14. März:
Zum 1. April wird das „Judendezernat“ beim Polizeipräsidenten zu Berlin aufgelöst, da die einheitliche Bearbeitung aller „Judenangelegenheiten“ durch die einzelnen Dienststellen jetzt gewährleistet sei. „Judenfragen“ von Bedeutung sind dem Polizeipräsidenten weiter persönlich vorzulegen. Er behält sich die Entscheidung grundsätzlicher „Fragen betr. Juden“ vor (Anordnung des Polizeipräsidenten).
15. März
Das Reich okkupiert Böhmen und Mähren
18. März
Oberbürgermeister Lippert ordnet an, dass jüdische Vollwaisen den Zuschlag für auswärtige Schüler zahlen müssen, wenn ihr Vormund seinen Wohnsitz nicht in Berlin hat (Ausführungsbestimmungen zur Schulgeldordnung für die städtischen höheren Schulen und Mittelschulen in Berlin vom 27. Januar 1939).
23. März
Ab 1. April werden jüdische Erwachsene offiziell von der Benutzung der Städtischen Volksbücherein und Lesesäle sowie jüdische Kinder und Jugendliche von der Benutzung der Städtischen Jugendbüchereien und Kinderlesesäle ausgeschlossen (Benutzungsordnung für die Städtischen Volksbücherein und Lesesäle sowie für die Städtischen Jugendbüchereien und Kinderlesesäle der Reichshauptstadt Berlin).
24. März
Bei künftig von der Stadt mit Juden geschlossenen Kaufverträgen muss festgehalten werden, dass die entstehenden Verwaltungsgebühren ausschließlich von den jüdischen Veräußerern zu tragen sind, denn der „Parteiwille [kann] niemals dahin gegangen sein, entstehende Judengenehmigungsgebühren auf die Stadt zu übernehmen“ (Rundverfügung des Liegenschaftsamtes).
31. März
Ungeachtet des seit Ende 1938 erzwungenen Aufbaus eines separaten jüdischen Schulsystems wird die 1919 gegründete, zionistisch orientierte Theodor-Herzl-Schule angeblich wegen „Neugestaltung wirtschaftlicher Verhältnisse“ geschlossen. Sie wird daraufhin nach Palästina verlegt. Der Antrag, ihr Inventar dorthin mitzunehmen, wird von den zuständigen Behörden nicht genehmigt.
März 1940
7. März:
Auf Antrag des Berliner Hauptsteueramtes vom 23. November 1939 entscheidet der Reichsminister im Einvernehmen mit dem Berliner Polizeipräsidenten und dem Direktor der Reichsstelle für Sippenforschung, dass die Berliner Haushaltslisten der Personenstandsaufnahmen 1933 und 1935 vernichtet werden können. Die Listen von 1932 und 1934 müssen weiter aufbewahrt werden, da sie „für die rassische Einordnung zahlreicher Personen von wesentlichster Bedeutung“ sind (Derlass des Reichsinnenministeriums).
15. März
Rückwirkend ab 1. März 1940 muss die Jüdische Gemeinde nun wöchentlich die Zahl der Emigranten an die Gestapo berichten. Daher sind die Namen, Emigrationsdatum und –ziel an der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu melden (Anordnung der Gestapo).
19. März
Im Zuge einer reichsweiten Anweisung müssen in Berlin binnen drei Tagen jüdische Fernsprechteilnehmer die Änderung der Eintragungen durch Hinzufügen der Zwangsvornamen Sara und Israel in der Neuausgabe des Telefonbuches, dessen Anmeldefrist eigentlich bereits abgelaufen ist, beantragen (Bekanntmachung im Jüdischen Nachritenblatt).
22. März
Der jüdische Friedhof in Spandau wird auf behördliche Anordnung beschlossen und geräumt. Im April soll die Räumung und die Umbettung auf den Friedhof der früheren Gemeinde Adass Jisroel, Weißensee (Wittlicher Straße/Falkenberger Straße) erfolgen, wo auf einem separaten Teilstück die Originalgrabsteine wieder aufgestellt und die Grabhügel mit Efeubepflanzungen wiederhergestellt werden sollen (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).
März 1941
Februar/März:
Statt der vorgesehenen 60.000 kann die Gestapo zunächst „nur“ 5.000 Juden aus Wien nach Polen deportieren, bis die Transporte Mitte März wegen der Angriffsvorbereitungen gegen die Sowjetunion unterbrochen werden.
Die Gestapo weist die Reichsvereinigung und die Jüdische Gemeinde Berlin an, sämtliche Ausgaben, insbesondere die Personalmittel, streng zu begrenzen. 1.000 der über 2.700 Gemeindeangestellten müssen entlassen und dem Arbeitsamt zur Zwangsarbeit gemeldet werden. Chorsänger in der Synagoge dürfen nicht mehr besoldet werden. Das Höchstgehalt für Angestellte jüdischer Institutionen wird reduziert (Anordnung der Gestapo).
17. März
Das Reichssicherheitshauptamt klärt den Vorstand der Reichsvereinigung offen darüber auf, dass für die bevorstehende „Gesamtauswanderung der siedlungsfähigen jüdischen Bevölkerung Mittel in erheblichem Umfang erforderlich seien“.
20. März
Im Propagandaministerium findet eine Besprechung zur „Evakuierung der Juden aus Berlin“ statt. Eichmann verkündet, dass der Hitler im Januar vorgelegte Gesamtplan Heydrichs „nur deshalb noch nicht zu Ausführung gelangt sei, weil das Generalgouvernement z.Zt. nicht in der Lage sei, einen Juden oder Polen aus dem „Altreich“ aufzunehmen.“ Das Generalgouvernement habe aber noch die 60.000 Juden aus Wien aufzunehmen. In Wien könne man wohl nur 45.000 Menschen deportieren, daher wäre es möglich, die restlichen 15.000 aus Berlin abzutransportieren.
Ende März
Im Zuge der Aktion des Generalbauinspektors Speer müssen Hunderte jüdische Mieter ihre Wohnungen für „arische“ Mieter räumen. Erstere werden als Untermieter oder Mieter in Grundbesitz jüdischer Eigentümer konzentriert untergebracht,. Die Wohnungsberatungsstelle der Jüdischen Gemeinde muss diese Aktion durch Erfassung und Überprüfung des vorhanden Wohnraums in jüdischem Besitz unterstützen.
März/April
Die 1940 in Berliner Geschäften angebrachten Schilder „Kein Verkauf an Juden“ werden durch neue mit der Aufschrift „Kein Verkauf an Juden und kein Verkauf an Personen, die für Juden einkaufen wollen“ ersetzt.
März 1942
Februar/März:
Die Berliner Gestapo möchte die Juden möglichst schnell „aus dem Stadtbild entfernen“. Da es noch tausende jüdische Zwangsarbeiter gibt, sollen diese – von ihren Familien getrennt – künftig „in geschlossenen Lagern“ bei den Industrieunternehmen eingesperrt und wie Kriegsgefangene behandelt werden. Die Gestapo erörtert dieses Vorhaben öffentlich mit Vertretern aller Privatfirmen, die mehr als 100 jüdische Zwangsarbeiter beschäftigen.
24. März
Das Reichsministerium verbietet Juden grundsätzlich die Benutzung innerstädtischer Verkehrsmittel; Ausnahmen gelten nur für Schulkinder und Angestellte jüdischer Einrichtungen. Zwangsarbeiter können erst bei einem Arbeitsweg von mehr als sieben Kilometern oder mehr als einer Wegstunde Ausnahmegenehmigungen beantragen.
26. März
Auf Anordnung der Gestapo müssen im ganzen Reichsgebiet die Wohnungen von Juden mit einem „Judenstern aus Papier“ gekennzeichnet werden, ebenso wie alle sozialen Einrichtungen und Verwaltungsstellen der jüdischen Gemeinden und der Reichsvereinigung (Bezirksstellen, Schulen etc.).
28. März
Nach einer mehrwöchigen Transportunterbrechung aus Kriegsgründen werden die nächsten Berliner Juden nun in das Generalgouvernement deportiert.
März 1943
1. bis 6. März
In einer der größten Deportationsaktionen deportiert die Gestapo 10.948 Juden aus Deutschland. Die Mehrheit von ihnen wird sofort in Auschwitz ermordet.
Zwei Drittel der nach Auschwitz Deportierten, rund 7.000 Menschen, stammten aus Berlin. Sie werden in fünf Sonderzügen verschleppt.
1. bis 12. März
Beginnend am 1. März werden nach und nach die im Lager Rosenstraße 2-4 internierten Juden aus „Mischehen“ entlassen. Sie müssen sich beim Arbeitsamt zur Zwangsarbeit melden. Mehrere hundert Menschen werden aufgrund ihrer früheren Berufe im Lager für die zukünftige Arbeit in verschiedenen Abteilungen (Grundbesitz, Steuern etc.) der Jüdischen Gemeinde Berlin und der Reichsvereinigung ausgewählt. Sie sollen dort zur Deportation vorgesehene, nicht durch „Mischehen“ geschützte Mitarbeiter ersetzen. Die Gestapo überstellt am 9. März 300 Juden aus der Rosenstraße zur Jüdischen Gemeinde in der Oranienburger Straße. Nach neuerlichen Überprüfungen werden schließlich ca. 225 Juden aus „Mischehen“ und „Geltungsjuden“ eingestellt, die 450 Angestellte ersetzen, die wenig später deportiert werden. Noch bis zum 12. März werden Einzelne überprüft und dann erst entlassen.
Ungefähr 4.000 Juden schaffen es, sich den Verhaftungen in diesen Tagen durch Untertauchen und Flucht zu entziehen. Obwohl viele von ihnen später entdeckt und deportiert werden, können doch nicht Wenige mit Hilfe nichtjüdischer Berliner überleben.
Weit über einhundert Berliner Juden nehmen sich angesichts der brutalen Fabrik-Aktion das Leben. Allein der jüdische Friedhof Weißensee registriert 98 Suizide zwischen dem 26. Februar und dem 12. März 1943, also innerhalb von zwei Wochen.
März / April
Das Arbeitsamt beschäftigt in Berlin die in „Mischehe“ lebenden jüdischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen – wie im übrigen Reichsgebiet – nach der Fabrikation anstatt mit qualifizierten Arbeiten in der Industrie nun wieder mit diskriminierenden Handarbeiten, z.B. bei der Müllabfuhr, beim Jauche fahren auf Rieselfeldern sowie bei Abriss- und Bauarbeiten bei Privatfirmen und der Reichsbahn.
März 1944
1. März:
Alle Häftlinge aus dem Lager Große Hamburger Straße 26 werden in die Pathologie des Jüdischen Krankenhauses verlegt. Dort wird ein Sammellager (Eingang Schulstraße 78) eingerichtet.
März 1945
Februar/März
Obwohl in den meisten großen Städten gegen Ende der zweiten Märzwoche Transporte für die Betroffenen organisiert werden, kann aufgrund des Kriegschaos diese Deportation, die offenbar zwischenzeitlich auf jüdische „Mischlinge“ ausgedehnt wurde, nur noch teilweise durchgeführt werden. Es gelingt der Gestapo, mehr als 1.600 Menschen aus Deutschland nach Theresienstadt zu deportieren, bevor die Aktion im März abgebrochen wird.
Wie im übrigen Reichsgebiet sollen auch in Berlin alle in „Mischehe“ lebenden Juden sowie jüdische „Mischlinge“ nach Theresienstadt deportiert werden, doch scheitert dies offensichtlich an den Transportkapazitäten.
27. März
Mit der letzten Deportation aus Berlin nach Theresienstadt werden Insassen aus dem Gestapo-Lager im Jüdischen Krankenhaus verschleppt.
31. März
5.990 Juden (in „Mischehe“ lebende Juden sowie sogenannte „Geltungsjuden“) werden offiziell in der Reichshauptstadt registriert.