Der Monat März
März 1933
Anfang März:
Die SA führt Razzien im sogenannten Scheunenviertel in Berlin-Mitte durch. Jüdische Berliner werden beraubt, verhaftet und in „wilde“ Konzentrationslager eingeliefert.
9. März:
SA-Formationen marschieren vor der Börse auf und verlangen den Rücktritt des „jüdischen Börsenvorstandes“.
Mitte März:
SA-Angehörige verlangen die Entfernung einer auf der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße angebrachten schwarz-weiß-roten Fahne. Erst nach wiederholtem Drängen und Drohungen der SA erklärt sich das zuständige Polizeirevier mit deren Entfernung einverstanden.
Der in diesen Tagen in das neugeschaffene Amt eines „Staatskommissars für Berlin“ eingesetzte Julius Lippert bestimmt, dass jüdische Anwälte nicht mehr in Rechtsangelegenheiten der Stadt tätig sein dürfen (Erlass des Staatskommissars für Berlin).
17. März
Staatskommissar Lippert gibt auf einer Besprechung mit kommissarischen Bezirksbürgermeistern die Anweisung, „jüdischen Kommunisten und Sozialdemokraten“, die als Ärzte an städtischen Krankenhäusern tätig seien, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
19. März
Die Berliner Ausgabe des „Völkischen Beobachters“ ruft unter anderem mit der Frage „Wie lange noch soll Moabit als Neu-Jerusalem der Justiz gelten?“ zu antijüdischen „Säuberungsaktionen“ in den Gerichten der Hauptstadt auf.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte zieht alle jüdischen Richter aus den Verwaltungsstellen sofort ab, aus den Strafabteilungen im Kriminalgericht, Schnellgericht und Jugendgericht zum neuen Geschäftsjahr am 1. April 1933. Beim Landgericht I werden die gleichen Maßnahmen in die Wege geleitet. Dessen Präsident ordnet an, bereits in der nächsten Woche für drei ausscheidende Strafkammervorsitzende, die als Ersatz Zivilkammern erhalten sollen, drei neue Strafkammervorsitzende ans Kriminalgericht zu berufen.
Bei den übrigen Berliner Strafgerichten im Bezirk der Landgerichte II und III sind seit langem nur vereinzelt jüdische Richter beschäftige worden.
Ein Dutzend SA-Männer dringt gegen 8.15 Uhr in das Gebäude der Zionistischen Vereinigung für Deutschland ein. Die Männer kappen Telefonleitungen, zwingen die Anwesenden, alle Schränke zu öffnen, und stehlen Geld und Briefmarken. Während des Überfalls eignen sie sich Listen mit Namen von aus Osteuropa stammenden Juden sowie weitere Papiere an. Sie suchen den Präsidenten der Zionistischen Vereinigung in dessen Wohnung, treffen in jedoch nicht an.
20. März
Im Krankenhaus Moabit werden vom neueingesetzten Stadtmedizinalrat Klein eine Reihe jüdischer Ärzte sowie Ärzte, die Ausländer sind oder marxistischen Parteien angehören, beurlaubt. Ihnen wird das Betreten des Krankenhauses verboten.
Der Berliner Verband der Lichtspieltheater trägt den „veränderten verbandspolitischen Verhältnissen und den Zeiterfordernissen Rechnung“. Der Vorstand, unter dessen Mitgliedern sich auch Juden befinden, tritt zurück.
21. März
Im „Völkischen Beobachter“ wird die Meldung veröffentlicht, dass die Berliner Strafgerichte jetzt „judenrein“ seien. Alle jüdischen Richter seine abberufen worden, oder stünden vor der Abberufung. Jüdische Staatsanwälte würden grundsätzlich als Sitzungsvertreter nicht mehr zugelassen.
22. März
Der Staatskommissar z.b.V. Dr. Lippert empfiehlt dem Oberbürgermeister, das Vertragsverhältnis mit der „jüdischen Druckereifirma, W. Löwenthal & Co.“, sobald wie möglich zu lösen. Die Firma nehme in Bezug auf Druckereiaufträge bei der Stadt eine monopolartige Stellung ein. Sie verfüge über den größten Anteil an den von der Stadt herausgegebenen Druckaufträgen, z.B. den Druck des Amtsblattes, der Vorlagen der Tagesordnungen auf Einladungen, des Wohlfahrtsblattes, der Sonderdrucke und des Haushaltsplanes. Diese Aufträge sollen an mehrere deutsche leistungsfähige Firmen vergeben werden.
25. März
Bei Staatskommissar Bürgermeister Dr. Maretzky findet eine Besprechung mit dem Berliner Beschaffungsamt statt. Vertreter des Kampfbundes des gewerblichen Mittelstandes, Fachgruppe Lebensmittelhandel, stellen den Antrag, künftig nur Lieferanten zuzulassen, die auf dem Boden der nationalen Erhebung stehen, was von der Stadt zugesagt wird. Die bis zum 30. Juni bzw. zum 30. September laufenden Verträge müssten für ungültig erklärt werden. In allen Warengruppen sollen künftig 4/5 NSDAP- und 1/5 DNVP-Mitglieder als Lieferanten der Stadtvertretung zugelassen werden.
Im Berliner Scheunenviertel werden Plakate herumgetragen, auf denen christliche Eltern vor dem kommenden jüdischen Pesssachfest gewarnt und ermahnt werden, ihre Kinder zu behüten.
26. März
Eine Reihe von Bezirksämtern entlässt jüdische Arzte. Das Bezirksamt Neukölln kündigt „im Rahmen der Säuberungsaktion“ zwölf jüdischen Ärzten sowie drei jüdischen Ärztinnen des städtischen Mütter- und Säuglingsheimes. Das Bezirksamt Wedding geht gegen fünf Ärzte vor.
28. März
Das Ärztehaus Berlin wird von der SA besetzt. Der Vorstand der Berliner Ärztekammer wird zum Rücktritt gedrängt. In einer Sitzung treten schließlich alle jüdischen Vorstandsmitglieder zurück.
Das Bezirksamt Friedrichshain kündigt 21 jüdischen Wohlfahrtsärzten zum 30. Juni, gekoppelt mit einem Betätigungsverbot und „freiwilligem“ Vergütungsverzicht bereits ab 1. April (Verfügung des kommissarischen Bezirksbürgermeisters).
Das Bezirksamt Spandau kündigt den jüdischen Ärzten des dortigen städtischen Krankenhauses sowie den jüdischen Ärzten der Wohlfahrtsfürsorge. Die Kündigung ist verbunden mit ihrer sofortigen Beurlaubung ab dem 1. April.
29. März
Der Oberbürgermeister weist die zentralen Dienststellen, Bezirksämter und städtischen Gesellschaften an, vom 1. April 1933 an, „ihren gesamten Einkauf ausschließlich bei solchen Firmen zu decken, die sichere Gewähr dafür geben, dass sie auf dem Boden der nationalen Regierung stehen“. Das Berliner Beschaffungsamt werde in den nächsten Tagen ein Verzeichnis derjenigen Firmen herausgeben, „deren Zulassungsverträge zur Zeit noch laufen, die aber aus triftigen Gründen durch Nichtinanspruchnahme ausgeschaltet werden sollen“.
30. März
Der Staatskommissar für Berlin, Lippert, verbietet den städtischen Dienststellen, Anzeigen an die angeblich „jüdische“ Presse, z.B. an das „Berliner Tageblatt“, die „Vossische Zeitung“, die „Morgenpost“, „Tempo“, „Acht-Uhr-Abendblatt“, zu vergeben (Rundverfügung des Staatskommissars für Berlin an die städtische Verwaltung, die Bezirksämter und städtischen Gesellschaften).
Die Städtische Krankenversicherungsanstalt erstattet künftig keine medizinischen Behandlungen bei jüdischen Ärzten mehr. Die Mitglieder sollen auch jüdische Apotheken, Kliniken, Bandagisten, Optiker, Badeanstaltsbesitzer, Massage-, Lichtheil- und Röntgeninstitute, Zahnärzte und Dentisten nicht mehr in Anspruch nehmen (Rundverfügung A Nr. 155 des Vorsitzenden der Städtischen Krankenversicherungsanstalt zu Berlin).
31. März
Die jüdischen Ärzte des Hauptgesundheitsamtes werden beurlaubt.
Der Staatskommissar für das Berliner Gesundheitswesen bestimmt, dass jüdische Wohlfahrtsärzte aus städtischen Diensten ab 1. April ausscheiden (Verfügung des Staatskommissars für das Berliner Gesundheitswesen).
Eine die „Absetzung der jüdischen Richter“ fordernde „Menschenmenge“, nach anderen Quellen „die SA“, stürmt das Amtsgericht Mitte und das Berliner Landgericht. Die noch dort tätigen jüdischen Richter werden durch „arische“ Richter, teilweise durch „arische“ Assessoren ersetzt.
Das Berliner Aktionskomitee für den antijüdischen Boykott organisiert die Einbeziehung moderner Medien in die geplante Boykott-Aktion am 1. April. „Photographen und Filmoperateure“ werden dir Straßen durchfahren und Personen fotografieren bzw. filmen, die in „jüdischen Geschäften“ einkaufen wollen. Es wird diskutiert, ob diese denunziatorischen Aufnahmen, wie auch bereits in Chemnitz geplant, in den Kinos der Bevölkerung gezeigt werden sollen.
Ende März
Das Bezirksamt Mitte kündigt 27 jüdischen, auf Privatdienstvertrag tätigen Wohlfahrtsärzten das Beschäftigungsverhältnis zum 30. Juni.
In Berlin arbeitet Staatskommissar Lippert mit anderen Nationalsozialisten, darunter Dr. Alexander Meier (Direktor des Deutschen Lichtspielsyndikats), Dr. Wilhelm Ziegler (Propagandaministerium), Dr. Edgar Hans Schulz (Preußisches Statistisches Landesamt) und der Schriftsteller Dr. Johann von Leers, an einem Reichsgesetz, das für Juden alle Funktionen im Staatsapparat sowie Finanz-, Kultur- und Bildungswesen sperren, Heiraten zwischen Juden und Nichtjuden verbieten, die Juden unter staatliche Kontrolle stellen und ausländische Juden ausweisen soll.
März 1934
8. März:
Die Uraufführung des britischen Films „Katharina die Große“ in Berlin wird durch NSDAP-Angehörige gestört, weil darin die jüdische Schauspielerin Elisabeth Bergner mitwirkt.
13. März
Das Landsjugendamt weist die Bezirks-, Wohlfahrts- und Jugendämter an, darauf „hinzuwirken, dass arische Kindergärtnerinnen in ihren Kindergärten nur arische Kinder betreuen und die nichtarische Kindergärtnerinnen nur nichtarische Kinder betreuen“. Bei gemischten Privatkindergärten und Spielkreisen sei baldmöglichst ein entsprechender Austausch der Kinder vorzunehmen.
22. März
Staatenlose Berliner Kinder sowie Kinder, denen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen worden ist, müssen das Doppelte des Schulgeldes an städtischen Höheren Lehranstalten und Mittelschulen zahlen. Dis betrifft viele jüdische Kinder, insbesondere von Eltern, die als „Ostjuden“ gelten und/oder ausgebürgert sind (Abänderung der Schulgeldordnung für die städtischen Höheren Lehranstalten und Mittelschulen).
März 1936
23. März:
Der Stellvertreter des Staatskommissars Steeg schreibt dem Landesjugendamt, dass die Verfügungen vom 12.9.1934 und vom 17.2.1936 wegen der „Nürnberger Gesetze“ aufzuheben seinen. Juden und auch „Mischlinge 1, Grades“, sofern sie mosaischen Glaubens seien, dürften nicht mehr in städtische und private Kindertagesstätten aufgenommen werden (Erlass des Staatskommissars).
Das für Siedlung und Wohnung zuständige Städtische Amt unterrichtet den Staatskommissar über eine Besprechung mit den Geschäftsleitungen der städtischen Baugesellschaften. Es sei selbstverständlich und „seit geraumer Zeit Praxis“, dass die „städtischen Wohnungsunternehmen an Juden (im Sinne der Nürnberger Gesetze), tunlichst aber auch an Mischlinge nicht mehr neu vermieten“. Die Baugesellschaften sichern sich durch eine entsprechend Frage in Vorverträgen. Sie gehen zudem von sich aus bereits gegen ihre bisherigen jüdischen Mieter „mit allen möglichen Mitteln“ vor. Säumige Mietzahler, Störenfriede, unsaubere Mieter etc. müssten ihre Wohnung räumen. Und jede andere Gelegenheit, einem Juden die Wohnung zu kündigen, werden genutzt. Die Geschäftsleitungen würden persönlich mit jüdischen Mietern verhandeln, um diese zur Aufgabe ihrer Wohnungen zu bewegen.
März
Die Jüdische Gemeinde berichtet über den Vollzug der Gestapo-Forderung vom 16. Juli 1935, ihren Vorstand auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Dies hatte Heydrich (Geheimes Staatspolizeiamt) mit Hilfe des Staatskommissars Lippert und des Polizeipräsidenten Helldorf durchgesetzt.
März 1937
Mitte März:
Die Berliner Gestapo verbietet im letzten Augenblick eine zuvor bereits genehmigte Delegiertentagung des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands, die am 14. März in Berlin beginnen sollte und zu der bereits Hunderte von Teilnehmern eingetroffen waren.
März 1938
1. März
Jüdische Ärzte werden offiziell für sämtliche Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr zugelassen. Von Patienten eingeschickte „Beobachtungsnachweise“ sind anhand der Listen zu prüfen. Von jüdischen Ärzten ausgestellte Nachweise sind abzulehnen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
4. März
Auf eine Umfrage des Deutschen Gemeindetages von Ende Februar reagierend, befürwortet das Leihamt der Stadt Berlin den künftigen Ausschluss der Juden von Versteigerungen. Aus rein materiellem Interesse stellt das Leihamt Berlin zugleich ein generelles Zutrittsverbot für Juden zu den städtischen Leihämtern in Frage,, denn wenn „die jüdischen Pfandleihen aufhören zu bestehen, brauchten jüdische Verpfänder nicht ausgeschlossen zu werden, da ihre Pfänder bei Verfall nicht fehlgeleitet würden.“
5. März
Zur Information der städtischen Bediensteten wird ein „Verzeichnis der jüdischen Dentisten in der Reichshauptstadt“ (Stand 1. Februar 1938) herausgegeben (Verfügung des Oberbürgermeisters).
12. März
Jüdinnen werden ab 1. April 1938 an sämtlichen städtischen Kranken-, Säuglings- und Kleinkinderpflegeschulen nicht mehr als Schülerinnen (Lernschwestern) zugelassen. Das gleiche gilt beim Nachwuchs für männliches Pflegepersonal (Bestimmungen sowie Anweisung zur Durchführung der Bestimmungen über die Schwesternschaften der Städtischen Krankenhäuser Horst-Wessel, Westend, Köpenick, Frauenklinik Charlottenburg, Kinderkrankenhaus und Mütterheim Charlottenburg, Waldhaus Charlottenburg und Erwin Liek in Reinickendorf).
13. März
Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich. In den nächsten Tagen und Wochen finden brutale Judenverfolgungen in Wien und anderen österreichischen Orten statt.
30. März
Das ab 6. Januar 1938 alle jüdischen Wohlfahrtsärzte ihre Tätigkeit einstellen mussten, bestimmt die Stadt in Übereinstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands/Landesstelle Berlin nun zwanzig jüdische Ärzte für die separate Behandlung wohlfahrtsbedürftiger Juden. Bis jüdische Fachärzte für eine Weiterbehandlung bestimmt werden, haben die zwanzig Ärzte auch die fachärztliche Behandlung „nach bestem Wissen und Können“ zu leisten. Ab 1. April sind Juden grundsätzlich nicht mehr berechtigt, „arische“ Wohlfahrtsärzte in Anspruch zu nehmen. Krankenscheine für jüdische Hilfsbedürftige sind per Handschrift oder Stempel durch den Satz „Jude! Gültig nur für zugelassene jüdische Wohlfahrtsärzte“ zu kennzeichnen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
31. März
Nach einer Bestimmung des Reichsinnenministeriums vom 24. März 1938 über die Anrechnungsmöglichkeit der von jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen gewährten Zuwendungen an jüdische Bedürftige rechnen die Berliner Wohlfahrtsämter künftig Hilfen jüdische Stellen auf die obligaten Leistungen der Öffentlichen Fürsorge vollständig an (Verfügung des Oberbürgermeisters).