In Berlin spielt sich der Boykott vor allem in den Geschäftsgegenden Kurfürstendamm, Tauentzienstraße, Potsdamer Platz und Friedrichstraße ab, wo es zu großen Menschenaufläufen kommt. Um 10 Uhr beziehen uniformierte Nationalsozialisten Posten vor Geschäften, Kaufhäusern, Cafés und Unternehmen jüdischer Inhaber. Zum Teil werden Besucher nun gewaltsam am Betreten gehindert. Nationalsozialisten bekleben Schaufenster von Geschäften sowie die Schilder von Arztpraxen und Kanzleien mit Plakaten, auf denen Deutsche gemahnt werden, nicht bei Juden einzukaufen. Schaufenster und Fassaden werden in rot und weiß mit den Worten „Jude!“ oder „Einkäufe sind hier lebensgefährlich“, „Jerusalem“ und ähnliches mehr beschmiert. SA-Wachen wie Besucher werden von Kamerateams zu Propagandazwecken gefilmt. In den Markthallen tragen die verlassenen Stände jüdischer Händler Aufschriften wie „Geschlossen aus Protest gegen die jüdische Greuelpropaganda hier und im Ausland“. Juden wird der Zutritt zur Börse, zur Universität und zur Staatsbibliothek verwehrt. In Berliner Firmen erschienen Beauftrage der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisationen und verlangen die sofortige Entlassung jüdischer Angestellter. Am Nachmittag findet eine Demonstration der NS-Betriebszellenorganisationen statt. Auf der Abschlusskundgebung im Lustgarten hält NSDAP-Gauleiter Joseph Goebbels eine Rede und spricht über die nächsten Maßnahmen, die gegen die Juden zu treffen seien.
Bis 3. April: An städtischen Schulen werden alle jüdischen Lehrer beurlaubt (Verfügung des Kommissarischen Stadtschulrates Berlin).
3. April: Sämtliche Präsidialmitglieder dr Berliner Handelskammer wrden zum Rücktritt gezwungen. Die Handelskammer ist damit „judenfrei“.
4. April: Erneut finden Razzien im Scheunenviertel statt. Diesmal führten Polizei, SS und SA Straßenkontrollen und Hausdurchsuchungen sogar öffentlich, in Begleitung von Presse- und Rundfunkjournalisten durch. Infolge der Razzia werden viele Juden verhaftet, die dann in „wilde“ Konzentrationslager eingesperrt werden.
7 April: Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wird verabschiedet, mit dem neben politischen Gegnern auch Juden aus der Staatlichen Beamtenschaft entfernt werden sollen. Der Paragraph 3 des Gesetzes besagt, dass Beamte, „die nichtarischer Abstammung sind“, in den Ruhestand zu versetzen seien. Ausgenommen bleiben zunächst noch jene, die bereits vor 1914 Beamte waren sowie sogenannte Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges. Mit Hilfe dieses „Arierparagraphen“ werden in ganz Deutschland in den kommenden Wochen und Monaten nicht nur Staatsbeamte, sondern jüdische Lehrer, Juristen, Mediziner, Angestellte und Hochschuldozenten aus Behörden und Institutionen entfernt. Bis zu den „Nürnberger Gesetzen“ von 1935 bildet der berüchtigte Paragraph dann – über seine unmittelbare Aussage weit hinausgehend – die Grundlage für antijüdische Beschränkungen auf allen Ebenen dr deutschen Gesellschaft.
Oberbürgermeister Heinrich Sahm veranlasst, dass das Landswohlfahrtsamt und das Landesjugendamt die städtischen Subventionen „vom Standpunkt der Nationalen Regierung“ aus einer Überprüfung unterzieht. Das Landeswohlfahrts- und –jugendamt sperrt daraufhin die städtischen Gehaltszuschüsse für jüdische Kinderkrippen, -gärten und –horte rückwirkend ab der 2. Märzrate, denn der Jüdische Wohlfahrtsverband sei kein anerkannter Trägerverein mehr (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).
10. April: Wirtschaftsbeihilfen für jüdische Schüler werden solange gestrichen, wie der Anteil jüdischer Schüler an höheren Lehranstalten, Mittelschulen, Aufbauklassen und Berufs- und Fachschulen den Prozentsatz der Juden an der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches übersteigt (Verfügung des Staatskommissars für Berlin).
11. April: Berlin schließt jüdische Unternehmer und Kaufleute von Lieferungen an die Stadt aus (Verfügung des Berliner Beschaffungsamtes).
13. April: Vertreter der „Deutschen Studentenschaft“ schlagen in der Friedrich-Wilhelm-Universität zwölf Thesen „Wider den undeutschen Geist“ an. Darunter befinden sich mehrere antisemitische Thesen, z.B.: „ Unser gefährlichster Widersacher ist der Jude und der, der ihm hörig ist.“ und „Der Jude kann nur jüdisch denken, schreibt er deutsch, dann lügt er.“
25. April: Das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ begrenzt die Zahl jüdischer Studenten an Universitäten, Hochschulen und Schulen (außer Pflichtschulen) auf den Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung.
Laut Mitteilung des Gesundheitsamtes hat die Stadt dem Sanatorium Birkenwerder, das einem staatenlosen Juden gehört, die Finanzierung der von der Stadt Berlin bisher genutzten Betten entzogen (Verfügung des Staatskommissars für das Gesundheitswesen).
April: Bei Ausschreibungen eines öffentlichen Auftrages des Berliner Beschaffungsamtes gilt der „Arierparagraph“ nicht nur für die sich bewerbende Firma, sondern auch für deren Zulieferer.
Infolge des „Berufsbeamtengesetzes“ werden „Nichtarier“ aus der Berliner Städtischen Elektrizitätswerke AG entlassen.
April / Mai: Reichsgesetze verbieten die Neuzulassung von „Nichtariern“ als Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater. Durchführungsverordnungen zum „Berufsbeamtengesetz“ bestimmen als zu entlassende Personen auch jüdische Honorarprofessoren, Privatdozenten und Notare sowie Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst.
Bei Ausschreibungen eines öffentlichen Auftrages des Berliner Elektroamtes gilt der „Arierparagraph“ nicht nur für die sich bewerbende Firma, sondern auch für deren Zulieferer.
In sechs Bezirken werden jüdischen Wohlfahrtsküchen die Berechtigungen zur Annahme städtischer Essmarken entzogen.
Über die Bestimmungen des „Berufsbeamtengesetzes“ hinausgehend werden ehrenamtlich tätige jüdische Mitglieder aus städtischen Deputationen und Kommissionen ausgeschlossen.
Jüdischen Volksschulen und jüdischen Jugendorganisationen wird der Zugang zum Schwimmbad Gartenstraße verwehrt, obwohl Schwimmunterricht gesetzliches Pflichtfach ist. Ebenso wird jüdischen Jugendlichen der Zugang zu öffentlichen Sportplätzen, Turnhallen und Jugendheimen erschwert oder verwehrt.
Im von der Stadt Berlin herausgegebenen amtlichen Berlin-Führer werden Institutionen und Kultureinrichtungen der Jüdischen Gemeinde, z.B. die Neue Synagoge und das Museum, nicht mehr aufgeführt.
Städtische Gebäude, Räume oder Grundstücke dürfen nicht mehr an jüdische Organisationen vermietet oder verpachtet werden. Bestehende Verträge müssen zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden (Verfügung der Oberbürgermeisters).
April 1934
12. April: Staatskommissar Lippert beschwert sich bei Oberbürgermeister Sahm über dessen Verbot des Textilhandels auf städtischen Märkten vom 15. Dezember 1933, denn außer den als Ziel der Maßnahme angesehenen 850 jüdischen und ausländischen Händlern sind dadurch auch 1300 „arische“ Gewerbe bedroht. Lippert fordert eine Verbotsrücknahme. Er sei gleichzeitig bereit, „jede Maßnahme zu fördern, die der Entfernung der jüdischen Textilhändler von den städtischen Wochenmärkten dient“.
23. April: Die „Abstimmung“ unehelicher wie ehelicher Amtsmündel wird künftig in einer durch die Bezirks-Jugendämter jeder Akte beizufügenden“ Ahnenliste“ festgestellt. Insbesondere nichteheliche Mündel sollen auf eventuelle „nichtarische“ Vaterschaft geprüft werden. (Verfügung des Oberbürgermeisters).
April 1935 ---------------
April 1936
2. April: Das Landswohlfahrts- und –jugendamt verbietet die Aufnahme von „Mischlingen 1. Grades“, sofern sie mosaischen Glaubens sind, in städtische und private Tageskrippen, Kindergärten, Horte und Spielkreise. Infolge des Erlasses des Staatskommissars vom 23. März 1936 werden die Verfügungen vom 12. September 1934 und 17. Februar 1936 aufgehoben, da sie nicht mehr der Rechtslage nach den „Nürnberger Gesetzen“ entsprechen. Die übrigen „Mischlinge“ sind aufzunehmen.
April / Mai: Auf Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer und des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste dürfen Juden keine Mitglieder sein. Da die Mitgliedschaft zugleich eine Berufsvoraussetzung ist, bedeutet dies, de facto ein Berufsverbot, das vor allem in Berlin viele Journalisten und Künstler trifft.
April 1937
9. April: Berliner und Nichtberliner Kinder „jüdischer Abstammung“, hierfür reicht ein jüdischer Großelternteil, dürfen in Aufbauklassen der Volksschulen nicht mehr aufgenommen werden (Verfügung des Oberbürgermeisters).
12. April: Alle ab 15. Mai 1937 für die Altstofferfassung zugelassenen Rohprodukthändler müssen sich schriftlich verpflichten, gesammelte Altstoffe nicht an jüdische Händler weiterzuverkaufen. Bei Verstößen soll der Stadthausierschein entzogen oder nicht mehr verlängert werden. (Weisung des stellvertretenden NSDAP-Gauleiters von Berlin).
19. April: Im Zusammenhang mit der reichsweiten Auflösung der Bnai-Brith-Loge infolge eines Erlassen Himmlers vom 10. April werden alle führenden Berliner Mitglieder zeitweise verhaftet. Das Logenheim in der Kleiststraße mitsamt seinen Einrichtungsgegenständen wird am 19. April beschlagnahmt. Die Finanzen und das Archiv der Loge werden ebenfalls konfisziert. Die Insassen des Berliner Altersheimes der Loge setzt man brutal auf die Straße, womit sie de facto enteignet werden, da sie sich in das Heim eingekauft hatten. Die Jüdische Gemeinde Berlin wird später aufgefordert, das Heim zu pachten oder zurückzukaufen. Während der Logenauflösung ruht gezwungenermaßen zeitweise der Betreib der jüdischen Kulturbünde in Berlin. Auch Sportveranstaltungen dürfen nicht stattfinden.
April 1938
1. April: Als Resultat der antijüdischen Verfolgungsmaßnahmen hat sich die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte jüdischer Inhaber seit 1933 fast halbiert. Nach 6.000 im Jahr 1933 und 4.000 Ende 1937 registriert man am 1. April 1938 nur noch 3.105 Geschäfte.
5. April: Zur Information aller städtischen Bediensteten wird ein „Nachtrag I zum Verzeichnis der jüdischen Ärzte in der Reichshauptstadt“ (Stand 10. Februar 1938) mit aktuellen Veränderungen herausgegeben. Künftig sollen solche Nachträge vierteljährlich erschienen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
8. April: Die „krankenanstaltsmäßige Versorgung der Juden (Hilfsbedürftige, Kassenkranke, Selbstzahler)“ wird den jüdischen Krankenhäusern und Heilanstalten übertragen. Städtische Krankenanstalten und der städtische Bettennachweis dürfen künftig die „Rasseeigenschaft“ von Erkrankten feststellen und jüdische Kranke dann an jüdische Anstalten verweisen (außer bei Lebensgefahr oder wenn in geeigneten jüdischen Einrichtungen keine Plätze frei sind). Die städtische Fürsorge erstattet die Behandlungskosten jüdischer Hilfsbedürftiger in jüdischen Einrichtungen bis zur Höhe der Sätze der Reichsversicherungsordnungskassen, ohne dabei aber Ermäßigungsbestimmungen anzuwenden (Verfügung des Oberbürgermeisters).
9. April: Für die Hauspflege durch den Jüdischen Frauenbund e.V. in Berlin gelten die neuen städtischen, ab dem 1. April 1938 erhöhten Vergütungssätze nicht. Anträge auf Vergütung bei hilfsbedürftigen Juden sind von den Wohlfahrtsämtern besonders sorgfältig nachzuprüfen und nur in dringenden Fällen und nur im unbedingt notwendigen Umfang zu genehmigen. Für die Hauspflege sind die vom Verband Berlin des Jüdischen Frauenbundes e.V. eingerichteten Stellen heranzuziehen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
26. April: Mit der „Verordnung über die Anmeldepflicht jüdischen Vermögens“ wird das Eigentum deutscher Juden im ganzen Reich einer staatlichen Kontrolle unterstellt. Juden müssen ihr gesamtes in- und ausländisches Vermögen registrieren lassen, wenn der Wert 5.000 RM übersteigt. Ausgenommen von diesem Meldezwang sind nur der Hausrat und die persönlichen Gegenstände der Betroffenen. Alle Rechtsgeschäfte mit Juden wie Verkauf, Verpachtung oder Neueröffnung von Gewerbebetrieben unterliegen künftig eine Genehmigungspflicht.
Eine Liste der für die wohlfahrtsärztliche Behandlung von Juden zugelassen „jüdischen Fachärzte“ wird veröffentlicht. Die „arischen Fachärzte“, bei denen sich hilfsbedürftige Juden in Behandlung befinden, müssen diese jetzt an die zugelassenen jüdischen Fachärzte überweisen, die nur Juden behandeln dürfen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
27. April: Die Wohlfahrts- und Jugendämter registrieren künftig – wenn notwendig durch Anfrage beim Wahlamt – wer von den laufend Unterstützten Jude ist. Ihre Akten werden durch in „J“ oben rechts gekennzeichnet. Bei nicht laufend Unterstützten ist die Feststellung bei der nächsten Antragstellung zu treffen. Für die künftig abgesonderte Arztbetreuung und Krankenanstaltsversorgung werden besondere Formulare (Krankenüberweisungs- und Krankenhauseinweisungsscheine etc.) für wohlfahrtsunterstützte Juden in gelber Farbe hergestellt und verwendet. Die entsprechenden Krankenscheine für nicht laufend unterstützte Juden werden als spezielle Formular in roter Farbe mit gelben Querbalken gedruckt (Verfügung des Oberbürgermeisters). .
Ein Ergänzung der Verfügung über die Krankenanstaltsversorgung der Juden vom 8. April 1938 wird bestimmt, dass aufgrund der geringen Zahl jüdischer Patienten in städtischen Krankenhäusern nicht, wie z.B. bei fürsorgebedürftigen Juden, besondere Einweisungsscheine gedruckt werden. Es wird als ausreichend erachtet, wenn die Krankenkassenverbände, die Krankenhäuser oder andere Stellen die vorhanden Formular mit dem roten Vermerk „Jude“ versehen (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Ende April – Mitte Mai: Beauftragt von Polizeipräsident Helldorf erarbeitet die Staatspolizeileitstelle Berlin für Reichspropagandaminister und NSDAP-Gauleiter Joseph Goebbels eine umfassende Verfolgungskonzeption gegen die Berliner Juden, die auf ihre Trennung in allen Lebensgebieten zielt, um auf „weite Sicht eine Art Ghetto zu schaffen“. Unter anderem werden ein totales Gewerbeverbot, die Aufhebung der Schulpflicht für jüdische Kinder sowie eine „Kopfsteuer“ für Juden gefordert (Denkschrift über die Behandlung der Juden in der Reichshauptstadt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens).
April 1939
11. April: In Vormundschaftsfällen ist künftig stets der Verdacht zu prüfen, ob die „Nichtangabe des Erzeugers“ durch die Kindsmutter in der „nichtarischen Abstammung“ des Kinde begründet ist. (Verfügung des Landesjugendamtes).
30. April: Mit dem „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ wird der Mieterschutz für diejenigen Juden aufgehoben, die bei „arischen“ Vermietern wohnen. Jüdische Vermieter dürfen zudem künftig Räume nur mit Genehmigung der Stadtgemeinde vermieten. Untermietverträge können Juden künftig nur mit Juden abschließen. Auf Verlangen der Kommunalbehörden können Juden gezwungen werden, andre Juden als Untermieter aufzunehmen (auch in gemieteten räumen).
April: Die Zentralankaufstelle bei der Städtischen Pfandleihanstalt Berlin klagt über überfüllte Magazine wegen des Zwangsverkaufs jüdischen Edelmetalls. Bei den Paketpostämtern warten 25.000 Sendungen mit wertvollen Stücken aus dem Zwangsverkauf in anderen Städten, die nur stückweise abgenommen werden können. Die Speditionsfirma Schenker & Co kündigt fünf Möbelwagen voll großer Kisten an. Weitere Transport- und Lagerunternehmen, die über „Umzugsgut“ emigrierter Juden verfügen, werden bald ebenfalls größere Mengen bei der Zentralankaufstelle abliefern.
April 1940
6. April: Ungeachtet eines März-Erlasses des Landwirtschaftsministers, welcher die Ausgabe von Lebensmittelzulagen für Schwerarbeiter auch an jüdische Schwerarbeiter gestattet, beschränkt Berlin die Ausgabe solcher Zulagen an „diejenigen noch die Ausnahme darstellenden jüdischen Arbeiter, die in Rüstungs- oder Wehrmachtsbetrieben usw.“ tätig sind und deren zulagenbegünstigte Tätigkeit damit „im öffentlichen Interesse“ läge (Erlass des Haupternährungsamtes).
24. April Das Reichssicherheitshauptamt ordnet an, dass „wehr- oder arbeitseinsatzfähige“ Juden aus Deutschland nach Möglichkeit nicht in das europäische Ausland, keinesfalls aber in die europäischen Feindstaaten emigrieren sollen.
April: An Läden, insbesondere Lebensmittelgeschäften, finden sich vermehrt Schilder, die Juden den Zutritterst erst ab 12 Uhr mittags gestatten.
Ende April / Mai Alle jüdischen Männer zwischen 18 und 55 Jahren und alle jüdischen Frauen zwischen 18 und 50 Jahren werden aufgefordert, sich bei der für den Arbeitseinsatz zuständigen Stelle der Jüdischen Gemeinde für den von der Arbeitsverwaltung organisierten Zwangseinsatz registrieren zu lassen.
April 1941
März / April: Die 1940 in Berliner Geschäften angebrachten Schilder „Kein Verkauf an Juden“ werden durch neue mit der Aufschrift „Kein Verkauf an Juden und kein Verkauf an Personen, die für Juden einkaufen wollen“ ersetzt.
2. April: Die Jüdische Gemeinde Berlin wird gezwungen, ihren Namen in Jüdische Kultusvereinigung zu Berlin e.V. zu ändern.
21. April:: Goebbels verlangt, dass „für Juden in Berlin – die wir augenblicklich nicht herausbringen können, weil sie als Arbeitskräfte unentbehrlich seien – ein Abzeichen geschaffen werde“.
22. April: Sämtliche handwerklichen Ausbildungs- und Fortbildungskurse, die von der Jüdischen Gemeinde oder der Reichsvereinigung noch unterhalten werden, werden eingestellt und Praktikanten wie Lehrer in den Zwangseinsatz eingegliedert (Anordnung der Gestapo).
April 1942
2. April: Heydrich verkündet den Gestapostellen im Reich, dass das Vermögen der Reichsvereinigung künftig „vor allen Dingen der Endlösung der europäischen Judenfrage“ diene. Es gelte, „nicht mehr schlechthin als jüdisches, sondern letztlich als ein bereits für Zwecke des Deutschen Reiches gebundenes Vermögen“.
10. April 230 Firmen, darunter die Großunternehmen Zeiss-Ikon und Siemens, beschäftigen noch zehntausende jüdische Zwangsarbeiter in Berlin.
25. April: Die Stadt behandelt künftig die im Zwangseinsatz bei ihren Einrichtungen oder Betrieben tätigen Juden als „vorübergehend beschäftigte Arbeiter (Arbeiterinnen)“. Die formale, nicht tatsächliche Befristung des Arbeitsverhältnisses auf neun Monate ermöglicht es der Stadt, den Anspruch der Zwangsarbeiter auf unbezahlte Freizeit (lauf Zwangsarbeitsverordnung vom Oktober 1941 wir Juden Urlaub nicht bezahlt) für das Rechnungsjahr 1942/43 zu ignorieren (Verfügung des Oberbürgermeisters).
April 1943
März /April: Das Arbeitsamt beschäftigt in Berlin die in „Mischehe“ lebenden jüdischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen – wie im übrigen Reichsgebiet – nach der Fabrikation anstatt mit qualifizierten Arbeiten in der Industrie nun wieder mit diskriminierenden Handarbeiten, z.B. bei der Müllabfuhr, beim Jauche fahren auf Rieselfeldern sowie bei Abriss- und Bauarbeiten bei Privatfirmen und der Reichsbahn.
25. April: Mit der „12. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ wird Juden die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Frühjahr: Die Reichshauptstadt erwirbt die ehemals der Berliner Jüdischen Gemeinde als soziale Einrichtungen gehörenden, zuletzt als Sammellager genutzten Immobilien Große Hamburger Straße 26, Auguststraße 14-16 und 17 zu einem Gesamtpreis von mehr als 1,1 Millionen RM von der Reichsvereinigung, um dort Behelfsjugendwohnheime einzurichten, außerdem für 220.000 RM das Synagogengrundstück Rykestraße 53.