Reimut Schmitt (Berlin) Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Zu Beginn des Jahres 1933 leben weit über 160.000 Juden in Berlin. Am 31. Januar wird Hitler zum Reichskanzler ernannt. Danach führen die Nationalsozialisten schrittweise einen politischen Ausnahmezustand herbei. Nach dem Reichtagsbrand werden mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar die demokratischen Grundrechte aufgehoben. Schritt für Schritt wird eine Diktatur etabliert. Man verfolgt und verhaftet massenweise politische Gegner, was in Berlin auch viele politisch aktive Juden und Menschen jüdischer Herkunft trifft.
Der Monat Februar
Februar 1933
12. Februar:
Unter dem bezeichnenden Titel „Berliner Spaziergang: Die Wanzen“ heißt es in der Berliner Ausgabe des „Völkischen Beobachters“, im Stadtbild der Hauptstadt könne man gut die „artfremden Juden“ beobachten. Sie seien wie Wanzen, die sich in Nischen einnisteten und schnell vermehrten. Sie müssten, so der Verfasser des Artikels, einer Radikalkur unterzogen werden. Nur die „schärfste Ausräucherung des betroffenen Raumes“ könne sie vertreiben.
17. Februar:
SA-Mitglieder dringen am Nachmittag in die Staatliche Kunstschule in Berlin-Schöneberg ein und sprengen eine Examensprüfung. Sie vertreiben mehrere jüdische und marxistische Professoren und verprügeln Studenten, die diese schützen wollen.
23. Februar:
Auf dem Kurfürstendamm und in der Tauentzienstraße verteilen uniformierte Nationalsozialisten in den Tagen zuvor eine Broschüre des NS-Autors Johann von Leers mit dem Ruf: „Die Forderung der Stunde: Juden raus!“ Die Zeitung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens protestiert daraufhin öffentlich gegen die zunehmende antijüdische Propaganda durch die NSDAP, insbesondere gegen die Verunglimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaften.
Februar 1934
16. Februar:
Ein SA-Trupp stürmt das Kabarett der Komiker am Kurfürstendamm und vertreibt jüdische Besucher.
Februar 1937
22. Februar:
Im polizeilichen Meldewesen sind in Durchführung des „Reichsbürgergesetzes“ Angaben über Religion, „insbesondere bei Personen jüdischer Abstammung“ besonders sorgfältig zu registrieren. Die Polizeireviere sind verpflichtet, Änderungsangaben an das Polizeipräsidium, Abt. II, Dezernat Ju. weiterzuleiten (Anordnung des Polizeipräsidenten).
Februar 1938
5. Februar:
Zur Information der städtischen Bediensteten wird ein „Verzeichnis der jüdischen Zahnärzte in der Reichshauptstadt“ (Stand 13. Dezember 1937) herausgegeben (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Februar 1939
4. Februar:
Der Oberbürgermeister Lippert ordnet an, dass einmalige sowie dauernde Beihilfen in wirtschaftlichen Notlagen nur noch „deutschblütige“ Lehrlinge erhalten (Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Lehrlingsbeihilfen von 1926).
8. Februar:
Von Juden gemietete Gewerberäume und Wohnungen eines nichtjüdischen Vermieters sind in Berlin und München meldepflichtig. In Berlin sind diese Räume an den Präsidenten der Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt zu melden, der die erstmalige Neuvermietung zu genehmigen hat. Räume von Gewerbebetrieben, für die Arisierungsgenehmigungen bereits beantragt sind, müssen nicht noch einmal gemeldet werden (Verordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München).
Mitte Februar:
Bei dem den Juden auferlegten Zwangsverkauf von Edelmetall und Schmuck beobachtet die Pfandleihanstalt der Stadt Berlin, „dass die angebotenen Gegenstände, namentlich solche in Verbindung mit Edelsteinen und Perlen, weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. In der Hauptsache wird in Berlin Silber angeboten und zwar in der Verarbeitung von Leuchtern und Bestecken.“
17. Februar:
Die Bildung einer Zwangsorganisation, der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, wird im „Jüdischen Nachrichtenblatt“ angekündigt. Bestehende jüdische Vereine und Stiftungen sollen samt ihren Vermögen in die Reichsvereinigung eingegliedert werden.Angekündigt wird die Bildung einer „Zentralstelle für jüdische Auswanderung Berlin“, in der alle für die Emigration notwendigen Behördenvorgänge, wie Pass-, Steuerunbedenklichkeits-, Arbeitsamts- und Umzugsgutangelegenheiten, zentralisiert werden (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).
Februar 1940
12. Februar:
Das Reichssicherheitshauptamt gibt Anweisungen zur „Beschränkung der Freizügigkeit von Juden im Reichsgebiet und Zusammenfassung in größeren Orten“ heraus. Frankfurt/Oder und Berlin, „in beschränktem Maße“, sind für die Provinz Brandenburg als Konzentrationsorte vorgesehen.
12./13. Februar:
In der preußischen Provinz Pommern, u.a. den Orten Stettin, Stralsund, Anklam, Greifswald und Heringsdorf, wird ein Drittel der jüdischen Bevölkerung, d.h. weit über tausend Menschen, verhaftet und am nächsten Tag in das besetzte Polen deportiert. Ohne Verdienstmöglichkeit sterben an Kälte und Hunger binnen eines Monats ein Viertel der in die Nähe von Lublin Deportierten.
16. Februar:
Zur „vorläufigen Sollstellung der Grundstücksabgaben“ für das Rechnungsjahr 1940 ist in den Steuerlisten Grundbesitz von Juden in andersfarbiger Tinte mit dem Buchstaben „J“ zu kennzeichnen (Verfügung des Hauptsteueramtes).
26. Februar:
Die Stadtverwaltung kürzt in Absprache mit dem Reichstreuhänder der Arbeit den Lohn der während der Wintermonate kurzfristig zum Schneeräumen zwangsverpflichteten Juden um den tarifliche verankerten Kinderzuschlag (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Ende Februar: Alle Juden des Regierungsbezirks Schneidemühl (Preußische Provinz Pommern), insgesamt 544 Menschen, werden in der Stadt Schneidemühl konzentriert. Die Gestapo deportiert 165 Juden im Güterzug nach Polen.Februar 1941
10. Februar:
Funktionäre der NSDAP zwingen Juden, darunter „ältere, grauhaarige Frauen“, ohne Bezahlung Schnee von der Straßen Berlins zu räumen.
Februar: Die Behörde des Generalbauinspektors Speer beginnt mit der Umsiedlung von Mietern aus den Berliner Neugestaltungsgebieten in zuvor geräumte „Judenwohnungen“. Hitler hatte das schnelle Freimachen von 1000 „Judenwohnungen“ für Bombenopfer bei „künftigen Fliegerangriffen“ gefordert.
Februar/März:
Statt der vorgesehenen 60.000 kann die Gestapo zunächst „nur“ 5.000 Juden aus Wien nach Polen deportieren, bis die Transporte Mitte März wegen der Angriffsvorbereitungen gegen die Sowjetunion unterbrochen werden.Die Gestapo weist die Reichsvereinigung und die Jüdische Gemeinde Berlin an, sämtliche Ausgaben, insbesondere die Personalmittel, streng zu begrenzen. 1.000 der über 2.700 Gemeindeangestellten müssen entlassen und dem Arbeitsamt zur Zwangsarbeit gemeldet werden. Chorsänger in der Synagoge dürfen nicht mehr besoldet werden. Das Höchstgehalt für Angestellte jüdischer Institutionen wird reduziert (Anordnung der Gestapo).