Reimut Schmitt (Berlin) Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Abschnitte enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Der Monat Januar (Fortsetzung)
Januar 1939
2. Januar:
Im Rahmen der städtischen Fürsorge soll künftig vermieden werden, jüdische Pflegekinder in städtische Pflege zu nehmen. Jüdischen Wöchnerinnen ist ausschließlich Hebammenhilfe zu gewähren. Auch jüdischen Pflegekindern und hilfsbedürftigen Minderjährigen sind keinerlei Sonderleistungen zu gewähren.
Da die Jüdische Gemeinde keinesfalls in der Lage ist, die Kosten für die Wohlfahrtspflege zu übernehmen, wird der entsprechende Teil der Verfügung vom 12. Dezember 1938 zunächst zeitweise aufgehoben (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
9. Janaur:
Eröffnung einer separaten jüdischen Hilfsschule, nachdem aufgrund der Novemberverordnungen jüdische Kinder aus den städtischen Hilfsschulen ausscheiden mussten.
10. Januar:
Die ab 1. Januar 1939 von den Juden zu führenden Zwangsvornamen Sara und Israel sind unmittelbar vor den Familiennamen zu setzen (Anordnung des Polizeipräsidenten).
Alle Leistungen der Jüdischen Gemeinde, einschließlich der Jüdischen Winterhilfe, werden künftig voll auf die Zuwendungen der städtischen Wohlfahrt angerechnet (Verfügung des Landswohlfahrtsamtes).
14. Januar:
Die städtischen Wohlfahrtsstellen müssen alle Zahlung an Juden besonders genau überprüfen. Juden erhalten nur noch den „notwendigen Lebensbedarf“ ohne Sonderleistungen.
16. Januar:
Zur Durchführung der nach dem Novemberprogrom beschlossenen „Zwangsarisierung“ und Enteignung (Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens) werden als Aufkaufstellen für Gegenstände aus Edelmetall bzw. für Schmuck und Edelsteine aus jüdischem Besitz die städtischen Pfandleihstellen bestimmt. Für abzuliefernde Gegenstände im Werte von über 1.000 RM ist eine Soderankaufstelle in Berlin zuständig.
20. Januar:
Alle noch in städtischen oder privaten Alters-, Siechen, Zufluchts- oder Sonderheimen untergebrachten Juden werden erfasst, um deren anderweitige Unterbringung einzuleiten (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
30 Januar:
Juden erhalten keine Fahrpreisvergünstigungen der Berliner Verkehrsgesellschaft mehr, außer im Falle einer Schwerkriegsbeschädigung. Kriegsbeschädigte Juden sollen jedoch in den Amtsstellen nicht mehr bevorzugt abgefertigt und die entsprechenden Ausweise müssen abgegeben werden (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
Januar 1940
22. Januar:
Das Reichswirtschaftsministerium bestimmt, das Juden keine Kleiderkarten und keine Bezugsscheine für Textilien, Schuhe und Sohlenmaterial erhalten. Ihre Versorgung soll ausschließlich durch die Reichsvereinigung garantiert werden.
Januar 1941
Januar:
189 derjenigen Berliner Juden, die nach dem Verbot von 1940 ihr Telefon behalten durften, erhalten Strafanzeigen der Fernsprechbuchstelle. Sie hatten nicht beantragt, die Zwangsvornamen ihren Telefonbucheinträgen hinzuzufügen.
24. Januar:
Aus den Kundenlisten für Schuhreparaturen bei den verschiedenen Schuhmachern werden Juden gestrichen. Allein die Firma „Alsi-Schuhreparaturen“ wird mit ihren Filialen künftig für Juden zugelassen. (Verfügung des Oberbürgermeisters/Hauptwirtschaftsamt).
Januar 1942
Januar:
Auf Anregung der Berliner NSDAP veranlasst der kommissarische Oberbürgermeister Steeg die Sperrung der Versorgungsbezüge für Juden in Berlin, da diese sowieso bald alle in die Ostgebiete deportiert würden ((Verfügung des Oberbürgermeisters).
1. Hälfte Januar:
Bis Mitte Januar müssen Juden im ganzen Reich die in ihrem persönlichen Besitz befindlichen Woll- und Pelzsachen sowie Skier, Ski- und Bergschuhe entschädigungslos abliefern.
10. Januar:
Die Stadt beschließt Juden von der Benutzung aller städtischen Bäder (Schwimm-, Wannen- und Brausebäder sowie Schwitz- und medizinische Bäder) formell aus, nachdem sie bereits seit 1938 am Besuch gehindert wurden (Allgemeine Badeordnung für die Stadtbäder der Reichshauptstadt).
20. Januar:
Am Großen Wannsee findet unter der Leitung des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes, Reinhard Heydrich, eine Konferenz statt, auf der Staatssekretäre aus den wichtigsten Reichsministerien, Vertreter der Verwaltung der besetzten Ostgebiete sowie der Sicherheitspolizei und der SS teilnehmen. Die Konferenz dient der Koordinierung aller Maßnahmen zur Deportation und Ermordung der europäischen Juden. Auch die künftige Einbeziehung von in „Mischehe“ lebenden Juden und jüdischen „Mischlingen“ in die Vernichtungsaktionen wird, allerdings ohne Ergebnis, diskutiert.
Ende Januar:
Nach Abschluss der ersten beiden Teildeportationen mit insgesamt rund 10.000 Berliner Opfern, leben in der Reichshauptstadt offiziell noch 58.637 von den Nationalsozialisten als Juden definierte Deutsche.
Januar 1943
28. Januar:
Die Jüdische Kultusvereinigung zu Berlin e.V. wird in die Reichsvereinigung eingegliedert, was ihre Löschung im Vereinsregister, nicht aber ihre Liquidation zur Folge hat.
Januar 1944
Januar:
Die Gestapo deportiert auf Befehl Himmlers alle diejenigen Jüdinnen und Juden nach Theresienstadt, deren „Mischehen“ wegen Scheidung oder Tod des Partners nicht mehr bestehen.
10. Januar:
Aus Berlin werden daraufhin 352 Menschen mit einem Großtransport nach Theresienstadt gebracht.
17. Januar:
Im Rahmen der Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Zahlung städtischer Beihilfen werden neben Wirtschafts- und Lehrlingsbeihilfen nun auch Ausbildungs- und Studienbeihilfen an Juden ausgeschlossen (Richtlinien für die Gewährung von Ausbildungs- und Lehrlingsbeihilfen).
Januar 1945
15. Januar:
Auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes sollen alle in „Mischehe“ lebenden arbeitsfähigen Jüdinnen und Juden (auch „Geltungsjuden“) ungeachtet bestehender Arbeitsverhältnisse bis zum 15. Februar nach Theresienstadt deportiert werden.