Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 13.05.2011 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Judenverfolgung in Berlin

(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.

Der Monat Mai

Mai 1933

April / Mai: Reichsgesetze verbieten die Neuzulassung von „Nichtariern“ als Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater. Durchführungsverordnungen zum „Berufsbeamtengesetz“ bestimmen als zu entlassende Personen auch jüdische Honorarprofessoren. Privatdozenten und Notare sowie Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst.

Bei Ausschreibungen eines öffentlichen Auftrages des Berliner Elektroamtes gilt der „Arierparagraph“ nicht nur für die sich bewerbenden Firmen, sondern auch für deren Zulieferer.

In sechs Bezirken werden jüdischen Wohlfahrtsküchen die Berechtigungen zur Annahme städtischer Essmarken entzogen.

Über die Bestimmungen des „Berufsbeamtengesetzes“ hinausgehend werden ehrenamtlich tätige jüdische Mitglieder aus städtischen Deputationen und Kommissionen ausgeschlossen.

Jüdischen Volksschulen und jüdischen Jugendorganisationen wird der Zugang zum Schwimmbad Gartenstraße verwehrt, obwohl Schwimmunterricht gesetzlich Pflichtfach ist. Ebenso wird jüdischen Jugendlichen der Zugang zu öffentlichen Sportplätzen, Turnhallen und Jugendheimen erschwert oder verwehrt.

Im von der Stadt Berlin herausgegebenen amtlichen Berlin-Führer werden Institutionen und Kultureinrichtungen der Jüdischen Gemeinde, z.B. die Neue Synagoge und das Museum, nicht mehr aufgeführt.

Städtische Gebäude, Räume oder Grundstücke dürfen nicht mehr an jüdische Organisationen vermietet oder verpachtet werden. Bestehende Verträge müssen zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden (Verfügung des Oberbürgermeisters).

Anfang Mai:

Vertreter der „Deutschen Studentenschaft“ rufen zum Vorlesungsboykott bei denjenigen jüdischen Professoren und Dozenten an der Friedrich-Wilhelm-Universität auf, die unter die Ausnahmeklauseln des „Berufsbeamtengesetzes“, z.B. für Frontkämpfer der Ersten Weltkriegs etc. fallen. Solche Aktionen finden auch an anderen deutschen Universitäten statt.

4. Mai:

Lehrer dürfen bei der vorgesetzten Behörde Bescheinigungen über Erkrankungen oder Anträge auf Erholungsurlaub nur einreichen, wenn diese von nichtjüdischen Ärzten ausgestellt sind (Verfügung des Staatskommissars für Berlin).

5. Mai:

Im Zuge der Aktion der Deutschen Studentenschaft gegen die verbliebenen, von der Universität noch nicht beurlaubten jüdischen Hochschullehrer boykottieren Studenten u.a. das Kolleg des Ordinarius für bürgerliches Recht, Prof. Dr. Martin Wolff, so dass dieser die Vorlesung abbrechen muss. Um „Ruhe und Sicherheit“ zu wahren, bitten Dekane mehrerer Fakultäten ihre jüdischen Dozenten, in diesem Semester keine Vorlesungen zu halten.

6. Mai:

Studenten plündern das international renommierte Institut für Sexualwissenschaft. Dr. Magnus Hirschfeld, der das Institut 1918 gegründet hatte, wird als dessen Direktor entlassen, das Institut geschlossen.

7. Mai:

Unter Protest verzichtet der Maler Prof. Max Liebermann auf seine Ehrenpräsidentenschaft, seinen Senatorposten und seine Mitgliedschaft in der Preußischen Akademie der Künste Berlin, da nach seiner Überzeugung „Kunst weder mit Politik noch mit Abstammung etwas zu tun“ haben, wie er öffentlich erklärt.

7./8. Mai:

Auf einer Sitzung mit Kultusminister Bernhard Rust wird die Mitte Februar 1933 begonnene nationalsozialistische „Neuordnung“ der Abteilung für Dichtung an der Preußischen Akademie der Künste für abgeschlossen erklärt. Die letzten noch nicht ausgeschiedenen jüdischen Mitglieder gelten als ausgeschlossen.

9. Mai:

Das jüdische Mütter- und Kinderheim in Niederschönhausen, Moltkestraße 8/9, wird aus der städtischen Liste der „Heime für Mutter und Kind“ gestrichen und dessen künftige Nichtbelegung durch städtische Stellen bestimmt (Verfügung über Grundsätze der Stadt Berlin für die Wochenfürsorge).

10. Mai:

Im vielen Universitätsstädten des Deutschen Reiches werden Bücher namhafter wissenschaftliche und künstlerischer Autoren, darunter eine ganze Reihe jüdischer Schriftsteller, öffentlich verbrannt.

In Berlin werden nach einem Fackelzug am späten Abend ca. 25.000 Bücher und Schriften, von denen rund 10.000 der Bibliothek des Instituts für Sexualwissenschaft entstammen, durch Studenten auf dem Opernplatz gegenüber der Berliner Universität in einem großen Feuer verbrannt. Vorausgegangen war eine von der Deutschen Studentenschaft betriebene „Säuberungsaktion“ der Buchbestände in Berliner öffentlichen Bibliotheken, vor allem aber in privaten Leihbüchereien. Für diese Aktion waren „Schwarze Listen“ benutzt worden, die zuvor u.a. der Verband Deutsche Volksbibliothekare erstellt hatte. Bei der Bücherverbrennung werden in einem symbolischen Akt Bücher einzelne Autoren unter Ausrufen von denunzierenden Parolen dem Feuer übereignet. Reichspropagandaminister und NSDAP-Gauleiter Joseph Goebbels hält vor den Studenten und zahlreichen Schaulustigen eine Ansprache. Während der Verbrennung der Bücher spielen SA- und SS-Kapellen Heimat- und Marschlieder.

Mitte Mai:

Von einzelnen Bezirkswohlfahrtsämtern werden Bestellscheine mit dem Stempel versehen: „Dieser Schein gilt nicht in jüdischen Geschäften“.

Etwa 27. Mai:

„Nichtarischen“ Privatlehrern werden die Unterrichtserlaubnisscheine entzogen (Erlass des Oberpräsidenten Berlin-Brandenburg).

29. Mai:

Die Jüdische Gemeinde Berlin protestiert beim Staatskommissar für Berlin gegen die anwachsende Zahl städtischer antijüdischer Maßnahmen und die anhaltende Diskriminierung der „jüdischen Bürger Berlins“.

Mai 1934 ----

Mai 1935

21. Mai:

Das Wehrgesetz schließt Juden vom Wehrdienst aus und führt ein Eheverbot mit Juden für „arische“ Angehörige der Wehrmacht ein. Die Dienstleistung der „Nichtarier“ im Kriege soll gesondert geregelt werden.

Mai 1936

April / Mai:

Auf Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer und des Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste dürfen Juden keine Mitglieder sein. Da die Mitgliedschaft zugleich eine Berufsvoraussetzung ist, bedeutet dies de facto ein Berufsverbot, das vor allem in Berlin viele Journalisten und Künstler trifft.

23. Mai:

Der Landgerichtspräsident Berlin ordnet an, dass ein wahrscheinlich seit dem Frühjahr vorliegendes Verzeichnis jüdischen Rechtsanwälte von den Gerichtsvorsitzenden vor Prozessen eingesehen werden müsse, um zu vermeiden, dass „Ariern“ jüdische Armenanwälte beigeordnet würden.

Mai 1937

11. Mai:

Beamte, Angestellte und Lohnempfänger der Polizeibehörde müssen den „persönlichen und schriftlichen Verkehr“ mit Juden auf das Notwendige beschränken (Verfügung des Polizeipräsidenten).

Mai 1938

Ende April – Mitte Mai:

Beauftragt von Polizeipräsident Helldorf erarbeitet die Staatspolizeileitstelle Berlin für Reichspropagandaminister und NSDAP-Gauleiter Joseph Goebbels eine umfassende Verfolgungskonzeption gegen die Berliner Juden, die auf ihre Trennung in allen Lebensgebieten zielt, um auf „weite Sicht eine Art Ghetto zu schaffen“. Unter anderem werden ein totales Gewerbeverbot, die Aufhebung der Schulpflicht für jüdische Kinder sowie eine „Kopfsteuer“ für Juden gefordert (Denkschrift über die Behandlung der Juden in der Reichshauptstadt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens).

11. Mai:

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei befiehlt der Polizei, den Aufenthalt rumänischer Juden in Deutschland künftig strikt zu kontrollieren. Bei geringsten Verstößen gegen Gesetze erfolgt die Ausweisung, das gelte auch, wenn rumänische Behörden Juden die Staatsbürgerschaft entzögen.

20. Mai:

Die Berliner Jugendämter versagen Pflegeeltern künftig die Pflegeerlaubnis für ein Kind, wenn ein Elternteil jüdisch und das Kind „arisch“ ist oder das Kind jüdisch ist und die Pflegeeltern als „arisch“ gelten (Richtlinien betreffend die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme von Pflegekindern in der Reichshauptstadt Berlin).

25. Mai:

Zur Realisierung der seit dem Frühjahr 1938 ergangenen städtischen Verfügungen zur Separierung und Diskriminierung der Juden im Fürsorgewesen soll das Wohlfahrtsamt vom Wahlamt ein komplettes Verzeichnis der Berliner Juden und jüdischen „Mischlinge“ anfordern, um damit Unterstützung beziehene Juden festzustellen.

28. Mai:

Für separate Belieferung jüdischen Wohlfahrtsbedürftiger mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen etc.) wird eine jüdische Firma bestimmt. Zur Kennzeichnung jüdischer Hilfsbedürftiger für die Belieferung mit orthopädischen Hilfsmitteln werden zwei neue Formulare „in gelber Farbe“ eingeführt (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).

Mai:

Im Nachklang zu einer Umfrage des Deutschen Gemeindetages über die Behandlung von Juden in kommunalen Pfandleihanstalten von Ende Februar, die ergeben hatte, dass ungefähr die Hälfte der über 50 städtischen Leihanstalten Juden auf irgendeine Weise benachteiligen, schließt Berlin im Mai 1938 Juden von den öffentlichen Versteigerungen im städtischen Leihamt aus.

Die Polizei führt Razzien in Lokalen jüdischen Inhaber am Kurfürstendamm durch. Allein am 30. Mai werden dabei 399 Menschen verhaftet, die Mehrzahl Juden.

Geschäfte jüdischer Inhaber werden in mehreren Berliner Bezirken angegriffen, ihre Schaufenster zerschlagen oder beschmiert. In Tempelhof wird z.B. der Ausverkauf eines Wirkwarengeschäftes am 20. Mai gewaltsam behindert und solidarische Kunden photographiert. Schlimme Ausschreitungen ereignen sich am 30. Mai in Tegel. Nicht nur Geschäfte werden hier attackiert, sondern auch deren Eigentümer verprügelt.

Mai 1939

12. Mai:

Ab 1. Mai 1939 muss die Jüdische Gemeinde Berlin für alle „hilfsbedürftigen Juden (Rassejuden)“, die die deutsche bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind, die Kosten und die Organisation der Geschlossenen Fürsorge (Anstaltsfürsorge) vollständig, außerdem aus der Offenen Fürsorge die Wohlfahrtsspeisung und die Bekleidungshilfe übernehmen. Barauszahlungen in der Offenen Fürsorge leistet zunächst weiter das Landswohlfahrtsamt, allerdings lediglich mit einem auf 30 RM reduzierten Satz, worin 30 Prozent für die – üblicherweise zusätzliche – Mietzahlung enthalten sind (Verfügung des Oberbürgermeisters).

16. Mai:

Das Hauptwohlfahrtsamt erwarte ein „Anwachsen des Zuganges“ von bedürftigen Juden infolge des März-Erlasses des Reichsarbeitsministeriums über die Befristung der Arbeitslosenunterstützung auf 20 Wochen. Wenn aufgrund dieser Begrenzung Juden, die nicht mehr von der Arbeitslosenversicherung unterstützt werden, Fürsorgeunterstützung beantragen, sollen sie „sofort“ in drei ausschließlich für Juden bestimmte Pflichtarbeitsprogramme (Krumme Lanke, Wandalenalle und Gasanstaltsgelände Schmargendorf) eingewiesen werden (Verfügung des Hauptwohlfahrtsamtes).

17. Mai:

Im gesamten Reichsgebiet findet eine Volkszählung statt, bei der eine gesonderte „Rassestatistik“ angefertigt wird.

In Berlin werden insgesamt nach der Religion 78.713 Juden, nach Rassekriterien 82.457 registriert. Nur die Hälfte der weit über 160.000 im Juni 1933 gezählten
jüdischen Berliner leben noch in der Reichshauptstadt. Dem starken Exodus aufgrund jahrelanger Verfolgung steht eine nicht genau zu quantifizierende Zuwanderung aus Kleinstädten und vom Land gegenüber.

19. Mai:

Juden, die von den Wohlfahrtsämtern als Pflichtarbeiter beschäftigt werden, erhalten ebenso wie sogenannte Asoziale keine der soeben erhöhten Ernährungszulagen. Für Juden gelten als Höchstgrenze die Normzulagen von täglich 0,55 RM (bei sechs bis acht Arbeitsstunden dreimal wöchentlich) oder 0,35 RM (bei vier Arbeitsstunden fünfmal wöchentlich), die sie auch nur bei Erreichen der Arbeitsleitungen von Stammkräften erhalten. In der Regel bekommen sie gekürzte Ernährungszulagen von täglich 0,40 RM (bei sechs bis acht Arbeitsstunden) oder 0,25 RM (bei vier Arbeitstunden). Bei geringen Arbeitsleistungen werden die Zulagen ganz entzogen (Verfügung des Landeswohlfahrtsamtes).

Aufgrund der Kann-Bestimmung im antijüdischen Mietgesetz erlässt der Oberbürgermeister für Berlin eine allgemeine Meldepflicht für an Juden vermietete oder untervermietete Wohn- oder Geschäftsräume. Bei Gebäuden jüdische Eigentümer und Nutzer ist detailliert schriftlich anzugeben, wie viele und welche Räume an Juden vermietet sind oder leer stehen; bei Gebäuden nichtjüdischer Eigentümer jedoch nur die an Juden vermieteten Räume (Anordnung des Oberbürgermeisters über die Anmeldung von Räumen nach Maßgabe des Reichsgesetzes über Mietverhältnisse mit Juden vom 30. April 1939).

31. Mai:

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Berliner Bestimmungen zum antijüdischen Mietgesetz werden die jüdischen Einwohner Berlins davor gewarnt, künftig „in die Stadtgebiete Potsdamer Straße, Lützowplatz, Tiergartenviertel, Hansaviertel, Kleiststraße, Tauentzienstraße, Kurfürstendamm und Bayerisches Viertel umzuziehen“ (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).

Mai 1940

Ende April / Mai

Alle jüdischen Männer zwischen 18 und 55 Jahren und alle jüdischen Frauen zwischen 18 und 50 Jahren werden aufgefordert, sich bei der für den Arbeitseinsatz zuständigen Stelle der Jüdischen Gemeinde für den von der Arbeitsverwaltung organisierten Zwangseinsatz registrieren zu lassen.

16. Mai:

Juden erhalten keine städtischen Umzugsbeihilfen (80 Prozent der Transportkosten oder im Höchstfall 500 RM) mehr, die bisher generell als Anreiz für Wohnungsinhaber gezahlt werden, ihre Wohnung in Berlin aufzugeben (Verfügung des Oberbürgermeisters).

20. Mai:

Der Bezirk Charlottenburg beschränkt für Juden die Einkaufszeit. In allen Geschäften von Einzelhändlern, die zugelassen sind, bewirtschaftete Lebensmittel zu verkaufen (außer Bäckereien), ist künftig sichtbar ein Plakat mit folgendem Text anzubringen: „Juden ist der Zutritt erst am 12 Uhr bestattet“ (Anweisung des Bezirksbürgermeisters).

Vor dem 30. Mai:

Im Zusammenhang mit dem Masseneinsatz im Transportwesen und der Industrie hat das Arbeitsamt angewiesen, alle Zwangsbeschäftigten durch „gelbe Davidssterne“ auf Brust und Rücken kennzeichnen zu lassen. Diese Anordnung wird wenig später, nach Intervention der Reichsvereinigung von der Gestapo aufgehoben (Anweisung des Arbeitsamtes/Zentrale Dienststelle für Juden).

31. Mai:

Die Zwangsräumung des jüdischen Friedhofes in Berlin-Spandau ist abgeschlossen. Juden dürfen das Terrain nicht mehr betreten (Bekanntmachung im „Jüdischen Nachrichtenblatt“).

Mai 1941

20. Mai:

Das Reichssicherheitshauptamt verbietet „im Hinblick auf die zweifellos kommende Endlösung der Judenfrage“ die Auswanderung aller Juden aus Frankreich und Belgien.

22.Mai:

Auf der Basis der „10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 4. Juli 1939 hat der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS Grundvermögen jüdischer Eigentümer und Vereinigungen in das Vermögen der Reichsvereinigung zwangseingegliedert. Die Stadt Berlin betrachtet dis als Eigentumsübertragung im Sinne der Berliner Wertzuwachssteuerverordnung und verpflichtet deshalb die Reichsvereinigung zur Zahlung der Wertzuwachssteuer (Verfügung des Hauptsteueramtes).

Mai:

Mit Hilfe der ersten großen „Judenwohnungs-Entmietungsaktion“ hat Generalbauinspektor Albert Speer der Reichshauptstadt zur Unterbringung bombengeschädigter „Volksgenossen“ 940 Wohnungen zur Verfügung gestellt.

Mai 1942

9. Mai:

Die Jüdische Kultusvereinigung muss bekannt geben, dass weitere Berliner Gebiete, nämlich die Straße Unter den Linden, die Tauentzienstraße und ein Teil des Kurfürstendamms, künftig für Juden gesperrt sind.

15. Mai:

Im ganzen Reich dürfen Juden keine Haustiere mehr halten (Hunde, Katzen, Vögel etc.). Die Besitzer müssen ihre Tiere bis zum 20. Mai zur Ablieferung registrieren lassen.

In Berlin sollen die abzuliefernden Haustiere im Jüdischen Krankenhaus registriert werden. Bei der eigentlich für Transportreklamationen zuständigen Stelle läuft eine Menge an Bittgesuchen um Ausnahmen vom Verbot, Haustiere zu halten, ein.

18. Mai:

Mitglieder der jüdisch-kommunistischen Widerstandgruppe um Herbert Baum verüben einen Brandanschlag auf die NS-Propagandaausstellung „Das Sowjetparadies“ im Berliner Lustgarten.

29. Mai:

Gestapochef Müller unterrichtet persönlich im Beisein von Eichmann die vorgeladenen Repräsentanten der Reichsvereinigung und der Jüdischen Gemeinde über die Festnahme von 500 Berliner Juden als Geiseln wegen der Beteiligung von fünf Juden an dem Brandanschlag auf die Ausstellung. 250 Juden seien erschossen und 250 in ein Konzentrationslager überführt worden. 154 er Ermordeten seien bereits in Berlinerschossen worden, 96 im KZ Sachsenhausen. Müller droht für ähnliche Fälle weitere Erschießungen an, was der jüdischen Bevölkerung bekannt gegeben werden soll.

31. Mai:

Am Juden dürfen Lebensmittel, die nicht rationiert sind, nur noch abgegeben werden, „wenn sie so reichlich vorhanden sind, das jede Anforderung der deutschen Verbraucher reibungslos erfüllt werden kann“ (Verfügung des Oberbürgermeisters).

Mai 1943

Mai:

Die ca. 300 Insassen des jüdischen Siechenheims in der Auguststraße werden deportiert.

Mai 1944 -----

Mai 1945

2. Mai:

Die Wehrmacht in der Reichshauptstadt kapituliert vor der Sowjetischen Armee.

7./8. Mai:

Bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches vor den Alliierten.

Nach der Befreiung schätzt die Jüdische Gemeinde, dass 6.000 bis 8.000 Juden in Berlin leben. Unter diesen sind über 4.000 „Mischehe“-Partner, 1.900 Überlebende aus Lagern und Ghettos (besonders Theresienstadt) und 1.400, die versteckt („untergetaucht“) in Berlin überlebt haben.

 
 

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