Reimut Schmitt (Berlin) Judenverfolgung in Berlin
(Behördenmaßnahmen in der Reichshauptstadt)
Kursiv gesetzte Einträge enthalten Reichsgesetze oder Aktionen, die das ganze Reichsgebiet betreffen.
Der Monat Juni (Teil I)
Juni 1933
1. Juni: Der Staatskommissar schließt jüdische Rechtsanwälte von der Vertretung der Stadtgemeinde Berlin grundsätzlich aus, womit ihnen offenbar auch die laufenden Prozesse entzogen werden (Rundverfügung des Staatskommissars für Berlin).
15. Juni: Das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde in der Exerzierstraße 11 a (1934 zunächst in Persische, dann Iranische Straße umbenannt) wird von der Einweisung Hilfsbedürftiger, auch jüdischer, auf Kosten städtischer Wohlfahrtsstellen ausgeschlossen (Verfügung des Oberbürgermeisters/Landeswohlfahrtsamtes).
16. Juni: Der Vertrag mit dem Israelitischen Krankenhaus, Elsässer Straße 85, über die Einweisung Hilfsbedürftiger, auch jüdischer, auf Kosten städtischer Wohlfahrtsstellen wird zum, 20. September 1933 gekündigt (Verfügung des Oberbürgermeisters/Landeswohlfahrtsamtes).
20. Juni: Unter Berufung auf den Willen des Gesetzgebers, wie er in den kürzlich erlassenen Reichsgesetzen über die Nichtzulassung von „Nichtariern“ als Rechtsanwälte, Patentanwälte und als Steuerberater vom 7. und 22. April sowie 6. Mai zum Ausdruck komme, entscheidet das Arbeitsgericht Berlin, dass „Verbandsvertreter jüdischer Abstammung von der Vertretung vor Arbeitsgerichten ausgeschlossen“ seien.
Juni: Die Rundverfügung A Nr. 155 über die „nationale Pflicht“ der Kassenpatienten, jüdische Ärzte und Dentisten nicht mehr aufzusuchen, wird öffentlich erneuert und präzisiert. Durch eine Satzungsänderung wird künftig nur noch die freie Arztwahl bei „arischen“ Ärzten erlaubt, und daher werden ab diesem Zeitpunkt keine Rechnungen jüdischer Ärzte mehr erstattet
(Rundverfügung des Kommissarischen Vorsitzenden der Städtischen Krankenversicherungsanstalt Berlin).
Juni 1934
6. Juni: Lehrer, die nach dem 1. Juli 1933 „Nichtarier“ geheiratet haben oder künftig heiraten, sind sofort zu entlassen (Ergänzende Anordnung des Staatskommissars zu den Durchführungsbestimmungen zum Kap. II des Reichsgesetzes zur Änderung von Vorschriften des Beamtenrechtes vom 30. Juni 1933, für Volks- und Mittelschulen).
Weibliche Beamte von Berliner Schulen, die nach dem 1. Juli 1933 eine Ehe mit einem „Nichtarier“ eingegangen sind oder künftig eingehen, werden ohne Abfindung entlassen. (Ergänzende Anordnung des Staatskommissars zu den Durchführungsbestimmungen zum Kap. II des Reichsgesetzes zur Änderung von Vorschriften des Beamtenrechtes vom 30. Juni 1933, für Volks- und Mittelschulen).
18. Juni: In der Berliner Verwaltung dürfen selbst die „Nichtarier“ nicht eingestellt werden, die von den Bestimmungen des „Berufsbeamtengesetzes“ aufgrund der „Frontkämpfer-Ausnahmeklausel“ befreit sind (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Juni 1935
1. Junihälfte: Anfang Juni kommt es in Berlin-Spandau und Pankow zu Ansammlungen vor Geschäften jüdischer Inhaber. Diese antijüdischen Kundgebungen werden durch die Polizei beendet, indem sie die Juden vor der demonstrierenden Bevölkerung sichtbar in Schutzhaft nimmt. Bald nehmen die Demonstrationen zu und beginnen, sich vor allem gegen Eisdielen zu richten.
2. Junihälfte: Die Zahl der Demonstrationen von SA, HJ und auch Nichtparteiangehörigen vor Geschäften jüdischer Inhaber wächst. Sprechchöre „Kauft nicht bei Juden“ sollen die Kunden am Besuch hindern. Manchen Käufern wird beim Verlassen der Läden die Ware aus der Hand geschlagen. Die Polizei muss wiederholt eingreifen und die Ordnung wiederherstellen. Mehrere „jüdische Geschäfte“ werden vorübergehend geschlossen. Obwohl die SA-Gruppe Berlin-Brandenburg und die Hitler-Jugend ihren Angehörigen per Tagesbefehl vom 25. Juni 1935 die Teilnahem an Demonstrationen gegen Juden in Uniform und Zivil unter Androhung strengster Strafen untersagten, dehnen sich in der letzten Juniwoche die Ausschreitungen über das ganze Stadtgebiet aus; besonders Neukölln, Lichtenberg, Steglitz, Schöneberg und der Westen sind betroffen. Die Demonstranten bedrohen Kunden und „arische“ Angestellte von „jüdischen“ Geschäften und greifen sie tätlich an. In vielen Fällen werden die Eigentümer gedrängt, ihren Laden sofort zu schließen, da dieser sonst demoliert werde. Wenn Inhaber dem Druck nachgeben, werden die Geschäfte mit Boykottzetteln und “Stürmer“-Blättern beklebt und die Bürgersteige mit judenfeindlichen Aufschriften beschmiert. Viele Schaufensterscheiben werden in der Nacht eingeworfen.
Juni: Spätestens ab diesem Monat kursiert ein von den Ersatzkassen erstelltes Verzeichnis der Ärzte von Groß-Berlin und Umgebung, in dem Juden mit einem roten Strich gekennzeichnet sind.
Juni 1936 -----
Juni 1937
3. Juni: Auf einerSitzung der Stadtverwaltung werden Strategien beraten, wie Juden die Benutzung öffentlicher Badeanstalten schrittweise unmöglich gemacht werden kann. Eine zentrale Anordnung wird wegen befürchteter negativer außenpolitischer Wirkungen nicht als praktikabel angesehen. In zwei städtischen Hallenbädern wird Juden der Zutritt bereits verwehrt. In den meisten anderen Hallen- und auch Freibädern sind Tafeln angebracht, dass der Besuch von Juden unerwünscht sei. Wenige, darunter jetzt das Strandbad Wannsee, haben keine Zutrittsbeschränkungen. Vorgesehen ist, alle Badesanstalten mit schärferen Verbotsschildern zu versehen und nur eine Badesanstalt, das Bad Dennewitzstraße, ohne Verbotstafel zu lassen. Ähnlich soll bei allen Freibädern, außer dem Wannsee-Bad wegen der vielen ausländischen Besucher, vorgegangen werden.
10. Juni: An der Krankenpflegeschule des Städtischen Krankenhauses Friedrichshain sind Jüdinnen ab 1. Juli 1937 nicht mehr als Schülerinnen zugelassen (Bestimmungen über die Schwesternschaft des Städtischen Horst-Wessel-Krankenhauses).
Juni: Das „Verzeichnis der zugelassenen Ärzte, ärztlichen Röntgeninstitute und Laboratorien, Bandagisten, Optiker, Inhalatorien und Badeanstalten in Groß-Berlin und Umgebung“ erscheint mit dem Aufdruck: „Über die Rassezugehörigkeit der Kassenärzte sowie der Lieferanten erteilt auf Befragen der Schalterbeamte der Krankenkasse Auskunft.
Juni 1938
9.Juni:Billigungsmaßnahmen zur Stundung oder Niedrschlagung von Hundesteuern kommen für Juden nicht mehr in Frage (Verfügung des Oberbürgermeisters).
10. Juni: Goebbels erklärt vor über 300 Polizeioffizieren: „Nicht Gesetz ist die Parole, sondern Schikane. Die Juden müssen aus Berlin heraus. Die Polizei wird mit dabei helfen.“
13. Juni: Einrichtung eines „Judendezernats“ beim Polizeipräsidenten für die „einheitliche Bearbeitung aller Judenangelegenheiten durch die einzelnen Dienststellen“ (Verfügung des Polizeipräsidenten).
13. bis 20. Juni: Im Reich wird eine Razzia gegen sogenannte Asoziale veranstaltet. Mit dieser Aktion werden zugunsten des Vierjahrsplans ca. 10.000 „männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ – darunter verstanden die Nationalsozialisten Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Zuhälter und Personen mit mehreren Vorstrafen – in Konzentrationslager eingeliefert. Weil Hitler unabhängig davon zuvor befohlen hatte, vorbestrafte Juden für Erdarbeiten festzunehmen, lässt Heydrich dies ebenfalls im Rahmen der „Asozialen-Aktion“ durchführen und weit über 2.500 Juden festnehmen.Die Polizei unternimmt in Berlin planmäßig nächtliche Razzien, z.B. am 15. Juni in Restaurants und Filmtheatern im Umkreis der Gedächtniskirche. Dabei werden geringfügig, d.h. mit mindestens einem Monat Gefängnis vorbestrafte Juden im Zusammenhang mit der reichsweiten Razzia gegen sogenannte Asoziale verhaftet. Insgesamt werden 824 Juden in das bei Berlin gelegene KZ Sachsenhausen gebracht, das sind 13,2 % alle im Zuge der Aktion Eingelieferten. Unter den Berliner Juden stuft man bei einer ärztlichen Untersuchung auch Kranke und Alte mit über 70 Jahren als „arbeits- und lagerfähig“ ein. Mehrere eingelieferte Juden sterben allein in den nächsten Tagen an den Haftbedingungen im Konzentrationslager.
Parallel kommt es in Berlin zu antijüdischen Ausschreitungen in vielen Stadtbezirken. Geschäfte jüdischer Inhaber werden von SA, HJ oder Zivilisten beschmiert und boykottiert. Es kommt zu Aufläufen, zunächst am 13. Juni am Kurfürstendamm und am Bayerischen Platz in Wilmersdorf. Hunderte Menschen bedrohen z.B. am 16. Juni am Horst-Wessel-Platz sowie am 20. Juni in der Königstraße jüdische Geschäftsinhaber. In nicht wenigen Fällen werden die boykottierten Läden von SA und auch Zivilisten geplündert.
Alle jüdischen Veranstaltungen werden für einige Tage verboten.
14. Juni: Mit der „3. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ werden Gewerbebetriebe, Firmen oder Handelsgesellschaften als „jüdisch“ definiert, wenn der Inhaber oder mindestens ein Gesellschafter, Teilhaber oder Kapitaleigner als Jude nach der „1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ gilt. Von kleinen Gewerbebetrieben bis zu Aktiengesellschaften werden alle „jüdischen“ Betriebe in lokalen Verzeichnissen erfasst. Sie sollen später zusätzlich öffentlich gekennzeichnet werden. Die Verordnung schafft die Grundlagen für die geplante Zwangsarisierung. Am gleichen Tag hebt der Reichswirtschaftsminister seinen Erlass gegen die Anwendung des „Arierparagraphen“ in der Wirtschaft auf und verfügt die schnelle Ausschaltung aller Juden aus der Wirtschaft gemäß den Weisungen des Beauftragen für den Vierjahresplan.21. Juni Adolf Hitler lässt die Berliner Ausschreitungen stoppen.
Joseph Goebbels hält zur Sonnenwendfeier eine Rede von 120.000 Menschen im Berliner Olympiastadion und sagt dort u.a.: „Ist es nicht geradezu empörend und treibt es einem nicht die Zornesröte ins Gesicht, wenn man bedenkt, dass in den letzten Monaten nicht weniger als dreitausend Juden nach Berlin eingewandert sind? Was wollen die hier? Sie sollen dahin gehen, woher sie gekommen sind und sie sollen uns nicht noch weiter lästig fallen. Sie sollen nicht so tun, als wenn es eine nationalsozialistische Revolution überhaupt nicht gegeben hätte.“ Goebbels fordert die Bevölkerung auf, „Disziplin zu halten, nicht zu Einzelaktionen zu schreiten, und dem Staate das weitere zu überlassen.“ Die Auseinandersetzung mit dem „internationalen Judentum“ werde „in Berlin legal und streng nach dem Gesetz von der Partei und vom Staate und nicht von der Straße vollzogen. Im übrigen würde schon durch gesetzliche Maßnahem dafür gesorgt, dass in absehbarer Zeit der jüdische Einfluss auch in der Wirtschaft gebrochen werde.“
22. Juni: Der Polizeipräsident weist an, bei der Berliner Polizei „Judenvorgänge“ einheitlich zu kennzeichnen. Von der erstbearbeitenden Dienststelle seien die entsprechenden Vorgänge mit einem roten Stempel „J“ zu versehen. Die Anordnung finde bei allen Schriftstücken, Anmeldungen, Anzeigen, Vorgängen und Anträgen Anwendung, die sich auf Juden beziehen.
28. Juni: Der Bezirk Wilmersdorf schließt jüdische Mütter von der städtischen Säuglings- und Kinderpflege aus (Anweisung des Bezirksbürgermeisters).
Juni: Freistellen zur Begabtenförderung an Höheren Lehranstalten und Mittelschulen dürfen an Juden und „Mischlinge“ nicht mehr vergeben werden (Verfügung des Oberbürgermeisters).
Juni / Juli Nach Verhandlungen mit dem Rassepolitischen Amt der NSDAP und nach Zustimmung des Reichspropagandaministeriums kennzeichnet die Stadtverwaltung in allen Berliner Gegenden mit einer hohen Konzentration jüdischer Einwohner einige wenige Parkbänke mit „mattgelbem Farbanstrich“ und der Aufschrift „Nur für Juden“; ebenso wird mit Kinderspielplätzen verfahren.