Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 11.03.2013 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Die ersten Meldebögen treffen ein

Während im Wald von Piasznicz die ersten Geisteskranken mit Genickschuss ins Massengrab fallen, erreichen die ersten Meldebögen die baden-württembergischen Anstalten. Die Fristen zur Bearbeitung sind denkbar knapp: So am 21. Oktober. Sie sollen aber "auf alle Fälle spätestens am 1. November des Jahres" im Berliner Innenministerium wieder eingehen. Was diese knapp bemessenen Fristen bedeuten, wird sofort klar, wenn wir erfahren, dass in der hessischen Anstalt Weilmünster ein im Ruhestand lebender Arzt in 14 Tagen 1500 Meldebögen ausfüllt. Da bleibt keine Zeit, sich die Patienten anzusehen, da wird allenfalls nach den Akten begutachtet.

In der 1842 bezogenen, einst über die Grenzen des Reiches als Modell gerühmten badischen Anstalt Illenau vermuten die Ärzte "nichts Gutes, da die Auswahl nicht nach medizinischen Grundsätzen vorgenommen wurde. So wurde auch nach Ausländern und Fremdrassigen gefragt." Auch die Frage, "ob und wie oft der Patient Besuch erhalte" erregt Verdacht. Doch die Bögen werden ausgefüllt. Stutzig wird auch der Direktor der badischen Anstalten Emmendingen. Zudem fällt ihm auf, dass die Ärzte die Arbeitsfähigkeit ihrer Patienten nach sehr verschiedenen Maßstäben beurteilen und als Dauer des Anstaltsaufenthaltes, mal die Zeit nach der letzten Einlieferung rechnen, mal frühere Aufenthalte mit einbeziehen.

In den nichtstaatlichen Einrichtungen sind die Ärzte häufig zur Wehrmacht eingezogen, so dass nicht selten auch medizinische Laien die Meldebögen ausfüllen. Im Exremfall sogar der Kirchmeister, wie im evangelischen Altersheim in Lübbecke. Der Kirchmeister, Rendant bei der Ortssparkasse, lässt sich vom Ortspfarrer erst einmal medizinische Ausdrücke wie "Schizophrenie" erklären. Anders als viele Ärzte schöpft der Bankbeamte jedoch Verdacht:

"Selbstverständlich habe ich mir meine Gedanken über diesen Erlasse gemacht und ihn lange liegen lassen; soll man ihn beantworten oder nicht? "Die Notwendigkeit der planwirtschaftlichen Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten", wie die Begründung lautet, ist etwas geschraubt und weit hergeholt, denn der Fragebogen selbst schien auf etwas anderes hinauszulaufen. Sollen da nicht die Ganz-Idioten , die keine Angehörigen mehr haben und für die die öffentliche Fürsorge ganz allein aufkommen muss, erfasst werden?"

Natürlich ist es nicht unwichtig, zu welchem Zeitpunkt die Meldebögen in den Anstalten eintreffen. Oktober 1940 weiß man natürlich mehr als im Oktober 1939, als die baden-württembergischen Anstalten die Unterlagen bekommen. Nur einer - angeblich - befürchtet sofort, dass die Einforderung der Meldebögen dem Zweck der Euthanasie dienen: Pfarrer Ludwig Schlaich, Leiter der Anstalt Stetten im Remstal. Schlaich hatte - nach eigenem Bekunden - schon 1932 im Materialdienst des Evangelischen Presseverbandes gelesen, ein Ziel der nationalsozialistischen Politik sei die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Doch Schlaich ist beim Eintreffen der Bogen zur Wehrmacht einberufen und sein Vertreter, Kreisamtsleiter im NS-Lehrerbund und ältestes Parteimitglied der Lehrer im Kreis Waiblingen , traut dem Staat solche Taten nicht im entfernsten zu. Er füllt die Meldebögen "sehr gewissenhaft" aus.

In vielen Anstalten leben nicht nur zu dieser Zeit sehr geschätzte Patienten, die "dem Betrieb nützlich sind und sich an das Leben in der Anstalt so gewöhnt haben, dass sie nicht um ihre Entlassung bitten." Um diese billigen Arbeitskräfte zu behalten, die längst hätten entlassen werden können, wird ihre Arbeitskraft weit unterbewertet in die Meldebögen eingetragen. Ander Patienten werden zum Opfer der Euthanasiemaßnahmen, weil viele Heime leicht Schwachsinnige fahrlässig mit dem veralteten Begriff "Idiotie" melden - ein sicheres Todesurteil.
Dass es auch Ärzte gibt, die der Euthanasie wohlgesonnen gegenüberstehen und ihr möglichst viele Kranke zuführen wollen, zeigt das Beispiel eines Arztes im Illenau. Er meldet sogar Patienten nach, die längst gemeldet sind. Dabei schreibt er z.B. in die Spalte "Diagnose": Schizophrenie mit erheblichem Abbau der geistigen Persönlichkeit", obwohl alle Ärzte vor ihm den betroffenen Patienten als "leichten Fall ohne Abbau der Persönlichkeit" diagnostiziert haben.
Dass die Patienten oft ungüngstiger eingestuft werden, als es den Tatsachen entspricht, hat der Eichberger Arzt Sr. Mennecke in einem Prozess nach Kriegsende zugegeben. Und auch der für die Berliner Euthanasiezentrale als Gutachter arbeitende Arzt Dr. Wischer, Leiter der "Zwischenanstalt" Waldheim in Sachsen, konstatiert in einem Bericht vom 31. Oktober 1942 über Nachuntersuchungen im Altersheim Rodewisch:

"Auffällig ist die große Anzahl völlig falscher Diagnosen in den Fotokopien, die vom Heim-Vertragsarzt Dr. Epperlein seinerzeit ausgefüllt wurden. Dr. Epperlein ist zugleich auch kommissarische Bürgermeister von Rodewisch und auch praktischer Arzt, er ist Ehrenzeichenträger. Und zwar sind die gestellten Diagnosen alle nach der negativen Seite falsch, es werden leicht Schachsinnige als "Idioten" bezeichnet usw...."

Wie sorglos vorgegangen wird, zeigt die Tatsache, dass im Sommer 1942 selbst die Ehefrau Dr. Menneckes - wie ihren Briefen zu entnehmen ist - neben Haushalt und Obsternte auch noch fleißig Meldebögen bearbeitet.

Quelle: Ernst Klee: "Euthanasie" im NS-Staat S.Fischer-Verlag, Frankfurt 1985

 
 

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