Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 24.02.2011 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Judenverfolgung in Berlin

(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.

Der Monat Februar (Fortsetzung)

Februar 1942

10. Februar:

An jüdische Inhaber von Kohlebezugskarten darf von den Kohlenhändlern kein Brennholz mehr ausgegeben werden (Bekanntmachung über die Abgabe von Brennholz).

17. Februar:

Juden werden von der Belieferung mit Zeitungen, Zeitschriften sowie Gesetzes- und Verordnungsblättern durch die Post, durch Verlage oder durch Straßenhändler ausgeschlossen.

Februar/März:

Die Berliner Gestapo möchte die Juden möglichst schnell „aus dem Stadtbild entfernen“. Da es noch tausende jüdische Zwangsarbeiter gibt, sollen diese – von ihren Familien getrennt – künftig „in geschlossenen Lagern“ bei den Industrieunternehmen eingesperrt und wie Kriegsgefangene behandelt werden. Die Gestapo erörtert dieses Vorhaben öffentlich mit Vertretern aller Privatfirmen, die mehr als 100 jüdische Zwangsarbeiter beschäftigen.

Februar 1943

Mitte Februar:

In der NS-Führung fällt die Entscheidung über die rasche und vollständige Deportation der noch in Deutschland befindlichen Juden, insbesondere der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen.

18. Februar:

Goebbels notiert in seinem Tagebuch, was er am Vortag erfahren hat: „Die Juden in Berlin werden nun endgültig abgeschoben werden. Mit dem Stichtag des 28. Februar sollen sie zuerst einmal alle in Lagern zusammengefasst werden und dann schubweise, Tag für Tag bis zu 2.000, zur Abschiebung kommen.“

20. Februar:

Das Reichssicherheitshauptamt gibt neue Richtlinien für die Deportation der Juden nach Auschwitz und Theresienstadt heraus, die in „Mischehen“ lebenden Juden von den Transporten wie bisher ausklammern.

27./28. Februar:

Im Deutschen Reich verhaftet die Gestapo binnen zweier Tage über zehntausend jüdische Männer Frauen und Kinder. Mit der überraschenden Razzia zum Abschluss der Deportationen sollen vor allem die noch als Zwangsarbeiter in der Industrie sowie in Arbeitslagern beschäftigten Juden und ihre Familienangehörigen erfasst werden. Die Großaktion stellt neben den Ausweisungen polnischer Staatsangehöriger Ende Oktober 1938 und den Massenverhaftungen während des Pogroms im November 1938 die drittgrößte antijüdische Razzia im Reichsgebiet überhaupt dar.

In Berlin leben noch 27.281 jüdische Deutsche. Um vor allem die 11.000 Zwangsarbeiter aus den Berliner Firmen sowie ihre Angehörigen für die Deportation zu internieren, benötigt die Gestapo mehr als eine Woche. Die Staastspolizeileitstelle Berlin hatte am Abend des 26. Februar 1943 die vom Abtransport ihrer Zwangsarbeiter betroffenen Firmen und dann am Morgen des 27. Februar per Funkspruch die Reviere des Berliner Schutzpolizei informiert. Im Zuge der „Großaktion Juden“, wie die Razzia in den Polizeiquellen bezeichnet wird, verhaftet die Gestapo in Berlin am 27. und 28. Februar zwischen 8.000 und 10.000 Menschen in den Betrieben, wo sie als Zwangsarbeiter beschäftigt waren. Zusätzlich werden Juden in diesen und den nächsten Tagen von Gestapo und Schutzpolizei in ihren Wohnungen, auf der Straße sowie in verschiedenen Behörden festgenommen. Die Sammellager für die Verhafteten befinden sich in Mitte (Saal des Konzerthauses „Clou“ in der Mauerstraße bzw. Zimmerstraße, das ehemalige Jüdische Altenheim Große Hamburger Straße und das Gebäude Gerlachstraße), in Moabit (Synagoge Levetzowstraße 7/8, und die Fahrzeughalle der Hermann-Göring-Kaserne) sowie in Reinickendorf (die Pferdeställe der Wehrmachtskaserne Rathenower Straße). In der Synagoge, die offiziell als Lager II der Groß-Aktion gilt, bringt die Polizei die Festgenommenen u.a. aus Charlottenburg, in das „Clou“, dem Lager IV, u.a. jene aus Tempelhof und Schöneberg. In den Sammellagern, wo sie mehrere Tage bis zur Deportation unter schrecklichen räumlichen und sanitären Bedingungen festgehalten werden, müssen sie Wertsachen und Schlüssel abgeben und erhalten Verfügungen über die Einziehung ihres Eigentums zugunsten des Deutschen Reiches.
Unter den Verhafteten befinden sich mehrer tausend in „Mischehe“ lebende Juden und sogenannte „Mischlinge“ (vor allem „Geltungsjuden“). Sie werden in den Sammellagern von den übrigen getrennt, ein Teil sofort entlassen. 2.000 von ihnen bringt die Gestapo jedoch in ein extra Sammellager, in das Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde in der Rosenstraße 2-4. Vor dieser Internierungsstätte versammeln sich rasch viele nichtjüdische Angehörige, die einen Abtransport ihrer Ehepartner, Eltern oder Geschwister befürchten.

Februar 1944

19. Februar:

Juden müssen sogar für von Kriegsschäden betroffene Grundstücke bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Grundsteuern (fällig am 15. Februar 1944) Säumniszuschläge zahlen, da sie keinen Billigkeitserlass und keine Stundung beantragen können. Bei Nichtzahlung werden – falls möglich – Mieten anderer Grundstücke oder Mobiliar für die Steuer gepfändet. Falls dies nicht möglich ist, wird sofort die Zwangsversteigerung eingeleitet (Verfügung des Hauptsteueramtes).

Februar 1945

Februar/März:

Obwohl in den meisten großen Städten gegen Ende der zweiten Februarwoche Transporte für die Betroffenen organisiert werden, kann aufgrund des Kriegschaos diese Deportation, die offenbar zwischenzeitlich auf jüdische „Mischlinge“ ausgedehnt wurde, nur noch teilweise durchgeführt werden. Es gelingt der Gestapo, mehr als 1.600 Menschen aus Deutschland nach Theresienstadt zu deportieren, bevor die Aktion im März abgebrochen wird.

Wie im übrigen Reichsgebiet sollen auch in Berlin alle in „Mischehe“ lebenden Juden sowie jüdische „Mischlinge“ nach Theresienstadt deportiert werden, doch scheitert dies offensichtlich an den Transportkapazitäten

 
 

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