Gegen das Vergessen; nie wieder!

Veröffentlicht am 12.05.2013 in Allgemein

Reimut Schmitt (Berlin)

Öffentliches Geheimnis

Obwohl Hitler das Morden an den deutschen Geisteskranken aus innenpolitischer Umsicht abgebrochen hatte, konnte die deutsche Führung ein positives Resümee aus diesem ersten Programm der Massenvernichtung ziehen. Bis zum Sommer 1941 war der Mord an den Patienten psychiatrischer Anstalten fast reibungslos verlaufen, die Geheimhaltung hatte dazu beigetragen. Dieser Weg war vom ersten Tag an sehr bewusst eingeschlagen worden, wie die Denkschrift zeigt, die Hitlers Leibarzt Theo Morell1) im Sommer 1939 zu „Euthanasiefrage“ entworfen hatte.

Morell ging darin auf Wunsch Hitlers der Frage nach, ob der „Gnadentod“ gesetzlich geregelt oder „amtsgeheim“ praktiziert werden sollte und bezog sich in seiner Argumentation auf eine Umfrage, die in den frühen 20er Jahren unter – weit überwiegend proletarischen – Eltern schwerbehinderter Kinder durchgeführt worden war. Den Eltern war „rein theoretisch“ die Frage gestellt worden, ob sie „in eine schmerzlose Abkürzung des Lebens ihres Kindes“ einwilligen würden, und sie hatten weit überwiegend mit „ja“ geantwortet.

Morell folgerte daraus aber nicht, dass man umstandslos mit dem geplanten Verbrechen beginnen und es in aller Öffentlichkeit, gesetzlich formalisiert, ausführen könne. Vielmehr bezog er sich auf eine ihm wichtig erscheinende Minderheit der befragten Eltern, die gesagt hatte, dass sie nicht zu Richtern über ihre eigenen Kinder gemacht werden wolle, es aber begrüßen würde, wenn Ärzte eine solche Entscheidung treffen würden. Daher schrieb Morell in seinem Gutachten für Hitler: „Mehrere Eltern bringen zum Ausdruck: Hätten Sie es nur gemacht und gesagt, dass unser Kind an einer Krankheit gestorben sei. Das könnte man hier berücksichtigen. Man darf nicht denken, dass man keine heilsam Maßnahme ohne das Placet des Souveräns Volk ausführen könnte.“

Solche Gründe waren es, die Hitler dazu bewogen, ein „amtsgeheimes“ Vorgehen zu bevorzugen und die Veröffentlichung eines Gesetzes „zur Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“ später abzulehnen. Damit sollte jedoch nicht wirklich verhindert werden, dass Informationen über die Morde schnell durchsickerten. Vielmehr war die offiziell deklarierte Geheimhaltung für die Bevölkerung und für diejenigen, die indirekt arbeitsteilig an dem Verbrechen mitwirkten, eine Möglichkeit, staatlichen Maßnahmen stillschweigend zuzustimmen. Wenn die Angehörigen das staatliche Angebot, ihre schwerbehinderten Kinder, ihre psychisch kranken Frauen und Männer zu „erlösen“, nicht rundweg ablehnten, dann musste ihnen daran gelegen sein, die Umstände des Tods nicht genau zu erfahren. Ein ähnliches Verfahren findet sich auch bei den mit der bürokratischen Vorbereitung befassten Ärzten, die „dienstlich über die Aktion nichts erfuhren, inoffiziell wurde vorausgesetzt, dass alle irgendwie bereits genügend orientiert seien“, so eine rheinische Anstaltsärztin im Winter 1940/41 in ihrem Tagebuch. Ähnliches bezeugte später eine Sekretärin aus Eichmanns Referat IVB4: „Von den Vorgängen in den Konzentrationslagern wusste ich keine Einzelheiten, aber ich wusste, dass die Endlösung der Judenfrage in der Ausrottung der Juden bestand. Das Wort >Sonderbehandlung< kannte ich schon in meiner Berliner Zeit. Auf der Dienststelle wurde nie etwas darüber gesprochen, auch nicht mit Freunden. Aber jeder, der damit befasst war, wusste, was das Ganze bedeutet.“

Diese Form der „Geheimen Reichssache“, die doch öffentlich war, kann als Offerte an die Deutschen im Allgemeinen und an die indirekt Beteiligten im Besondern begriffen werden, sich persönlich aus der Verantwortung zu stehlen und eine uneingestandene, das Gewissen nicht belastende, passive Komplizenschaft einzugehen.

Von ganz wenigen, leicht beherrschbaren Ausnahmen abgesehen, hatte sich auch unter den vielen tausend am bürokratischen Ablauf der „Euthanasie-Aktion“ beteiligen Beamten nicht der geringste Widerstand geregt. So gesehen ist es müßig zu fragen: „Wie viel wurde gewusst?“ Die Frage muss lauten: „Warum wollten die Deutschen so wenig wissen?“

Die Erfahrung der „Aktion T4“ 2) blieb für die späteren Organisatoren der „Endlösung der Judenfrage“ grundlegend. Sie gab ihnen die Gewissheit, dass systematisch geplanter und arbeitsteilig organisierter Massenmord mit dem deutschen Staatsapparat und der deutschen Bevölkerung prinzipiell möglich war. Die Predigt des Münsteraner Bischofs Galen blieb die Ausnahme von der Regel, wenn auch nicht die einzige. Bis zum Sommer 1941 waren vereinzelte Widerstände beherrschbar geblieben. Brack hatte im März den versammelten Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten des Deutschen Reiches zum „Euthanasie-Problem“ erklärt: Die Angehörigen der Getöteten seine in „80 Prozent der Fälle einverstanden“, zehn Prozent seien gleichgültig, und nur zehn Prozent protestierten.

Mag die Minderheit derer, die protestierten, größer gewesen sein, wirksam wurde ihr Widerstand erst in dem Augenblick, als zwei andere Legitimationskrisen die politische Situation zusätzlich belasteten: die Schwierigkeiten an der Ostfront und die Zunahme britischer Luftangriffe.
Der Zusammenhang war den Akteuren bewusst. Daher konnten sie – selbst noch nach der plötzlichen Beendigung der „Aktion T4“ - den Ablauf ihres Mordprogramms rückblickend als Erfolg verbuchen. Die deutsch Spitzenbeamten, Minister und Führer hatten daraus eine für die weiteren Entscheidungen wesentliche Erfahrung gewonnen: Die Logik der „Geheimen Reichssache“ lag in der Sicherheit, dass Tarnbegriffe nicht hinterfragt, sondern als Möglichkeit zur Verdrängung und zur Indifferenz nicht nur dankbar akzeptiert, sondern erwartet wurden.

Quelle: Götz Aly: „Endlösung“ Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden

1) Theodor Gilbert Morell (geboren am 22. Juli 1886 in Trais-Münzenberg, heute Münzenberg; gestorben am 25. Mai 1948 in Tegernsee) war ein deutscher Arzt und von 1936 bis 1945 Leibarzt Adolf Hitlers.1933 trat Morell in die NSDAP ein. Zwischenzeitlich hatte er eine Praxis auf dem Kurfürstendamm eröffnet, zu seinen Patienten gehörten viele prominente Künstler und Politiker sowie auch Hitlers Leibfotograf Heinrich Hoffmann. Dieser vermittelte ihm 1936 einen Besuch bei Hitler auf dem Berghof. Da Morell ihm bei seinen Magen-Darm-Beschwerden helfen konnte, wurde er von Hitler zum Leibarzt bestimmt. In Morells Unterlagen taucht Hitler stets als „Patient A“ auf. Er blieb an Hitlers Seite bis zum 21. April 1945, als er völlig überraschend entlassen und durch den SS-Arzt Werner Haase ersetzt wurde. Morell war Träger des Goldenen Parteiabzeichens und des Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes. Morell wurde von Hitler zum Professor ernannt und erhielt 1943 eine Dotation in Höhe von 100.000 Reichsmark[5] sowie 1944 das erste industriell gefertigte und funktionierende Elektronenmikroskop geschenkt. Am 23. April 1945 wurde Morell aus Berlin ausgeflogen, anschließend hielt er sich eine Zeit im Krankenhaus in Bad Reichenhall auf. Am 17. Juli 1945 erfolgte seine Festnahme durch die amerikanische Besatzungsmacht am Münchener Hauptbahnhof. Morell war danach kurzzeitig unter den Alliierten interniert. Er starb nach längerer Krankheit in einem Krankenhaus in Tegernsee.

2) Tarnbezeichnung für die in der Berliner Tiergartenstraße 4 ansässigen Ämter zur Ermordung deutscher Geisteskranker

 
 

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