Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 11.01.2011 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Judenverfolgung in Berlin

(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)

Kursiv gesetzte Abschnitte enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.

Der Monat Januar

Januar 1933

Zu Beginn des Jahres 1933 leben weit über 160.000 Juden in Berlin. Am 31. Januar wird Hitler zum Reichskanzler ernannt. Danach führen die Nationalsozialisten schrittweise einen politischen Ausnahmezustand herbei. Nach dem Reichstagsbrand werden mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ die demokratischen Grundrechte aufgehoben. Schritt für Schritt wird eine Diktatur etabliert. Man verfolgt und verhaftet massenweise politische Gegner, was in Berlin auch viele politisch aktive Juden und Menschen jüdischer Herkunft trifft.

Januar 1934

Januar:

Die Reichsvertretung der deutschen Juden, eine im Herbst 1933 gegründete neue Dachorganisation der jüdischen Gemeinden und Organisationen mit Sitz in Berlin, richtet ein Memorandum über die zunehmende Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung an die Reichsregierung.

24 Januar:

Mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ dürfen Juden nicht als Betriebsvertrauensleute ernannt werden, da sie nicht Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront sein können.

27. Januar:

Die trennenden Bestimmungen für die Arbeit „arischer“ und „nichtarischer“ Ärzte in öffentlichen und privaten Krankenanstalten oder Kliniken des Reiches vom 10 August 1933 werden für Berlin noch ergänzt. (Grundsätze über die Zusammenarbeit arischer und nichtarischer Ärzte in Privatkliniken und Krankenhäusern).

Januar 1935
Januar:

Nach einer vorläufigen Zählung sind 1934 rund 10.000 Juden aus Deutschland nach Palästina emigriert, davon im Dezember 1934 allein aus Berlin 436. Im Januar 1935 sind aus Berlin 200 und aus dem Reich 150 jüdische Deutsche ausgewandert.

9. Januar:

Für die Wohlfahrtsbestattung von „verstorbenen Hilfsedürftigen jüdischen Glaubens“ ist ab 1. April 1935 nur die Friedhofskommission der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Oranienburger Straße 31, zugelassen (Verfügng des Oberbürgermeisters).

19. Januar:

Der SS-Standortführer Berlin verbietet den SS-Männern und ihren Angehörigen in Warenhäusern und Geschäften jüdischer Inhaber zu kaufen, jüdische Rechtsberater in Anspruch zu nehmen und sich von jüdischen Ärzten behandeln zu lassen.

Januar bis Mai:

In verschiedenen Landesteilen finden wieder Ausschreitungen und Boykott-Aktionen gegen Juden statt.

Januar 1936

7. Januar:

Juden dürfen der Landespolizei nicht mehr angehören.

8. Januar:

Der Landgerichtspräsident von Berlin weist in einer Verfügung darauf hin, dass es nicht im Sinne des § 4 Absatz 1 der „Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ sei, „Juden überhaupt noch Armenanwälte zu bestellen.“

14. Januar:

Auf einer Besprechung beschließen die Bezirksbürgermeister zu prüfen, ob in den Bezirksverwaltungen, in der städtischen Sparkasse und der Berliner Stadtbank noch jüdische Arbeitnehmer tätig seien, um diese zu entlassen.

Januar 1937

12. Januar:

Alle Mitglieder der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttums-kammer im Gau Berlin werden aufgefordert,
a) jüdische Besitzer von Buchhandlungen sowie Verlagsunternehmen, die Juden beschäftigen, anzuzeigen
b) Unternehmen (z.B. Einheitspreisgeschäfte) jüdische Inhaber festzustellen, die Schrifttum aller Art vertreiben, was ihnen seit der „Ersten Durchführungsverordnung“ des Reichskulturkammergesetzes verboten ist, und
c) alle Verlage oder Buchhandlungen zu melden, die für Verlage jüdischer Inhaber werben bzw. Werbung in ihren Räumen aushängen haben (Rundschreiben der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer).

29 Januar:

Juden, die im Arbeitsverhältnis bei der Stadtverwaltung oder deren Betrieben stehen, werden vom neu eingeführten Treue-Gelöbnis auf den „Führer“ ausgeschlossen. Sie müssen statt dessen eine schriftliche Verpflichtung auf den NS-Staat unterschreiben (Verfügung des Oberbürgermeisters).

Januar 1938

1. Januar:

An diesem Tag erlöschen in ganz Deutschland die Zulassungen jüdischer Ärzte bei den Ersatzkassen.

Aus diesem Grund erscheint das vom Ortsausschuss Groß-Berlin des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen herausgegebene „Verzeichnis der zugelassenen Ärzte, ärztlichen Röntgeninstitute und Laboratorien, Bandagisten, Optiker, Inhalatorien und Badeanstalten in Groß-Berlin und Umgebung“ mit einem Aufkleber: „Die in diesem Verzeichnis mit einem dicken Punkt vor dem Namen bezeichneten Ärzte (jüdische Ärzte) dürfen ab 1.1.1938 nicht mehr in Anspruch genommen werden.“

5. Januar:

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei befielt der Gestapo, alle Juden mit sowjetischem Pass – außer jenen im diplomatischen Dienst – „ohne weitere Begründung aus dem Reichsgebiet mit einer Abzugsfrist von 10 Tagen auszuweisen.“ Wer das Land nicht freiwillig und fristgemäß verlasse, werde abgeschoben.

5. Januar:

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei befielt der Gestapo, alle Juden mit sowjetischem Pass – außer jenen im diplomatischen Dienst – „ohne weiter Begründung aus dem Reichsgebiet mit einer Abzugsfrist von 10 Tagen auszuweisen.“ Wer das Land nicht freiwillig und fristgemäß verlasse, werde abgeschoben.

Fortsetzung folgt

 
 

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