossen; die 1942 aus dem Reich in diese Abteilung nach Berlin gebrachten Patienten werden deportiert.

Diese Fakten wurden zusammengetragen von Reimut Schmitt (Berlin)

 
 

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