Blankenburg hält eine Ansprache: Es sei ihnen doch wohl auch schon der Gedanke gekommen, unheilbar Kranke durch einen sanften Gnadentod zu erlösen. Nachdem er die geplante Euthanasie sehr "offen" erläutert hat, versichert er den Eingeweihten, dass sie mit der Tötung selbst nichts zu tun hätten. Ausdrücklich erklärt er, dass sie zurücktreten könnten und es würden ihnen keine Nachteile entstehen. Nun bekommen die Anwesenden eine Viertelstunde Bedenkzeit. Blankenburg und Bohne verlassen den Raum, ein Aufpasser bleibt jedoch zurück. Niemand redet ein Wort. Alle lassen sich anschließend widerspruchslos verpflichten.
Am selben Tag noch fährt das neu angeworbene Personal in einem Bus der Reichspost in Richtung Grafeneck. Zwei Tage dauert die Reise. Dann erreichen sie das zwischen Münsingen und Marbach an der Lauter gelegene Barockschloss, das abseits vom Verkehr auf einem steilen Bergrücken steht. Schumann ist zu dieser Zeit 33 Jahre alt, Sohn eines Arztes und bereits im Februar 1930 in die NSDAP und 1932 in die SA eingetreten. Er war zuvor Amtsarzt in Halle gewesen. Kurz nach Kriegsausbruch hatte ihn Brack3) in die Kanzlei des Führers beordert. Nach einer einwöchigen Bedenkzeit, in der er sich trotz Geheimhaltungsgebot mit seinem Vater besprochen hatte, hat er seine Zusage gegeben, obgleich er selbst überhaupt kein Psychiater ist.
In Grafeneck ist Anfang Januar nicht viel zu tun. Das Personal wird mit Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten beschäftigt. Dr. Schumann macht sich dagegen auf den Weg: Im ehemaligen Zuchthaus Brandenburg an der Havel soll eine Probetötung vorgeführt werden.
Brandenburg ist zu dieser Zeit betriebsbereit, nachdem die beiden fahrbaren Krematoriumsöfen geliefert sind. Die Probetötung geht auf den Wunsch von Dr. Brandt4) zurück. Zwischen Brack und Brandt war es nämlich zu Meinungsverschiedenheiten gekommen: Brack war der Meinung, nach den ihm erteilten ärztlichen Auskünften sei die Anwendung von Kohlenoxydgas das beste Mittel, weil es völlig unmerklich und harmlos wirke. Der Leibarzt Hitlers, Dr. Brandt, aber vertrete die Auffassung, da es sich bei der Euthanasie um eine ärztliche Maßnahme handele, müssen auch ärztliche Mittel eingesetzt werden, d.h. es müssten Injektionen gegeben werden. Es hieß damals, diese Entscheidung würde von Brandt noch getroffen werden. Werner Heyde über die Brandenburger Ereignisse:
"Es wurden zwei Versuche an Geisteskranken ausgeführt. Zunächst wurde an einer Gruppe von höchstens sechs Patienten ein Injektionsversuch mit zwei pharmakologischen Mitteln durchgeführt. Bei dem einen handelte es sich bestimmt um eine sehr hohe Dosis von Morphium-Skopolamin - das andere Mittel weiß ich nicht mehr, es war mir auch fremd. Die Injektionen wurden durch Dr. Brandt und Conti gegeben. Die Patienten starben nur langsam, und es ist möglich, wie mir ganz schwach vorschwebt, dass die Injektionen wiederholt werden mussten.
An einer Gruppe von zehn, allerhöchstens aber fünfzehn Geisteskranken wurde ein Vergasungsversuch mit CO durchgeführt. Die technische Einleitungsanlage war für mich nicht sichtbar. Ich weiß wirklich nicht, wer das Gas eingeleitet hat.".
Wem die technische Abwicklung der Tötungen obliegt, lässt sich nicht mehr klären. Der vom KTI (Kriminaltechnisches Institut) zur KdF (Kanzlei des Führers) abgestellte Chemiker, Dr. August Becker5), nennt zwar den Leiter der chemischen Abteilung des KTI, Dr. Albert Widmann, doch dieser hat seine Beteiligung energisch abgestritten. August Becker, der als Vergasungsfachmann der Berliner Euthanasiezentrale selbst als Täter in Frage kommt, schildert die Tötung in Brandenburg sehr offenherzig:
"Zu dem Start des ersten Euthanasie-Experiments in der Heilanstalt Brandenburg bei Berlin wurde ich von Brack hinbefohlen. Es war in der ersten Hälfte des Monats Januar 1940, als ich zur Heilanstalt fuhr. Baulichkeiten der Heilanstalt waren extra für diesen Zweck hergerichtet worden. Ein Raum, ähnlich einem Duschraum und mit Platten ausgelegt, in der Größe von etwa drei mal fünf Meter und drei Meter hoch. Ringsherum standen Bänke und am Boden, etwa 10 cm hoch, lief an der Wand entlang ein Wasserleitungsrohr etwa ein Zoll Durchmesser. In diesem Rohr befanden sich kleine Löcher, aus denen das Kohlenoxydgas strömte. Die Gasflaschen standen außerhalb dieses Raumes und waren bereits an das Zuführungsrohr angeschlossen. Die Montage dieser Anlage wurde durch einen Monteur vom SS-Hauptbauamt durchgeführt. An der Eingangstüre, die ähnlich einer Luftschutztür konstruiert war, befand sich ein rechteckiges Guckloch, durch das das Verhalten der Delinquenten beobachtet werden konnte.
Die erste Vergasung wurde durch Dr. Widmann persönlich durchgeführt. Er bediente den Gashebel und regulierte die Gasmenge. Dabei unterrichtete er gleichzeitig den Anstaltsarzt Dr. Eberl und Dr. Baumhart, der später die Vernichtung in Grafeneck und Hadamar übernommen hatte.
Bei der ersten Vergasung wurden etwa 18 bis 20 Personen vom Pflegepersonal in diesen "Duschraum" geführt. Diese Männer mussten sich in einem Vorraum ausziehen, so dass sie vollkommen nackt waren. Die Türen wurden hinter ihnen verschlossen. Diese Menschen gingen ruhig in den Raum und zeigten keinelei Anzeichen von Erregung. Dr. Widmann bediente die Gasanlage, durch das Guckloch konnte ich beobachten, dass nach etwa einer Minute die Menschen umkippten oder auf Bänken lagen. Es haben sich keinerlei Szenen oder Tumulte abgespielt. Besonders dazu bestimmte SS-Leute holten auf Spezialbahren die Toten aus dem Raum und brachten sie an die Verbrennungsöfen.
Wenn ich sage Spezialtragbahren, dann meine ich die für diesen Zweck eigens konstruierten Tragbahren. Diese konnten vorne direkt auf die Verbrennungsöfen aufgesetzt und mittels einer Vorrichtung konnten die Leichen mechanisch in die Öfen befördert werden, ohne dass die Träger mit der Leiche in Berührung kamen. Diese Öfen und die Tragbahren wurden ebenfalls in dem Amt Brack konstruiert. Der zweite Versuch und die weiteren Vernichtungsmaßnahmen wurden dann von Dr. Eberl alleine und in eigener Zuständigkeit durchgeführt.
Im Anschluss an diesen gelungenen Versuch sprach Viktor Brack einige Worte. Er zeigte sich befriedigt über diesen Versuch und betonte nochmals, dass diese Aktion nur von den Ärzten durchgeführt werden sollte, nach dem Motto, die Spritze gehört in die Hand des Arztes. Anschließend sprach Professor Dr. Brandt und betonte ebenfalls, dass nur Ärzte diese Vergasungen durch führen sollten. Damit war der Start in Brandenburg als gelungen zu bezeichnen."1)
Seit Januar 1943 zur Wehrmacht eingezogen, erlebte Bohne das Kriegsende in Italien, wo er in amerikanische Gefangenschaft geriet. Ende 1946 entlassen, kehrte er nach Köln zurück. In Düsseldorf war er als juristischer Mitarbeiter in einem Anwaltsbüro tätig.
1949 ging Bohne nach Argentinien, wo er nach eigenen Angaben in einem Industriebetrieb und später selbstständig als Rechtsberater arbeitete. Er war Autor in Der Weg, dem Blatt der deutschen Nationalsozialisten in der Peron-Zeit. 1955 kehrte er wieder nach Deutschland zurück und wurde im Juli 1956 in Köln und im Dezember 1956 in Düsseldorf als Anwalt zugelassen.
Am 10. September 1959 wurde Bohne in Untersuchungshaft genommen. Am 22. Mai 1962 erhob der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Fritz Bauer, Anklage gegen Bohne, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 15.000 Menschen getötet zu haben“. Sein Verteidiger war der frühere Amtsleiter für Recht bei der NSDAP-Reichsleitung und Rechtsreferent der SA, Wolfgang Zarnack. Am 15. März 1963 erhielt er aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung, die er im Juli 1963 dazu nutzte, sich über Dänemark und Zürich nach Buenos Aires abzusetzen und dort unter dem Falschnamen Kurt Alfred Rüdinger unterzutauchen. Am 27. Februar 1964 wurde er von der argentinischen Bundespolizei verhaftet und nach zweijährigen Versuchen, seine Auslieferung zu verhindern, am 11. November 1966 der deutschen Polizei übergeben. Trotzdem kam es nicht mehr zu einem Abschluss der Verhandlung vor dem Landgericht Limburg, da Bohne in einem Gutachten des Instituts für gerichtliche und soziale Medizin vom 22. November 1967 für nicht verhandlungsfähig erklärt wurde. Ein neues Gutachten vom Dezember 1967 attestierte zwar noch eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit. Als Bohne jedoch am 158. Verhandlungstag, dem 30. September 1968, nicht vor Gericht erschien, stellte ein Sachverständiger für Bohne eine Herzinfarktgefahr bei Fortgang des Prozesses fest. Das Verfahren wurde daher am 11. Oktober 1968 vorläufig und am 22. Juli 1969 endgültig eingestellt.
2) Im April 1945 wurde Blankenburg mit anderen Angehörigen der Kanzlei des Führers nach Bayern ausgeflogen. Nach Kriegsende tauchte er mit dem Falschnamen „Werner Bieleke“ (dem Geburtsnamen seiner Ehefrau) unter. Er arbeitete als Vertreter einer Bausparkasse in Ludwigsburg und später als Vertreter einer Textilfabrik in Freudenstadt. Am 19. Februar 1949 verlobte er sich mit einer Krankenschwester. Obwohl er vom Sommer 1945 bis zu seinem Tode von der Justiz gesucht wurde, gelang es ihm, ein Leben im Verborgenen zu führen und auch den Kontakt mit seinen Eltern zu halten, die in einem Ulmer Altersheim untergebracht waren. Auch zu ehemaligen T4-Mitarbeitern bestanden rege Verbindungen.
Werner Blankenburg ist am 28. November 1957 in Stuttgart-Wangen gestorben und unter seinem Falschnamen Werner Bieleke dort beerdigt worden. An der Bestattung nahmen etliche ehemalige T4-Angehörige teil, so u.a. Dietrich Allers und Erwin Lambert. Offiziell war er auf Antrag seiner Frau vom 15. März 1956 zum 31. Dezember 1945 vom Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (70-60 II 450/55) für tot erklärt worden.
3) Nach Kriegsende wurde Brack von den Amerikanern aufgespürt und zusammen mit seinem Vetter Reinhold Vorberg im Lager Moosburg interniert. Als einer von drei Nicht-Ärzten wurde Viktor Brack nach Kriegsende im Nürnberger Ärzteprozess angeklagt. Für die Auswahl Bracks als Angeklagter dürfte seine Beteiligung an der „Aktion T4“ ausschlaggebend gewesen sein: Nach dem Suizid Philipp Bouhlers galt er zusammen mit Karl Brandt als der ranghöchste Verantwortliche für die NS-Euthanasie.
In Vernehmungen im Vorfeld des Ärzteprozesses versuchte Brack, seine Vorschläge zur Röntgenkastration zu leugnen. Als ihn der amerikanische Vernehmungsoffizier mit Dokumenten konfrontierte, brach er weinend zusammen. Seine eigene Rolle bei der Aktion T4 versuchte er herunterzuspielen: Ein von Brack gezeichnetes Organisationsschema zeigt ihn in einer Position abseits der Entscheidungsstränge. Vor Gericht berief er sich zudem darauf, das sittliche Prinzip des Mitleids und humane Erwägungen hätten für die NS-Euthanasie gesprochen.
Im Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. Juli 1947 dauerte, wurden am 20. August 1947 die Urteile verkündet. Für Brack lautete der Urteilsspruch „Tod durch den Strang“. Das Urteil wurde am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.
4) In einer Intrige um Hitlers Leibarzt Theo Morell wurde Brandt zunächst als Begleitarzt entlassen, am 16. April 1945 verhaftet und einige Tage später von Hitler selbst zum Tode verurteilt. Himmler verzögerte seine Hinrichtung. Er wurde unter Vermittlung Albert Speers befreit. Alliierte Truppen verhafteten ihn zusammen mit der Regierung Dönitz in Flensburg.
Im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg wurde er angeklagt, am 20. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet.
5) Aufgrund seiner SS-Angehörigkeit wurde Becker nach Kriegsende zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Danach war er als Vertreter für Futtermittel tätig, um ab 1954 zunächst in einer Feinmechanikerwerkstatt und dann im Betonbau seinen Lebensunterhalt zu verdienen. 1959 erlitt er einen Schlaganfall und war danach in einem Pflegeheim im oberhessischen Laubach untergebracht.
1959 leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen NS-Gewaltverbrechen gegen August Becker ein. Er wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes aber bereits am 15. Juli 1960 aus der Haft entlassen und fand Aufnahme im Altenheim Butzbach. Als sich das Landgericht Stuttgart 1967 an Becker wenden wollte, stellte sich heraus, dass dieser von einem namentlich nicht bekannten Angehörigen am 3. Januar 1966 aus dem Altenheim abgeholt worden und sein neuer Aufenthaltsort nicht bekannt war. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg schrieb Becker daher am 16. Juni 1967 zur Fahndung aus. Becker war jedoch wieder in das Pflegeheim Laubach zurückgebracht worden, wo er in nahezu geistiger Umnachtung und körperlich verfallen verblieb.
Quelle: Ernst Klee: "Euthanasie" im NS-Staat S.Fischer-Verlag, Frankfurt 1985