Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 01.12.2010 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Der Monat Dezember (Teil I)

Dezember 1933
1. Dezember:

Bei Berichten zu Anträgen auf eine Einreisegenehmigung ist von der Polizei in den Formularen zu Ziffer I nach „Staatsangehörigkeit“ sowie zu Ziffer II vor „Wohnung nebst genauer Anschrift“ die neue Rubrik „Religion“ einzufügen (Anordnung des Polizeipräsidenten).
4. Dezember:
Der Stadtschulrat von Berlin verbietet unter Androhung der Entlassung den Lehrern, jüdische Partner zu heiraten.
Dezember:
Sämtliche Berliner Sportvereine haben inzwischen die Einführung des „Arierparagraphen“ beschlossen.

Dezember 1935
21. Dezember:
Mit der „2. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ werden nähere Bestimmungen über das reichsweite Ausscheiden jüdischer Beamter erlassen, ebenso über die Entlassung jüdischer Notare, Ärzte und Vertrauensärzte, Professoren und Lehrer im Staatsdienst und in den öffentlichen Einrichtungen.
Dezember:Mehrere städtischer Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaften kündigen Verträge von Kleinwohnungen jüdischer Mieter zum 1. Januar oder zum 1. April 1936. An den Häusern der Heimstätten-„Primus“ GmbH hängen jetzt Plakate mit dem Text „An Juden werden keine Wohnungen vermietet“.

Dezember 1936
Bis Dezember:
Obwohl Juden unter gewissen Voraussetzungen zum Studium zugelassen sind, lässt der Dekan der philosophischen Fakultät an der Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin, Professor Ludwig Bieberbach, unter fadenscheinigen Vorwänden jüdische Studenten nicht zum Doktorexamen zu, oder verweigert jenen, die schon promoviert haben, das Diplom.

Gewerbegenehmigungen zum Vermieten von Sitzgelegenheiten auf städtischen Plätzen und in städtischen Parks hängen künftig vom „Ariernachweis“ ab (Verfügung der Stadtverwaltung).

Der Polizeipräsident lässt eine Reihe von Fleischhandlungen und Wurstfabriken jüdischen Inhaber schließen (Anordnung des Polizeipräsidenten).

NSDAP-Mitglieder dürfen Juden nicht als Pflicht- oder Armenanwalt beigeordnet werden (Urteil des Landgerichtes Berlin).

Die Ehe mit einer Jüdin ist ein hinreichender Entlassungsgrund entscheidet das Landesarbeitsgericht und weist die Klage des „arischen Angestellten“ eines Verbandes gegen seine Kündigung ab (Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin).

Im ersten Jahr nach Erlass der „Nürnberger Blutschutzgesetze“ werden von Berliner Gerichten insgesamt 102 Männer (überwiegend Juden) wegen „Rassenschandefällen“ angeklagt, davon 98 verurteilt. Von 97 über Geldstrafen hinausgehende Verurteilungen waren 53 Gefängnisstrafen von drei bis zu zwölf Monaten, 37 Gefängnisstrafen von über einem Jahr sowie sieben Zuchthausstrafen.

Dezember 1937

Dezember:
In Berlin sind künftig Genehmigungen erforderlich, wenn eine neue Firma oder ein Geschäft im Textilhandel errichtet werden soll. Anträge von Juden werden nicht berücksichtigt.
Bis Ende Dezember:
Im zweiten Jahr nach dem Erlass der „Nürnberger Blutschutzgesetze“ klagen Berliner Gerichte bereits 149 Männer (überwiegend Juden) wegen „Rasseschandefällen“, d.h. außerehelichen Beziehungen zu „arischen“ Frauen, an. Von ihnen werden 128 verurteilt. Die Gerichte sprechen 34 Gefängnisstrafen von drei bis zu zwölf Monaten aus sowie 29 Gefängnisstrafen von über einem Jahr. Die Hälfte der Strafen (64) lautet inzwischen auf Zuchthaus. Geldstrafen werden 1937 gar nicht mehr und geringfügige Gefängnisstrafen unter drei Monaten nur noch einmal verhängt.

Dezember 1938
1. Dezember:
Mit Wirkung vom 1. Dezember 1938 richtet das Arbeitsamt eine „Zentrale Dienststelle für Juden“ in der Fontanepromenade 15 ein. Die Stelle regelt separat künftig die Versicherungs- und Vermittlungsangelegenheiten der erwerbslosen Berliner Juden (Verfügung des Leiters des Arbeitsamtes).

3. Dezember:
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD ordnet an, dass am „Tag der Nationalen Solidarität“ Juden in der Zeit zwischen 12 und 20 Uhr ihre Wohnungen nicht verlassen und Straßen und Plätze nicht betreten dürfen.

Der Polizeipräsident ordnet an, dass Gebiete, über die der „Judenbann“ verhängt wird, nicht mehr betreten oder befahren werden dürfen. Juden, die innerhalb solcher Bezirke wohnen, benötigen einen polizeilichen Passierschein. Dieser wird nur bis zum 1. Juli 1939 an Juden erteilt werden. Ab 6. Dezember gilt ein „Judenbann“ für die Wilhelmstraße (von Leipziger Straße bis Unter den Linden, incl. Wilhelmplatz), die Voßstrasse (von Hermann-Göring-Straße bis Wilhelmstraße) und das Reichsehrenmal mit der Straße Unter den Linden (von Universität bis Zeughaus). Aufgrund dieser Polizeianordnung ist Juden künftig auch der Besuch aller Theater, Kinos, Kabaretts, öffentlicher Konzert- und Vortragsräume, Museen, Rummelplätze, Sportplätze (incl. Eisbahnen), öffentlichen und privaten Badeanstalten und Hallenbäder (incl. Freibäder), der Ausstellungshallen am Messedamm (incl. Ausstellungsgelände am Funkturm), der Deutschlandhalle, des Sportpalastes und des Reichssportfeldes verboten (Erste Anordnung zu der Reichspolizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit).

Mit der „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens“ wird die „Arisierung“ von Gewerbebetrieben, Grundeigentum, Wertpapieren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen jüdischer Besitzer durch den NS-Staat zentral organisiert. Zur Zwangsarisierung und Abwicklung jüdischen Gewerbebetriebe werden Treuhänder eingesetzt, die Eigentümer verlieren das Verfügungsrecht über ihr Vermögen. Binnen einer Woche müssen Juden alle ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank deponieren. Edelsteine und Edelmetall dürfen nicht mehr veräußert werden, sie müssen dem Reich zum Kauf angeboten werden.
In der „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens“ wird bei Grundstücksveräußerungen durch Juden der Reichshauptstadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt, außer wenn das Reich, andere Länder oder die NSDAP das Grundstück erweben wollen (§ 10 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens).

Der Oberbürgermeister Lippert ordnet für das Landswohlfahrtsamt eine „über das übliche Maß hinausgehende Überwachung der Verhältnisse der von der öffentlichen Fürsorge noch unterstützten Juden“ an. Juden müssen künftig grundsätzlich ihre Unterstützung durch Pflichtarbeit abgelten, dabei erhalten sie gekürzte Ernährungszulagen. Zu ihrer Separierung werden besondere Sprechtage und Sachbearbeiter festgelegt (Verfügung des Oberbürgermeisters).

4./5. Dezember:
Das Palästina-Amt in Berlin verzeichnet täglich ca. 400 bis 500 Besucher, darunter sehr viele Jugendliche, die emigrieren wollen. Zur auswanderungsvorbereitenden Umschulung in der Landwirtschaft (Hachscharah) melden sich im Durchschnitt täglich hundert Personen an, von denen 30 bis 40 Prozent geeignet sind.

8. Dezember:
Ausschaltung der Juden aus dem ambulanten Handel (Erlass des Oberfinanzpräsidenten Berlin)

Seit April 1938 müssen jüdische Kranke in jüdische Hospitäler eingewiesen werden. Da das Krankenhaus in der Schulstraße (Iranische Straße) als einzige jüdische Hospitaleinrichtung Berlins voll belegt ist, müssen jüdische Kranke auch in städtische Häuser aufgenommen ´werden. Deren dort notwendige „gesonderte Unterbringung“ führt zu Schwierigkeiten, deshalb darf künftig ihre Einweisung nur noch in unabweisbaren Fällen geschehen. Bei Prüfung der Anträge auf Hospitalisierung von Juden in städtischen Häusern ist der schärfste Maßstab anzulegen (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).

12. Dezember:
Juden werden ab 1. Januar 1939 nicht mehr zur städtischen Volks- und Kinderspeisung zugelassen. Für wohlfahrtsberechtigte Juden, die sich in jüdischen Anstalten befinden, wird ab 1. Januar 1939 nicht mehr gezahlt (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).

17. Dezember:
Juden dürfen die Diensträume der Arbeitsamtes – außer der „Zentralen Dienststelle für Juden“ – ab sofort nicht mehr betreten. Die „Zentrale Dienststelle für Juden“ in der Fontanepromenade 15 organisiert ab jetzt den Zwangseinsatz der arbeitslosen, ab 1940 den aller einsatzfähigen Juden in Berlin.

Bis Ende Dezember:
Die letzten 3105 im April 1938 registrierten Einzelhandelsgeschäfte jüdische Inhaber (von ursrpünglich über 6000) wrden bis zum Jahresende geschlossen. Davon werden 2570 liquidiert, also aufgelöst, und 535 an „arische“ Bewerber verkauft.

Im Jahr 1938 wurden auf dem Friedhof der Jüdischen Gemeinde in Weißensee 131 Berliner beerdigt, die sich das Leben genommen haben. In den fünf Jahren (1933 - 1937) zuvor waren 267 Suizide registriert worden.

Fortsetzung folgt

 
 

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